Bebauungsplan Nr. 171, Gebiet Klingerhuf Permakultur - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171, Gebiet Klingerhuf Permakultur, vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Projekts „Permakultur-Reallabor Klingerhuf“ zu schaffen. Das Projekt basiert auf einem Ratsbeschluss vom 27. September 2023, mit dem der Verein Permakultur e.V. beauftragt wurde, ein Gesamtkonzept für das Areal zu erstellen.
Da sich die Flächen des Klingerhuf derzeit planungsrechtlich im Außenbereich befinden, ist für die angedachten neuen Nutzungen eine Anpassung der Bauleitplanung erforderlich. Die bestehenden baulichen Anlagen, wie die Eventhalle und die Sportanlagen, sollen im Rahmen des neuen Bebauungsplans planungsrechtlich gefasst werden. Aufgrund der vielfältigen geplanten Nutzungen wird die Ausweisung von Sonderbaugebieten angestrebt, wobei die Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Kreis Wesel vorgesehen ist.
Das Vorhaben ist als Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt konzipiert, da es die ökologische Begrünung fördert und die Nutzung bestehender Bausubstanz vorsieht. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll im Parallelverfahren mit der 117. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Rahmen der veranschlagten Kosten für das Planverfahren vorgesehen.
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