Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch (Aufhebungssatzung) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 zu beschließen. Dieser Bebauungsplan regelte bisher eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch. Mit der Aufhebung der Satzung und der dazugehörigen Begründung wird die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf diese spezifische Zone beendet. Zukünftige Vorhaben von Investoren müssten bei einer geplanten Einzelanlage im betroffenen Gebiet einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Das Verfahren zur Aufhebung wurde nach einem Beschluss des Rates vom Juni 2022 eingeleitet. Im Verlauf des Verfahrens stellte die Bezirksregierung Düsseldorf fest, dass ein Bekanntmachungsfehler vorlag, da die Offenlage mit einem anderen Übersichtsplan hätte erfolgen müssen. Infolgedessen wurde eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt, die im Zeitraum vom 12. Juli bis zum 12. August 2024 stattfand. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsphasen gingen insgesamt zahlreiche Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Verwaltung hat die für die Satzung erforderlichen Unterlagen erstellt und schlägt die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes vor. Das Verfahren zur Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel dazu verfolgt, sodass die entsprechenden Beschlüsse zeitgleich erfolgen sollen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @