Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für die Jahre 2018 - 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 019/2024 sieht die Festsetzung von Gebührennachberechnungen für den Bereich der Straßenreinigung in Neukirchen-Vluyn für die Jahre 2018 bis 2022 vor. Damit verbunden ist die Verabschiedung der 30. bis 34. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.
Grundlage für diese Nachberechnungen ist eine geänderte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Das Gericht hat die bisherige Praxis zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langlebigen Anlagegütern bei der Gebührenkalkulation aufgegeben. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde zudem das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Dezember 2022 angepasst.
Die Nachberechnungen basieren auf den tatsächlichen Kosten und Erlösen sowie den veranlagten Frontmetern der jeweiligen Jahre. Während für die Jahre 2018 bis 2020 aufgrund des Wegfalls der kalkulatorischen Verzinsung und geringerer Gesamtkosten niedrigere Gebührensätze als ursprünglich geplant ermittelt wurden, stiegen die Sätze für die Jahre 2021 und 2022 gegenüber der Planung an. Dies wird im Jahr 2021 auf gestiegene Personalkosten durch ein erhöhtes Winterdienstaufkommen zurückgeführt. Für 2022 resultieren die höheren Sätze aus einer geringeren Anzahl an Veranlagungsmetern bei gleichbleibenden Aufwendungen.
Durch die geänderten Gebührensätze ist mit Erstattungen an die Abgabepflichtigen zu Lasten des städtischen Haushalts zu rechnen. Eine genaue Prognose über die Höhe der Erstattungen kann aufgrund der unterschiedlichen Veranlagungsmeter und Jahre nicht erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @