Verpflichtung Sachkundiger Bürger/-innen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 26. Juni 2024 wurde eine Umbesetzung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Im Rahmen dieser Entscheidung wird eine neue sachkundige Bürgerin als Mitglied in den Ausschuss berufen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass sachkundige Bürger durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden. Der Vorgang der Verpflichtung erfolgt nach der geltenden Verwaltungsvorschrift durch das Erheben vom Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel. Dabei verpflichtet sich das neue Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Über diesen Vorgang ist eine Niederschrift zu erstellen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der verpflichteten Person zu unterzeichnen ist. Die Mitteilung dient der Information über die personelle Änderung im Gremium.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 04.09.2024kein Ergebnis hinterlegt