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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg Quarzweg

Nr.: 100/2022 31.08.2022

🟢 Beschlossen 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 100/2022 sieht die Widmung des Quarzwegs als Fuß- und Radweg vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist dabei auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt.

Der Quarzweg befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 764 und 771. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.

Der Quarzweg ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert. Die Widmung soll mit Rechtskraft der entsprechenden Verfügung wirksam werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Konsequenzen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgeschlagenen Beschluss anzunehmen.

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