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BESCHLUSSVORLAGE

Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungssbeschluss

Nr.: 095/2022-5 04.09.2024

🟢 Beschlossen 04.09.2024 · Stadtentwicklungsausschuss (16. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 095/2022-5 sieht die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans vor, welche bisher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch regelte. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Aufhebung der Planänderung in der Fassung vom 1. Februar 2024 sowie die dazugehörige Begründung zu billigen.

Das Verfahren zur Aufhebung wurde eingeleitet, nachdem im Juni 2022 der Beschluss zur Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 110 gefasst wurde. Im Rahmen der Beteiligungsprozesse gingen sowohl in der frühzeitigen Phase als auch während der öffentlichen Auslegungen Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Regionalplanungsbehörde stellte die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung fest.

Ein erneutes Auslegungsverfahren wurde notwendig, da die Bezirksregierung Düsseldorf einen Bekanntmachungsfehler im ursprünglichen Verfahren feststellte. Die überarbeitete öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 12. Juli bis zum 12. August 2024 statt, wobei erneut acht Stellungnahmen ohne Einwände eingingen. Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planungsrechtliche Beschränkung auf bestehende Zonen. Zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Einzelanlagen werden künftig einer Einzelfallprüfung unterzogen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten für das Verfahren im Rahmen der veranschlagten Personal- und Sachkosten liegen.

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