Widmung Schieferstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Widmung der Schieferstraße im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Straße, die sich in der Gemarkung Neukirchen (Flur 12, Flurstück 901) befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Schieferstraße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Schieferstraße fertig ausgebaut. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 143 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn geändert werden. Die Schieferstraße ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Vorlage sieht vor, dass der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfiehlt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @