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MITTEILUNGSVORLAGE

Aktueller Sachstand zum beschlossenen Lärmaktionsplan

Nr.: 123/2024 04.09.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat nach dem Beschluss des Rates vom 26. Juni 2024 den Lärmaktionsplan fertiggestellt, der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erstellt wurde. Der Plan, der auf der Internetseite der Stadt einsehbar ist, befasst sich mit der Lärmbelastung durch Straßenverkehr auf den Autobahnen A 40 und A 57 sowie den Landesstraßen L 140, L 476, L 474 und L 491. Die Weiterleitung an die Europäische Union ist für den Herbst 2024 geplant.

Im Rahmen des Verfahrens beteiligten sich nur wenige Träger öffentlicher Belange, wobei sich 11 von 63 Trägern zurückmeldeten. Als wirksamste Einzelmaßnahme zur Lärmreduktion wird die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angeführt. Zudem werden Lärmschutzwände und Fahrbahnsanierungen empfohlen, deren Umsetzung jedoch in der Zuständigkeit der übergeordneten Baulastträger wie Straßen NRW oder der Autobahn GmbH liegt. Die Stadt plant ergänzend die Installation von Geschwindigkeits- und Lärmdisplays in sensiblen Ortsdurchfahrten ab 2025 sowie eine strategische Konzeptentwicklung zur Lärmreduktion.

Hinsichtlich der Prüfung einer Änderung der Gebietstypik im Ortsteil Rayen zu einem Dörflichen Wohngebiet ergab eine juristische Bewertung, dass dadurch keine strengeren Immissionsrichtwerte für den Straßenverkehr erreicht werden können. Eine Änderung der Rechtslage zur Erzielung niedrigerer Lärmwerte ist nach aktueller Einschätzung nicht absehbar.

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