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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg Granitweg

Nr.: 102/2022 31.08.2022

🟢 Beschlossen 31.08.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 102/2022 sieht die Widmung des Granitwegs als Fuß- und Radweg vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist dabei auf die Nutzung als Fuß- und Radweg beschränkt.

Der Granitweg befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 12, auf den Flurstücken 724 und 749. Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die RAG MI GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 145 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.

Die Widmung soll als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen eingestuft werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Maßnahme keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Konsequenzen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

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