Widmung Quarzweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 099/2022 sieht die Widmung des Quarzweges als öffentliche Straße in Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll der Weg, der sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstück 776 befindet, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Einstufung erfolgt als Gemeindestraße innerhalb der Untergruppe der Anliegerstraßen, wobei die Widmung als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt wird.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Quarzweg fertig ausgebaut ist. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung als Eigentümer durch die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Die Voraussetzungen für die Widmung nach § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 zur Zustimmung verpflichtet hat.
Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Straßenreinigungsgesetz NRW beantragt. Der Quarzweg soll als Anliegerstraße neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @