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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 104/2022 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 104/2022 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die bei der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind, sowie die Dokumentation von Beschlüssen, die bisher nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten.
Der Bericht dient dazu, den Status der Beschlussausführung transparent darzustellen. In der beigefügten Anlage werden die spezifischen Sachstände zu den unerledigten Beschlüssen der Ämter 60, 65 und 68 aufgeführt. Die Vorlage wurde im August 2022 erstellt und war als Beratungsgrundlage für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 31. August 2022 vorgesehen. Die inhaltliche Aufarbeitung der Ausführungsschwierigkeiten und der verbleibenden Aufgaben erfolgt durch die zuständige Fachabteilung.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 18.05.2022
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Verpflichtung sachkundiger Bürger/innenZur Vorlage · Nr.: 090/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 22. Juni 2022 wurde eine Umbesetzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses beschlossen. Ein bisheriges Mitglied des Ausschusses wird durch eine neue Person ersetzt.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung der sachkundigen Bürger durch den Ausschussvorsitzenden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Mitglieder in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird durch die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel vollzogen. Darin versprechen die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Über diesen Vorgang der Verpflichtung ist eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der verpflichteten Person zu unterzeichnen ist. Die vorliegende Mitteilung dient der Information über diesen personellen Wechsel und das damit verbundene formale Verfahren.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 6Zentrale Fußballanlage (Freianlagen und Funktionsgebäude) - AbschlussberichtZur Vorlage · Nr.: 172/2019-11 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage des technischen Beigeordneten informiert über den Abschluss der Arbeiten an der zentralen Fußballanlage, welche die Freianlagen sowie die dazugehörigen Funktionsgebäude umfasst. Laut dem Dokument wurde die Anlage am 5. August 2022 offiziell eröffnet und in den Betrieb genommen.
Als Grundlage für die Mitteilung dienen die Abschlussberichte des beauftragten Freiraumplaners Geo3 sowie des Objektplaners bho. Diese Berichte werden der Vorlage beigefügt, ebenso wie eine Übersicht der Gesamtkosten der Maßnahme. Eine persönliche Präsentation der Ergebnisse durch die beauftragten Ingenieurbüros findet aufgrund der Umstände der Corona-Pandemie nicht statt. Die Vorlage wurde im Rahmen einer längeren Beratungsfolge in verschiedenen Ausschüssen, darunter dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss, behandelt.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 7Antrag der Fraktion ÖDP-Bürger für Neukirchen-Vluyn: Einrichtung von TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · Nr.: 116/2022 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion ÖDP-Bürger für Neukirchen-Vluyn hat am 17. August 2022 einen Antrag mit der Nummer 116/2022 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen in der Stadt.
Der Antrag wurde im Rahmen der Vorlagenverwaltung für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 31. August 2022 eingereicht. Die entsprechende Mitteilung erfolgte über das Dezernat III des technischen Beigeordneten. Der in der Vorlage enthaltene Antrag zur Errichtung der Brunnen liegt dem Dokument als Anlage bei. Eine detaillierte inhaltliche Ausführung der geplanten Maßnahmen oder Standorte ist dem vorliegenden Text der Mitteilung nicht zu entnehmen, da sich die Vorlage primär auf die formale Einreichung des Antrags bezieht.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Antrag der CDU-Fraktion: Umgestaltung des Schulhofs Tersteegenschule IIZur Vorlage · Nr.: 123/2022 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat am 18. August 2022 einen Antrag zur Umgestaltung des Schulhofs der Tersteegenschule II gestellt. Das Dokument wurde im Rahmen der Vorlagenverwaltung für die kommende Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses vorbereitet.
Der Antrag befasst sich mit der baulichen oder gestalterischen Anpassung der Außenflächen der genannten Schuleinrichtung. Die entsprechende Vorlage wurde durch den Technischen Beigeordneten eingereicht und ist für die Beratung im zuständigen Ausschuss zum Termin am 31. August 2022 vorgesehen. Details zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Umgestaltung sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-12 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Modernisierung der Gesamtschule Niederberg befindet sich in der Phase der detaillierten Planung. Nach der Beauftragung der Objektplanung, der Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung sowie der Gebäudestatik und energetischen Konzeption wurden bereits Vor-Ort-Begehungen zur Bestandsaufnahme durchgeführt. Zudem erfolgte eine Sichtung der Bestandsunterlagen in den Bereichen Statik, technische Gebäudeausrüstung und Brandschutz. Die planungsrelevanten Informationen werden aktuell in einem digitalen Gesamtmodell zusammengeführt.
Die Projektsteuerung koordiniert die Ergebnisse der verschiedenen Planungsdisziplinen in zweiwöchentlichen Terminen. An diesen Terminen nimmt die Projektbegleitung aus dem zuständigen Dezernat und dem Amt 65 teil. Ergänzend liegen die Ergebnisse einer bereits durchgeführten Schadstoffanalyse sowie ein entsprechender Schadstoffkataster vor. Für die Erstellung des Brandschutzkonzepts wird nun das zuständige Planungsbüro formell beauftragt.
Für den weiteren Verlauf sind Arbeitsgespräche mit der Schulleitung sowie den beteiligten Fachämtern vorgesehen. Der aktuelle Sachstand entspricht der im Rat kommunizierten Ablaufplanung. Die für die Haushaltsplanung 2023 erforderlichen Unterlagen können somit fristgerecht vorgelegt werden, sodass die Projektziele derzeit nicht gefährdet sind.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 10Reduktion des EnergieverbrauchsZur Vorlage · Nr.: 112/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn prüft im Rahmen der aktuellen Energieversorgungslage verschiedene Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs. Im Bereich der Stromversorgung wird auf den seit 2016 bestehenden 100-prozentigen Bezug aus erneuerbaren Energien verwiesen, wobei der aktuelle Liefervertrag bis Ende 2023 läuft.
Bei Bauvorhaben liegt der Fokus auf der Verwendung nachhaltiger Baustoffe und der Einhaltung energetischer Vorgaben, wobei bei Neubauten auch Energieberatungen in Anspruch genommen werden. Im Bereich der Gebäudetechnik werden die Anpassung von Raumtemperaturen, die Optimierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Prüfung der Warmwasserbereitung untersucht. Hierbei sind die Anforderungen des Arbeitsschutzes sowie hygienische Vorgaben zu berücksichtigen. Für das städtische Freizeitbad sind bereits Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie die Anpassung der Saunatemperaturen und die Umrüstung auf LED-Beleuchtung, umgesetzt oder in Planung.
Die Straßenbeleuchtung wurde in den letzten zehn Jahren bereits um 42 Prozent reduziert; aktuell werden auf drei Abschnitten LED-Solarleuchten getestet. Auch bei der Beschaffung von Maschinen und im Fuhrpark des Baubetriebshofes wird die Effizienz sowie der Einsatz von Akkutechnik und Elektroantrieben geprüft. Ergänzend dazu werden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gebäudenutzer sowie die Bereitstellung von Thermometern zur Temperaturkontrolle geprüft. Die Verwaltung prüft derzeit alle technisch und wirtschaftlich sinnvollen Optionen unter Berücksichtigung künftiger gesetzlicher Vorgaben.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 11Anregung und Beschwerde nach § 24 GO hier: Grabstätte der Familie Gottfried VutzZur Vorlage · Nr.: 094/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss steht eine Beschlussvorlage zur Behandlung einer Anregung und Beschwerde nach § 24 GO bezüglich einer Grabstätte auf dem städtischen Friedhof in Vluyn zur Beratung. Der Antrag zielt darauf ab, eine bestimmte Grabstätte als historische Grabstätte einzustufen. Die Begründung des Antragstellers bezieht sich auf die historische Bedeutung der dort bestatteten Person, die als Inhaber eines Landmaschinenbetriebs und als lokale Persönlichkeit bekannt war.
Gemäß der Friedhofssatzung sind historische Grabstätten in § 19 abschließend aufgezählt. Eine Erweiterung dieser Liste oder die Entfernung bestehender Stätten erfordert eine Satzungsänderung durch einen Ratsbeschluss. Die Einstufung einer Grabstätte als historisch kann bei Vorliegen besonderer Gründe erfolgen, etwa wenn die Anlage als Geschichtszug für nachfolgende Generationen dient oder durch einen epochenprägenden Kunst- oder Architekturstil gekennzeichnet ist. Die Pflege solcher Stellen obliegt dem Baubetriebshof.
Die betreffende Grabstätte war zuletzt 1979 belegt. Nach Ablauf der Ruhefrist wurde die Fläche für 25 Jahre wiedererworben, wobei die Nutzungsdauer im April 2022 endete. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Einstufung als historische Grabstätte und die damit verbundene Übernahme in die städtische Unterhaltungslast abzulehnen. Dem Antragsteller steht der Wiedererwerb der Grabstätte frei, wobei eine mögliche Aufarbeitung des Grabsteins mit goldfarbener Inschrift im Rahmen der Satzungsvorgaben möglich wäre. Der Beschlussvorschlag sieht die Ablehnung des Antrags und die entsprechende Information des Antragstellers vor.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Mitteilung der Verwaltung zum Sachstand: Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 014/2021-6 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Neukirchen-Vluyn informiert. Die Ausführungen basieren auf dem „klimafreundlichen Mobilitätskonzept“ sowie auf einem Ratsbeschluss vom 17. März 2021.
Die Verwaltung gibt an, im Sinne der Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen weiterhin tätig zu sein. Der aktuelle Status der laufenden Maßnahmen lässt sich der der Vorlage beigefügten Maßnahmenliste entnehmen. In der Mitteilung wird zudem auf vorangegangene Vorlagen zu dieser Thematik verwiesen. Die Vorlage diente der Information der zuständigen Gremien, darunter der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 13Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den Ortskern Neukirchen hier: Investitions- und Finanzierungsbeschluss zur Errichtung einer WC-Anlage auf dem Grafschafter PlatzZur Vorlage · Nr.: 026/2017-16 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 026/2017-16 befasst sich mit der geplanten Bereitstellung einer WC-Anlage auf dem Grafschafter Platz im Ortskern von Neukirchen-Vluyn. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die vorbehaltliche Rücknahme des Investitions- und Finanzierungsbeschlusses vom 18. Mai 2022 beschließen. Voraussetzung für diese Rücknahme ist der Abschluss eines Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO), um im Zuge der geplanten Umnutzung eines örtlichen Ladenlokals eine bestehende Sanitäranlage nutzen zu können.
Die Verwaltung prüft derzeit mit der AWO, ob die WC-Einrichtung eines ehemaligen Friseurgeschäfts als Alternative zum Neubau einer eigenen Anlage infrage kommt. Im Falle einer Einigung würde sich die Stadt mit 50 Prozent an den Kosten für den barrierefreien Umbau beteiligen. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Vertragsverhandlungen zu führen und die Weiterleitung bestehender Fördermittel der Bezirksregierung Düsseldorf verbindlich zu prüfen. Ein entsprechender Vertrag müsste zudem die Einhaltung der Zweckbindungsfrist für die Fördermittel regeln.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Mitnutzung der AWO-Anlage eine wirtschaftliche Variante dar, die zudem eine Flächenversiegelung auf dem Platz vermeiden könnte. Unabhängig von der Entscheidung über die Nutzung des Ladenlokals bleiben die Planungen für platzbezogene Versorgungs- und Entsorgungsleitungen weiterhin Bestandteil der städtischen Planung.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Umgestaltung Denkmalplatz im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes NeukirchenZur Vorlage · Nr.: 118/2017-4 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Neukirchen geplante Maßnahme zur Aufwertung des Denkmalplatzes neu zu strukturieren. Da eine Fertigstellung innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraums bis Dezember 2022 aufgrund der komplexen Planung und der geschätzten Bauzeit von 24 Monaten nicht realisierbar ist, wird die Rückgabe der im STEP 2018 genehmigten Förderung beantragt. Gleichzeitig soll die Maßnahme im Rahmen des STEP 2023 neu angemeldet werden.
Die Umgestaltung des Platzes umfasst eine gestalterische und funktionale Aufwertung, die eine Einbindung der Mozartstraße sowie eine Öffnung des Platzes zu den Arkaden vorsieht. Geplant ist unter anderem die Installation eines Wasserspiels zur Kühlung der Flächen sowie die Integration eines Mobilitätsknotenpunktes mit Bushaltestelle, Taxi-Stand und E-Ladestation. Trotz der Entfernung einiger Grünflächen soll der bestehende Baumbestand erhalten und durch Neupflanzungen ergänzt werden.
Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt circa 1.985.000 Euro brutto. Dieser Anstieg gegenüber der ursprünglichen Planung von 2017 resultiert aus Preissteigerungen in der Baubranche, erhöhten Planungskosten sowie zusätzlichen Anforderungen durch ein Sicherheitsaudit und die Integration der Mobilitätsmaßnahmen. Zudem erschweren Erdarbeiten in einer Kampfmittelverdachtsfläche die Umsetzung. Eine Neuveranschlagung der Maßnahme soll auf Basis des neuen Förderbescheides erfolgen, wobei eine Kompensation des Eigenanteils durch andere Maßnahmen im Programmgebiet in Betracht gezogen wird.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Biologische Vielfalt in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 080/2018-7 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss einen Bericht zur Förderung der biologischen Vielfalt in Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Vorlage ist es, die kontinuierliche Weiterverfolgung der Ansätze zur Stärkung der Biodiversität festzulegen und eine jährliche Berichterstattung an den Ausschuss zu etablieren.
In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Strategien umgesetzt, wie etwa die Einsaat artenreicher Flächen oder die Anpassung von Mähintervallen zur Förderung von Wiesenflächen. Während im Innenbereich die Stadt die Wahl des Saatguts selbst bestimmen kann, erfolgt die Abstimmung im baulichen Außenbereich mit der Unteren Naturschutzbehörde nach Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Ergänzend dazu sind strukturreiche Unterpflanzungen mit klimaanpassungsorientierten Gehölzen bereits fester Bestandteil der städtischen Pflanzplanung.
Im Rahmen der Pflanzmaßnahmen 2021/2022 wurden verschiedene Standorte, darunter die Tersteegen-Schule, die Sporthalle Jahnstraße und der Rathausgrünzug, mit Bäumen und Sträuchern ausgestattet. Zudem wurde ein Grundstück am Ortsausgang Neukirchen erworben, das künftig als städtische Kompensationsfläche dienen soll.
Der Baubetriebshof setzt aufgrund anhaltender Trockenheit verstärkt Bewässerungsmaßnahmen an Neuanlagen durch. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen werden als unterschiedlich bewertet, abhängig von der jeweiligen Umsetzung. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt, die im Rahmen des GNK-Prozesses entwickelt wurde, integriert zudem weitere Maßnahmen zum Ressourcenschutz und zur Klimafolgenanpassung.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Stärkung der grünen Lunge von Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 107/2019-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage dokumentiert den Umsetzungsstand verschiedener Maßnahmen zur Stärkung der Grünflächen in Neukirchen-Vluyn, die auf Beschlüssen des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses basieren.
Ein zentraler Aspekt ist die Berücksichtigung des Baumerhalts bei städtischen Bauvorhaben. Die Verwaltung integriert den Erhalt vorhandener Bäume sowie die Planung von Ersatzpflanzungen in Planungen und Ausschreibungen. Bei Straßenbaumaßnahmen, etwa in der Mozartstraße, wurden bereits Neupflanzungen realisiert. Für zukünftige öffentliche Gebäude ist die Umsetzung von Dach- oder Fassadenbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen vorgesehen, sofern die Statik dies zulässt.
Im Bereich der Waldentwicklung verfolgt die Stadt das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie, die Waldfläche bis 2030 von 49 auf 60 Hektar zu erweitern. Nach dem Zukauf einer Potenzialfläche sind für die Pflanzperiode 2023 Aufforstungen geplant. Bezüglich des Zechenwaldes wurde die Verantwortung auf die Stadt übertragen; eine ergänzende Pflanzung im Zugangsbereich zur Niederrheinallee wurde bereits durchgeführt. Eine Aufforstung des Grünstreifens am Baugebiet Neukirchener Feld bleibt von der weiteren Planung des Gebiets abhängig.
Das „Grüne Band“ zwischen Zechenwald und Dreiklang wird als offene Parklandschaft weitergeführt. Weitere Baumpflanzungen in diesem Bereich werden aufgrund der schwierigen Bodenbeschaffenheit und der Kosten für Bodenaustausch gegenüber anderen Flächen nachrangig behandelt. Die Verwaltung prüft zudem kontinuierlich die Nutzung von Fördermitteln, wie etwa des Programms „Zukunft-Stadtgrün“, für städtische Maßnahmen.
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- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 17Anbindung der Wiesfurthstraße an die Andreas-Bräm-StraßeZur Vorlage · Nr.: 110/2020-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Beschlussvorlage Nr. 110/2020-2 befasst sich mit der geplanten Anbindung der Wiesfurthstraße an die Andreas-Bräm-Straße. Nachdem der Rat bereits im Jahr 2019 die Untersuchung verschiedener Varianten beauftragt hatte, liegen nun Ergebnisse aus einer Bürgerbeteiligung sowie aus einem Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW vor.
Die Auswertung der Beteiligung zeigt, dass ein mehrheitlicher Wunsch nach einem neuen Knotenpunkt besteht, der die Wiesfurthstraße als vollwertige Variante an die Andreas-Bräm-Straße anschließt. Für diese Umsetzung müssten jedoch die Voraussetzungen des Landesbetriebs Straßen.NRW erfüllt werden. Dies umfasst den Nachweis der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes sowie die Erstellung eines Sicherheitsaudits. Die Stadt Neukirchen-Vluyn müsste dabei sämtliche Kosten in einem siebenstelligen Euro-Bereich übernehmen. Mögliche Kostenbereiche umfassen zudem Grunderwerb, ökologischen Ausgleich sowie Planungs- und Ingenieurleistungen.
Aufgrund der erwarteten Kosten sowie der Eingriffe in Wald- und Grünflächen wird eine erneute politische Bewertung der Erforderlichkeit dieses Vorhabens angestrebt. Alternativ soll geprüft werden, ob andere Möglichkeiten zur Optimierung der Erreichbarkeit des Gebiets existieren. Für die weitere Planung, sei es die Vertiefung der aktuellen Variante oder die Untersuchung von Alternativen, ist die Beauftragung von Ingenieurleistungen in Höhe von etwa 40.000 Euro erforderlich. Die Verwaltung prüft derzeit zudem Anregungen aus der Bürgerschaft zur Verbesserung der Verkehrssituation im Quartier.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung)
- 18Investitionsvorhaben: Einrichtung einer Spiel- und Begegnungsstätte in NiepZur Vorlage · Nr.: 171/2020-2 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 171/2020-2 sieht die Einrichtung einer Spiel- und Begegnungsstätte im Ortsteil Niep vor. Das Vorhaben umfasst den Ausbau eines Teilbereichs der Freizeitwiese hinter der Feuerwehr am Bruckschen-Weg. Geplant ist die Schaffung eines naturnahen Bereichs mit Sandflächen, Klettergeräten, Schaukeln sowie Sitzmöglichkeiten, um verschiedene Altersgruppen zusammenzuführen. Die Gestaltung soll die vorhandene Struktur einbinden und durch Neupflanzungen Schatten bieten.
Der Bau- und Grünflächenausschuss hat bereits den Bedarf festgestellt und die Beantragung einer Zuwendung zur Förderung der Strukturentwicklung ländlicher Räume beschlossen. Eine entsprechende Förderung wurde seitens der Bezirksregierung in Aussicht gestellt. Die Investition liegt über der Wertgrenze von 100.000 Euro. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 130.000 Euro, wobei die Kalkulation einen Sicherheitsaufschlag von 15 Prozent für mögliche Preissteigerungen enthält.
Der Investitionsbeschluss ist unter dem Vorbehalt der finalen Kostenberechnung zu fassen, die zur Haushaltsverabschiedung vorliegen muss. Die Verwaltung plant, bis Ende 2022 einen Entwurf inklusive Kostenberechnung zu erstellen, um die Antragsstellung für Fördergelder zu ermöglichen. Bei der Umsetzung sollen die Belange der Feuerwehr, insbesondere die Nutzung der Einsatzparkplätze, berücksichtigt werden. Die Auswirkungen auf den Haushalt zeigen für das Jahr 2023 eine erwartete Auszahlung von 130.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Straßenerneuerung Neukirchener Ring zwischen Lindenstraße und Andreas-Bräm-StraßeZur Vorlage · Nr.: 085/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat im Rahmen einer Beschlussvorlage den Bedarf für eine Straßenerneuerung des Neukirchener Rings zwischen der Lindenstraße und der Andreas-Bräm-Straße festgestellt. Die Maßnahme liegt über der Wertgrenze von 100.000 Euro und ist unter Finanzierungsvorbehalt geplant.
Der betroffene Abschnitt umfasst eine Länge von etwa 900 Metern. Laut einer Auswertung der Straßenbefahrung aus dem ersten Halbjahr 2022 weist die Straße Rissbildungen und Flickstellen auf, was zu einer Zustandsnote von 3,9 führt. Ziel der Erneuerung ist neben der Instandsetzung der Infrastruktur auch die Optimierung der Verkehrsführung. Im Sinne des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts der Stadt sollen beidseitige Radfahrstreifen markiert werden, um eine einheitliche Radverkehrsführung zu gewährleisten. Zudem ist die Schaffung einer Grünverbindung auf der Westseite vorgesehen, um die Verschattung der Verkehrsflächen zu verbessern und das Stadtklima zu unterstützen. Im Rahmen der weiteren Planung wird geprüft, inwieweit Baumrigolen realisierbar sind.
Die Umsetzung soll unter Verwendung von Recycling-Material (RCL I) erfolgen. Die Kostenberechnung erfolgt im Zuge der Entwurfsplanung, wobei eine Förderung durch Programme wie FöRi-kom-Stra angestrebt wird, die bis zu 80 Prozent der Kosten decken kann. Der Zeitplan sieht eine Anmeldung zur Förderung im Jahr 2023 sowie einen Investitionsbeschluss im Jahr 2024 vor. Der Baubeginn ist für das Jahr 2026 geplant, mit einer Fertigstellung bis Mitte 2027.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Straßenerneuerung FinefraustraßeZur Vorlage · Nr.: 089/2022 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 089/2022 sieht die Straßenerneuerung der Finefraustraße vor. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll unter Finanzierungsvorbehalt den Bedarf für diese Investition oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro beschließen.
Nach einer Straßenbefahrung im ersten Halbjahr 2022 wurde für die Finefraustraße eine mangelhafte Zustandsnote von 5,0 ermittelt. Die Verwaltung führt auf, dass Risse und Schäden an der Fahrbahn sowie Beeinträchtigungen der Tragschichten und Senken vorliegen. Da die Kanalisation im Rahmen eines bestehenden Abwasserbeseitigungskonzeptes ebenfalls saniert werden muss, ist eine Zusammenlegung der Kanal- und Straßenerneuerung vorgesehen. Neben der Fahrbahn sollen auch die Straßenbeleuchtungsmasten und Kabel erneuert werden. Die Maßnahme umfasst eine etwa 105 Meter lange Straße mit einer Breite von circa 9 Metern.
Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass in Teilbereichen ein Bodenaustausch notwendig ist und ein erhöhter PAK-Gehalt im Asphalt vorliegt, was eine fachgerechte Entsorgung erfordert. Die Kosten werden derzeit auf etwa 270.000 Euro geschätzt. Die Planung soll gegen Ende des nächsten Jahres gemeinsam mit der Mentorstraße und Teilen der Geitlingstraße beauftragt werden, wobei die Umsetzung für das Jahr 2024 geplant ist. Ein Baubeginn ist für Mitte 2025 vorgesehen, mit einer Fertigstellung bis Ende 2026. Eine Belastung der Anwohner mit Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz wird aufgrund des Zeitplans nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 21Widmung Dicksche HeideZur Vorlage · Nr.: 098/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 098/2022 sieht die Widmung der Straße „Dicksche Heide“ zum öffentlichen Verkehr vor. Die Straße, die als Anliegerstraße in der Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft wird, umfasst Teile der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, konkret das Flurstück 705 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 900 mit einer Größe von etwa 1.570 Quadratmetern. Für das Flurstück 705 ist eine Widmungsbeschränkung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
Die Grundlage für die Widmung bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zudem wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen beantragt. Die „Dicksche Heide“ soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 22Widmung QuarzwegZur Vorlage · Nr.: 099/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 099/2022 sieht die Widmung des Quarzweges als öffentliche Straße in Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Weg, der sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 776 befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Einstufung erfolgt als Gemeindestraße innerhalb der Untergruppe der Anliegerstraßen, wobei die Widmung als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt wird.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Quarzweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung als Eigentümer durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die Voraussetzungen für die Widmung nach § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 zur Zustimmung verpflichtet hat.
Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Straßenreinigungsgesetz NRW beantragt. Der Quarzweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 23Widmung Fuß- und Radweg QuarzwegZur Vorlage · Nr.: 100/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 100/2022 sieht die Widmung des Quarzwegs als Fuß- und Radweg vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist dabei auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt.
Der Quarzweg befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 764 und 771. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Der Quarzweg ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert. Die Widmung soll mit Rechtskraft der entsprechenden Verfügung wirksam werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Konsequenzen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgeschlagenen Beschluss anzunehmen.
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- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 24Widmung GranitwegZur Vorlage · Nr.: 101/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 101/2022 sieht die Widmung des Granitwegs im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Granitweg ist als Anliegerstraße innerhalb einer Gemeindestraße klassifiziert und soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die Straße befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 725.
Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass der Granitweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzlich zur Widmung sieht die Vorlage eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Straßenreinigungsgesetz vor. Der Granitweg soll als Anliegerstraße neu in das Verzeichnis aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen.
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- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 25Widmung Fuß- und Radweg GranitwegZur Vorlage · Nr.: 102/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 102/2022 sieht die Widmung des Granitwegs als Fuß- und Radweg vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist dabei auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt.
Der Granitweg befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 724 und 749. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Die Widmung soll als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen eingestuft werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Maßnahme keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Konsequenzen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 26Widmung SchieferstraßeZur Vorlage · Nr.: 103/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung der Schieferstraße im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, die sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12, Flurstück 901) befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Schieferstraße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Schieferstraße fertig ausgebaut. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn geändert werden. Die Schieferstraße ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Vorlage sieht vor, dass der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfiehlt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 27Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines defekten Großflächenmähers für den Baubetriebshof im Kalenderjahr 2022Zur Vorlage · Nr.: 106/2022 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 106/2022 befasst sich mit der notwendigen Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers für den Baubetriebshof. Aufgrund eines Motorschadens durch Materialermüdung ist der bisherige Geräteträger, der seit 2014 im Einsatz ist, als wirtschaftlicher Totalschaden einzustufen, da die Reparaturkosten den Restwert übersteigen. Da die Maschine für die Pflege von Parkanlagen, Sportflächen und Straßenbegleitgrün essenziell ist und keine Kompensation durch den vorhandenen Maschinenpark möglich ist, wird die Anschaffung eines Ersatzgeräts beantragt.
Im Rahmen einer Marktsondierung wurden zwei Varianten geprüft, die beide ein Kostenvolumen von knapp 119.000 Euro aufweisen. Die erste Option sieht den Kauf eines Geräteträgers vor, bei dem das vorhandene Mähdeck weitergenutzt werden kann. Die zweite Option umfasst die Anschaffung einer kompletten Neumaschine eines anderen Herstellers.
Der Baubetriebshof empfiehlt, für das Haushaltsjahr 2023 einen Ansatz in Höhe von 120.000 Euro bereitzustellen. Um den Prozess angesichts gestörter Lieferketten zeitnah einleiten zu können, wird eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung beantragt. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat den Bedarf unter Finanzierungsvorbehalt festgestellt und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung über die Mittelbereitstellung. Die Auswirkungen auf den Haushalt wurden als Erhöhung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie als Investitionsauszahlung im Finanzhaushalt ausgewiesen.
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- 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 28Mitteilungen und Anfragen
- 29Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 18.05.2022
- 3Mitteilungen und Anfragen