Anregung und Beschwerde nach § 24 GO hier: Grabstätte der Familie Gottfried Vutz
✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss steht eine Beschlussvorlage zur Behandlung einer Anregung und Beschwerde nach § 24 GO bezüglich einer Grabstätte auf dem städtischen Friedhof in Vluyn zur Beratung. Der Antrag zielt darauf ab, eine bestimmte Grabstätte als historische Grabstätte einzustufen. Die Begründung des Antragstellers bezieht sich auf die historische Bedeutung der dort bestatteten Person, die als Inhaber eines Landmaschinenbetriebs und als lokale Persönlichkeit bekannt war.
Gemäß der Friedhofssatzung sind historische Grabstätten in § 19 abschließend aufgezählt. Eine Erweiterung dieser Liste oder die Entfernung bestehender Stätten erfordert eine Satzungsänderung durch einen Ratsbeschluss. Die Einstufung einer Grabstätte als historisch kann bei Vorliegen besonderer Gründe erfolgen, etwa wenn die Anlage als Geschichtszug für nachfolgende Generationen dient oder durch einen epochenprägenden Kunst- oder Architekturstil gekennzeichnet ist. Die Pflege solcher Stellen obliegt dem Baubetriebshof.
Die betreffende Grabstätte war zuletzt 1979 belegt. Nach Ablauf der Ruhefrist wurde die Fläche für 25 Jahre wiedererworben, wobei die Nutzungsdauer im April 2022 endete. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Einstufung als historische Grabstätte und die damit verbundene Übernahme in die städtische Unterhaltungslast abzulehnen. Dem Antragsteller steht der Wiedererwerb der Grabstätte frei, wobei eine mögliche Aufarbeitung des Grabsteins mit goldfarbener Inschrift im Rahmen der Satzungsvorgaben möglich wäre. Der Beschlussvorschlag sieht die Ablehnung des Antrags und die entsprechende Information des Antragstellers vor.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @