Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 22. Juni 2022 wurde eine Umbesetzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses beschlossen. Ein bisheriges Mitglied des Ausschusses wird durch eine neue Person ersetzt.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung der sachkundigen Bürger durch den Ausschussvorsitzenden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Mitglieder in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird durch die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel vollzogen. Darin versprechen die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Über diesen Vorgang der Verpflichtung ist eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der verpflichteten Person zu unterzeichnen ist. Die vorliegende Mitteilung dient der Information über diesen personellen Wechsel und das damit verbundene formale Verfahren.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022kein Ergebnis hinterlegt