Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den Ortskern Neukirchen hier: Investitions- und Finanzierungsbeschluss zur Errichtung einer WC-Anlage auf dem Grafschafter Platz
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 026/2017-16 befasst sich mit der geplanten Bereitstellung einer WC-Anlage auf dem Grafschafter Platz im Ortskern von Neukirchen-Vluyn. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll die vorbehaltliche Rücknahme des Investitions- und Finanzierungsbeschlusses vom 18. Mai 2022 beschließen. Voraussetzung für diese Rücknahme ist der Abschluss eines Vertrages mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO), um im Zuge der geplanten Umnutzung eines örtlichen Ladenlokals eine bestehende Sanitäranlage nutzen zu können.
Die Verwaltung prüft derzeit mit der AWO, ob die WC-Einrichtung eines ehemaligen Friseurgeschäfts als Alternative zum Neubau einer eigenen Anlage infrage kommt. Im Falle einer Einigung würde sich die Stadt mit 50 Prozent an den Kosten für den barrierefreien Umbau beteiligen. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Vertragsverhandlungen zu führen und die Weiterleitung bestehender Fördermittel der Bezirksregierung Düsseldorf verbindlich zu prüfen. Ein entsprechender Vertrag müsste zudem die Einhaltung der Zweckbindungsfrist für die Fördermittel regeln.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Mitnutzung der AWO-Anlage eine wirtschaftliche Variante dar, die zudem eine Flächenversiegelung auf dem Platz vermeiden könnte. Unabhängig von der Entscheidung über die Nutzung des Ladenlokals bleiben die Planungen für platzbezogene Versorgungs- und Entsorgungsleitungen weiterhin Bestandteil der städtischen Planung.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @