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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 138/2024 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Mitteilungsvorlage Nr. 138/2024 einen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Ausführung von Beschlüssen sowie über Besonderheiten bei deren Umsetzung vor. Der Bericht dient der Information des Stadtentwicklungsausschusses im Rahmen der Sitzung am 4. September 2024.
Gegenstand der Vorlage ist eine Evaluation durch die Verwaltung, die darauf abzielt, den Status von Beschlüssen zu bewerten, welche nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten. Dabei werden spezifische Besonderheiten dokumentiert, die im Prozess der Beschlussausführung aufgetreten sind. Die entsprechenden Details zu den unerledigten Beschlüssen sowie die Erläuterungen zu den jeweiligen Sachständen sind in einer beigefügten Anlage aufgeführt. Der Bericht wurde durch den Technischen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 05.06.2024
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Verpflichtung Sachkundiger Bürger/-innenZur Vorlage · Nr.: 119/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 26. Juni 2024 wurde eine Umbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Im Rahmen dieser Entscheidung wird eine neue sachkundige Bürgerin als Mitglied in den Ausschuss berufen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass sachkundige Bürger durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden. Der Vorgang der Verpflichtung erfolgt nach der geltenden Verwaltungsvorschrift durch das Erheben vom Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel. Dabei verpflichtet sich das neue Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Über diesen Vorgang ist eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der verpflichteten Person zu unterzeichnen ist. Die Mitteilung dient der Information über die personelle Änderung im Gremium.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 6Rahmenplanung Niederberg Süd - Vorstellung des überarbeiteten StrukturkonzeptesZur Vorlage · Nr.: 132/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 132/2024 befasst sich mit der Vorstellung des überarbeiteten Strukturkonzeptes für die Rahmenplanung Niederberg Süd. Im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 4. September 2024 soll das aktualisierte Konzept zur Kenntnis genommen werden. Die Planung dient als Grundlage für weitere Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Entwicklung der Fläche Niederberg Süd erfolgt in Zusammenarbeit mit der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN im Rahmen des Programms Bau.Land.Partner.plus. Ziel dieser Kooperation ist die Prüfung einer möglichen Landes- und Bundesförderung sowie die Ermittlung der Werthaltigkeit des Areals. Zur Grundlagenermittlung wurden Gutachten sowie weitergehende planerische Konzepte durch die NRW.URBAN und ein externes Planungsbüro erstellt.
Die vorliegende Rahmenplanung konkretisiert die Planung für den zentralen Bereich aus dem Jahr 2020 und passt diese an aktuelle städtebauliche sowie klimarelevante Zielsetzungen an. Schwerpunkte der Überarbeitung liegen auf der verkehrlichen Anbindung, dem ruhenden Verkehr, Klimaschutzaspekten sowie den Bedarfszahlen für Wohnen und Gewerbe. Die Planung legt zudem die Basis für die Schaffung eines nachhaltigen und klimaresilienten Stadtraums, wobei detaillierte Ziele zur Klimafolgenanpassung im weiteren Planungsverlauf definiert werden sollen. Parallel dazu wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet, die als Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Flächenankauf sowie das weitere Vorgehen dienen soll.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7Gesetzesbeschluss zum 4. Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRWZur Vorlage · Nr.: 115/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das 4. Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG NRW), welches am 11. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Die Novellierung umfasst verschiedene Anpassungen im Bereich der Raumordnung und der kommunalen Bauleitplanung.
Im Bereich der Begriffsbestimmungen gilt nun bereits als Ziel der Raumordnung, sobald der Aufstellungsbeschluss vorliegt und die Bekanntmachung zur Beteiligung erfolgt ist. Die Beteiligungsprozesse werden durch die Verlagerung der Veröffentlichung ins Internet und die Nutzung des Portals „Beteiligung NRW“ als zentrales Mittel weiter vereinheitlicht.
Im Zielabweichungsverfahren wurde eine verfahrensbeschleunigende Regelung eingeführt, die Abweichungen von Zielen eines noch geltenden Raumordnungsplans auch im Hinblick auf einen in Aufstellung befindlichen Plan ermöglicht, sofern die Vereinbarkeit gegeben ist. Zudem wurden Fristen für Vollständigkeitsprüfungen bei Regionalplanverfahren verkürzt und die parallele Aufstellung von Regionalplänen und dem Landesentwicklungsplan ermöglicht.
Für die Gemeinden wurde die Beratung zur Anpassung der Bauleitplanung von einem verpflichtenden Verfahren in ein freiwilliges Beratungsangebot umgewandelt. Die zweite Stufe des bisherigen Verfahrens ist entfallen.
Hinsichtlich des Windenergieausbaus wurde eine Neuregelung eingefügt, die es den Bezirksregierungen erlaubt, die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windenergievorhaben im Einzelfall auszusetzen, falls durch diese die Erreichung regionaler Flächenziele gefährdet wird. Ein Entschließungsantrag des Landtags ergänzt diese Regelung um die Vorgabe, die kommunale Selbstverwaltung und das lokale Einvernehmen bei der Prüfung solcher Vorhaben besonders zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 8Zensus 2022 - Veröffentlichung der ersten ErgebnisseZur Vorlage · Nr.: 124/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 124/2024 informiert über die Veröffentlichung der ersten Ergebnisse des Zensus 2022 für Neukirchen-Vluyn. Die Erhebung zum Stichtag 15. Mai 2022 liefert Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie zu Wohnungen und Gebäuden.
Im Bereich der Bevölkerungszahlen zeigt sich für Neukirchen-Vluyn zwischen 2011 und 2022 eine nahezu konstante Entwicklung mit 27.021 Einwohnerinnen und Einwohnern, was einem Rückgang von 0,04 % entspricht. Im Vergleich dazu verzeichnete der Kreis Wesel einen Rückgang von 1,59 %. Ein Vergleich mit dem Melderegister verdeutlicht, dass die Zahl der Hauptwohnsitze im selben Zeitraum um 3,5 % zugenommen hat. Die Verwaltung führt diesen Anstieg unter anderem auf die Entwicklung des Neubaugebietes Niederberg sowie auf die Zuwanderung infolge der Flüchtlingskrise 2015/16 und des Krieges in der Ukraine zurück.
Die demografische Struktur weist einen Frauenanteil von 52,2 % auf. Die größte Altersgruppe bilden die 40- bis 59-Jährigen mit 28 %. Der Anteil der über 75-Jährigen stieg von 10,4 % im Jahr 2011 auf 12,3 % im Jahr 2022, während der Anteil der unter 6-Jährigen von 4,2 % auf 5,5 % zunahm. Der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit stieg von 6,1 % auf 9,5 %. Zudem wurde erstmals die Einwanderungsgeschichte erfasst; etwa 21 % der Bevölkerung weisen eine Einwanderungsgeschichte auf.
Hinsichtlich der Wohnsituation wurden 7.264 Wohngebäude gezählt, was einem Zuwachs von 6,6 % gegenüber 2011 entspricht. Über die Hälfte der Gebäude entstand zwischen 1950 und 1989.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 9Aktueller Sachstand zum beschlossenen LärmaktionsplanZur Vorlage · Nr.: 123/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat nach dem Beschluss des Rates vom 26. Juni 2024 den Lärmaktionsplan fertiggestellt, der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellt wurde. Der Plan, der auf der Internetseite der Stadt einsehbar ist, befasst sich mit der Lärmbelastung durch Straßenverkehr auf den Autobahnen A 40 und A 57 sowie den Landesstraßen L 140, L 476, L 474 und L 491. Die Weiterleitung an die Europäische Union ist für den Herbst 2024 geplant.
Im Rahmen des Verfahrens beteiligten sich nur wenige Träger öffentlicher Belange, wobei sich 11 von 63 Trägern zurückmeldeten. Als wirksamste Einzelmaßnahme zur Lärmreduktion wird die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angeführt. Zudem werden Lärmschutzwände und Fahrbahnsanierungen empfohlen, deren Umsetzung jedoch in der Zuständigkeit der übergeordneten Baulastträger wie Straßen NRW oder der Autobahn GmbH liegt. Die Stadt plant ergänzend die Installation von Geschwindigkeits- und Lärmdisplays in sensiblen Ortsdurchfahrten ab 2025 sowie eine strategische Konzeptentwicklung zur Lärmreduktion.
Hinsichtlich der Prüfung einer Änderung der Gebietstypik im Ortsteil Rayen zu einem Dörflichen Wohngebiet ergab eine juristische Bewertung, dass dadurch keine strengeren Immissionsrichtwerte für den Straßenverkehr erreicht werden können. Eine Änderung der Rechtslage zur Erzielung niedrigerer Lärmwerte ist nach aktueller Einschätzung nicht absehbar.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 10Parkplatzsituation an der zentralen Fußballanlage - Antrag der CDU-Fraktion vom 23.08.2022Zur Vorlage · Nr.: 129/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Parkplatzsituation an der zentralen Fußballanlage in Neukirchen-Vluyn. Hintergrund ist ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2022, der eine Prüfung der Parkplatzkapazitäten sowie die Erarbeitung von Konzepten zur Vermeidung von Parkplatzmangel und zur Sicherung der Rad- und Fußwege an der Tersteegenstraße vorsah.
Nach Angaben der Verwaltung umfasst die im Rahmen der Baugenehmigung ausgewiesene Stellplatzanlage 64 PKW-Stellplätze und 30 Fahrradabstellplätze. Für den Regelbetrieb wird diese Anzahl als ausreichend bewertet. Für Sonderveranstaltungen stehen im angrenzenden Schulbereich sowie auf dem Gelände des Hallenbades etwa 110 weitere Stellplätze zur Verfügung. Um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, wurden bereits Maßnahmen wie eine Einbahnstraßenregelung auf dem Parkplatz, eine verstärkte Beschilderung sowie die Sicherung des Fuß- und Radweges durch Poller oder Findlinge umgesetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der Verwaltung und den Schulleitungen benachbarte Schulhöfe zu nutzen.
Die Prüfung zusätzlicher öffentlicher Parkflächen entlang der Tersteegenstraße verlief ohne Ergebnis, da Grundstückseigentümer einer Anpachtung oder einem Ankauf nicht zustimmten und zudem bauplanungsrechtliche Hindernisse bestehen. Eine Umwidmung angrenzender Grünflächen ist aufgrund von Naturschutzauflagen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes sowie des Landschaftsbandes nicht möglich. Die Verwaltung sieht daher derzeit keinen Bedarf für weitere Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 11Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - BilligungssbeschlussZur Vorlage · Nr.: 095/2022-5 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 095/2022-5 sieht die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans vor, welche bisher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch regelte. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Aufhebung der Planänderung in der Fassung vom 1. Februar 2024 sowie die dazugehörige Begründung zu billigen.
Das Verfahren zur Aufhebung wurde eingeleitet, nachdem im Juni 2022 der Beschluss zur Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 110 gefasst wurde. Im Rahmen der Beteiligungsprozesse gingen sowohl in der frühzeitigen Phase als auch während der öffentlichen Auslegungen Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Regionalplanungsbehörde stellte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung fest.
Ein erneutes Auslegungsverfahren wurde notwendig, da die Bezirksregierung Düsseldorf einen Bekanntmachungsfehler im ursprünglichen Verfahren feststellte. Die überarbeitete öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 12. Juli bis zum 12. August 2024 statt, wobei erneut acht Stellungnahmen ohne Einwände eingingen. Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planungsrechtliche Beschränkung auf bestehende Zonen. Zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Einzelanlagen werden künftig einer Einzelfallprüfung unterzogen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten für das Verfahren im Rahmen der veranschlagten Personal- und Sachkosten liegen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - SatzungsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 096/2022-5 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 zu beschließen. Dieser Bebauungsplan regelte bisher eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch. Mit der Aufhebung der Satzung und der dazugehörigen Begründung wird die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf diese spezifische Zone beendet. Zukünftige Vorhaben von Investoren müssten bei einer geplanten Einzelanlage im betroffenen Gebiet einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Das Verfahren zur Aufhebung wurde nach einem Beschluss des Rates vom Juni 2022 eingeleitet. Im Verlauf des Verfahrens stellte die Bezirksregierung Düsseldorf fest, dass ein Bekanntmachungsfehler vorlag, da die Offenlage mit einem anderen Übersichtsplan hätte erfolgen müssen. Infolgedessen wurde eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt, die im Zeitraum vom 12. Juli bis zum 12. August 2024 stattfand. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsphasen gingen insgesamt zahlreiche Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Verwaltung hat die für die Satzung erforderlichen Unterlagen erstellt und schlägt die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes vor. Das Verfahren zur Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel dazu verfolgt, sodass die entsprechenden Beschlüsse zeitgleich erfolgen sollen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13117. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Klingerhuf - EinleitungsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 126/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 126/2024-1 sieht die Einleitung des Verfahrens zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Klingerhuf vor. Ziel der Änderung ist es, die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Projekts „Permakultur-Reallabor Klingerhuf“ zu schaffen. Das Projekt basiert auf einem Ratsbeschluss vom 27. September 2023, nach dem der Verein Permakultur e.V. mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts beauftragt wurde.
Derzeit sind im Bereich Klingerhuf Flächen als Grünflächen für Spielplätze, Gemeinbedarfsflächen für ein Jugendheim sowie als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Da das geplante Vorhaben Nutzungen umfasst, die sich nicht einheitlich in die bestehenden Kategorien einordnen lassen, wird die Ausweisung von Sonderbaugebieten angestrebt. Die Verwaltung plant, die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 durchzuführen.
Das Vorhaben wird als Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt eingestuft, da es die ökologische Begrünung fördert und die Nutzung bestehender Bausubstanz vorsieht. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf die im Rahmen des Planverfahrens veranschlagten Personal- und Sachkosten. Die Vorlage wird zunächst dem Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung zur Beratung vorgelegt, bevor sie im Stadtentwicklungsausschuss behandelt wird.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 171, Gebiet Klingerhuf Permakultur - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 127/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171, Gebiet Klingerhuf Permakultur, vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Projekts „Permakultur-Reallabor Klingerhuf“ zu schaffen. Das Projekt basiert auf einem Ratsbeschluss vom 27. September 2023, mit dem der Verein Permakultur e.V. beauftragt wurde, ein Gesamtkonzept für das Areal zu erstellen.
Da sich die Flächen des Klingerhuf derzeit planungsrechtlich im Außenbereich befinden, ist für die angedachten neuen Nutzungen eine Anpassung der Bauleitplanung erforderlich. Die bestehenden baulichen Anlagen, wie die Eventhalle und die Sportanlagen, sollen im Rahmen des neuen Bebauungsplans planungsrechtlich gefasst werden. Aufgrund der vielfältigen geplanten Nutzungen wird die Ausweisung von Sonderbaugebieten angestrebt, wobei die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Kreis Wesel vorgesehen ist.
Das Vorhaben ist als Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt konzipiert, da es die ökologische Begrünung fördert und die Nutzung bestehender Bausubstanz vorsieht. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Parallelverfahren mit der 117. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Rahmen der veranschlagten Kosten für das Planverfahren vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung)
- 15Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Beschluss des Abwägungsergebnisses - SatzungsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 074/2020-7 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 074/2020-7 sieht den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring, vor. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Abwägungsergebnis der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Bebauungsplan als Satzung festzulegen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anpassungen an den Planunterlagen vorgenommen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies auf ein potenziell erhöhtes Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt Neukirchener Ring / Niederrheinallee hin, worauf die Stadt plant, die Situation im Zuge der Entwicklung zu beobachten. Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Wesel forderte ein Bodenschutzkonzept sowie eine ergänzende Untersuchung aufgrund neuer Rechtsgrundlagen, was als Hinweis in den Plan aufgenommen wurde. Zudem wurde eine redaktionelle Änderung vorgenommen, um klarzustellen, dass die Wärmeversorgung des Gebiets ausschließlich über das Fernwärmenetz erfolgt.
Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Baugebietsentwicklung finden außerhalb des kommunalen Haushalts statt, basierend auf einer Bürgschaftsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Abschluss des Bauleitplanverfahrens kann die Vermarktung der Grundstücke beginnen. Die Klimarelevanz der Planung wird im beigefügten Umweltbericht behandelt. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Beschlüsse, um die Erschließung der Fläche und die Grundstücksvermarktung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Mitteilungen und Anfragen
- 17Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 05.06.2024
- 3Mitteilungen und Anfragen