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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Granitweg

Nr.: 101/2022 31.08.2022

🟢 Beschlossen 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 101/2022 sieht die Widmung des Granitwegs im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Granitweg ist als Anliegerstraße innerhalb einer Gemeindestraße klassifiziert und soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die Straße befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 725.

Der Sachverhalt stellt sich so dar, dass der Granitweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zusätzlich zur Widmung sieht die Vorlage eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Straßenreinigungsgesetz vor. Der Granitweg soll als Anliegerstraße neu in das Verzeichnis aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen.

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