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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Dicksche Heide

Nr.: 098/2022 31.08.2022

🟢 Beschlossen 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 098/2022 sieht die Widmung der Straße „Dicksche Heide“ zum öffentlichen Verkehr vor. Die Straße, die als Anliegerstraße in der Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft wird, umfasst Teile der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, konkret das Flurstück 705 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 900 mit einer Größe von etwa 1.570 Quadratmetern. Für das Flurstück 705 ist eine Widmungsbeschränkung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

Die Grundlage für die Widmung bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zudem wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen beantragt. Die „Dicksche Heide“ soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

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