Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Beschluss des Abwägungsergebnisses - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 074/2020-7 sieht den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring, vor. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, das Abwägungsergebnis der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Bebauungsplan als Satzung festzulegen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anpassungen an den Planunterlagen vorgenommen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wies auf ein potenziell erhöhtes Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt Neukirchener Ring / Niederrheinallee hin, worauf die Stadt plant, die Situation im Zuge der Entwicklung zu beobachten. Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Wesel forderte ein Bodenschutzkonzept sowie eine ergänzende Untersuchung aufgrund neuer Rechtsgrundlagen, was als Hinweis in den Plan aufgenommen wurde. Zudem wurde eine redaktionelle Änderung vorgenommen, um klarzustellen, dass die Wärmeversorgung des Gebiets ausschließlich über das Fernwärmenetz erfolgt.
Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Baugebietsentwicklung finden außerhalb des kommunalen Haushalts statt, basierend auf einer Bürgschaftsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Abschluss des Bauleitplanverfahrens kann die Vermarktung der Grundstücke beginnen. Die Klimarelevanz der Planung wird im beigefügten Umweltbericht behandelt. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Beschlüsse, um die Erschließung der Fläche und die Grundstücksvermarktung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @