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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 148/2026 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 148/2026 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vor. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die im Prozess der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind.
Der Bericht umfasst eine Übersicht über jene Beschlüsse, die nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten. Zudem werden darin spezifische Besonderheiten dokumentiert, die sich bei der Ausführung von bereits getroffenen Entscheidungen ergeben haben. Die detaillierte Aufstellung der unerledigten Beschlüsse ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Mitteilung dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Sitzung am 7. Oktober 2026.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 08.07.2026
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Bericht aus Beteiligungen; Bericht durch die Geschäftsführung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH dazu: Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Bürgerbeteiligung am Windpark Niep“Zur Vorlage · Nr.: 035/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 035/2026 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über aktuelle Entwicklungen bei den Beteiligungen der Stadt Neukirchen-Vluyn. Im Zentrum der Sitzung am 07. Oktober 2026 steht ein Bericht der Geschäftsführung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH. Die Geschäftsführerin wird dabei über die gegenwärtigen Tätigkeiten sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informieren.
Die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH ist als Teil der ENNI Unternehmensgruppe sowohl kommunale als auch private Anteilseigner. Die Stadt Neukirchen-Vluyn hält an dem Unternehmen eine Beteiligung von 4,2 %. Die weiteren Gesellschafter sind die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR mit 61,8 %, die NEW AG mit 18,7 % und die Gelsenwasser AG mit 15,3 %. Das Aufgabenfeld des Unternehmens umfasst die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.
Zusätzlich wird im Rahmen des Berichts ein Antrag der SPD-Fraktion behandelt, der das Thema „Bürgerbeteiligung am Windpark Niep“ betrifft. Dieser Vorgang wird nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand der ENNI unter dem Tagesordnungspunkt zum Bericht der Geschäftsführung geführt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 6Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes
- 7Überörtliche Prüfung der Stadt Neukirchen-Vluyn durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr 2025/2026 - Vorstellung des PrüfungsberichtsZur Vorlage · Nr.: 133/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 133/2026 informiert über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Stadt Neukirchen-Vluyn durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW), welche im Zeitraum von Januar 2025 bis März 2026 im Rahmen der staatlichen Kommunalaufsicht durchgeführt wurde. Der Prüfungsbericht umfasst verschiedene Handlungsfelder, darunter die Finanzen, die Zahlungsabwicklung und Vollstreckung, die Gremienarbeit sowie Personal, Organisation und IT. Zudem wurden die Gebäudewirtschaft, der Klimaschutz und das kommunale Krisenmanagement untersucht.
Der abschließende Bericht wird den Gremienmitgliedern im Haupt- und Finanzausschuss durch Vertretende der gpaNRW vorgestellt. Im weiteren Verfahren legt der Bürgermeister den Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Verwaltung verpflichtet, zu den im Bericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen unterrichten. Der Rat wird in einer öffentlichen Sitzung bis zum 18. Dezember 2026 über die Stellungnahme entscheiden, die gegenüber der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde abzugeben ist. Die Ergebnisse der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss können in diesen Beschluss einfließen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 8Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ – Nachforderung zur Konkretisierung der Kapitel Verstetigungs- und KommunikationsstrategieZur Vorlage · Nr.: 036/2024-7 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 036/2024-7 sieht die Verabschiedung des überarbeiteten „Integrierten nachhaltigen Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn“ in der Fassung vom September 2026 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die darin enthaltenen Ziele und Maßnahmen sowie den Aufbau eines kontinuierlichen Controllings als Grundlage für die künftige Stadtentwicklung zu beschließen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Auflage der Projektträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Rahmen einer Anschlussförderung für das Klimaanpassungsmanagement. Um die Bewilligung der Mittel zu sichern, mussten die Kapitel zur Verstetigungsstrategie sowie zur Akteur*innenbeteiligung und Kommunikationsstrategie konkretisiert werden. Die Überarbeitung umfasst die Festlegung von Organisationsstrukturen zur langfristigen Umsetzung der Maßnahmen nach Ende der Förderperiode sowie die Definition von Kommunikationszielen, Maßnahmenplänen und Zuständigkeiten für die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird voraussichtlich haushaltswirtschaftliche Auswirkungen haben. Das Konzept gibt hierzu eine Schätzung der Kosten einzelner Maßnahmen an, wobei die genauen Kosten von der Detailplanung, der Preisentwicklung und der Verfügbarkeit von Fördermitteln abhängen. Das Konzept dient als strategische Grundlage, um die Stadtplanung, den Gebäudebestand und die Naturräume auf die Folgen des Klimawandels auszurichten und die Resilienz der Stadt gegenüber Extremwetterereignissen zu stärken. Die aktualisierte Fassung muss der Projektträgerin bis zum 31. Oktober 2026 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 9Umsetzung des integrierten Klimaanpassungskonzepts im Rahmen der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels A.2" - SachstandsberichtZur Vorlage · Nr.: 159/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn informiert über den aktuellen Stand zur Umsetzung des integrierten Klimaanpassungskonzepts. Das Konzept, welches Ende 2025 verabschiedet wurde, beinhaltet einen Katalog aus 40 Maßnahmen, die inhaltlich und zeitlich priorisiert sind.
Im Rahmen der Bundesförderung „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“ wurde zu Beginn des Jahres ein Förderantrag für das entsprechende Umsetzungsvorhaben eingereicht. Dieser Antrag wurde im Juni 2026 bewilligt. In diesem Zusammenhang wurde ein mit dem Fördergeber abgestimmter Arbeitsplan erstellt, der eine Auswahl spezifischer Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept vorsieht. Die personelle Besetzung im Rahmen dieser Anschlussförderung erfolgte zum Juli 2026.
Die Arbeiten an der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept werden seit Juli durchgeführt. Der aktuelle Sachstand sowie das weitere Vorgehen werden im Rahmen eines Vortrags der Stabsstelle Klimaschutz und Projekte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Oktober 2026 erläutert.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 10Klimafreundliches Mobilitätskonzept - SachstandsberichtZur Vorlage · Nr.: 106/2018-13 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 106/2018-13 legt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum Klimafreundlichen Mobilitätskonzept vor. Der Bericht dient der Information über den aktuellen Bearbeitungsstand der im Rahmen des Konzepts beschlossenen Maßnahmen.
Die Vorlage legt dar, dass der Fortschritt der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen jährlich veröffentlicht wird. Als Grundlage für die Beurteilung des aktuellen Status dient die beigefügte Maßnahmenliste, welche die Fortschritte aller beteiligten Ämter dokumentiert. Der Bericht umfasst somit eine Übersicht über die Umsetzung der im Klimafreundlichen Mobilitätskonzept festgelegten Ziele und die damit verbundenen Prozesse innerhalb der kommunalen Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 112. Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2026Zur Vorlage · Nr.: 160/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 160/2026 zum zweiten Finanzzwischenbericht des Haushalts 2026 informiert über die aktuelle Entwicklung der Haushaltslage der Stadt Neukirchen-Vluyn. Nachdem der Landrat des Kreises Wesel den Haushalt 2026 zur Kenntnis genommen hat, ist die Ausführung neu geplanter investiver Maßnahmen wieder möglich.
Im Ergebnishaushalt wird eine Verbesserung des Jahresergebnisses um etwa 3,2 Millionen Euro aus konsumtiven Aufgaben prognostiziert. Unter Berücksichtigung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr und einer geschätzten pauschalen Kürzung von Aufwendungen in Höhe von 300.000 Euro wird für das Jahresende 2026 eine Gesamtergebnisverbesserung von rund 1,58 Millionen Euro erwartet. Trotz dieser Entwicklung verbleibt ein negatives Jahresergebnis von 2,59 Millionen Euro. Auswirkungen durch bilanzielle Abschreibungen oder Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.
Im Finanzhaushalt wird eine Verbesserung in Höhe von etwa 4,2 Millionen Euro prognostiziert, was primär auf eine Verringerung des Saldos aus Investitionstätigkeit um rund 2,67 Millionen Euro zurückzuführen ist. Dies führt zu einem geringeren Kreditbedarf im laufenden Jahr.
Hinsichtlich der Schuldenentwicklung wurden im Jahr 2026 Förderkredite in Höhe von 5,0 Millionen Euro zur Modernisierung der Gesamtschule Niederberg aufgenommen sowie eine Umschuldung vorgenommen. Der Bestand an Liquiditätskrediten ist im betrachteten Zeitraum deutlich gesunken; aktuell bestehen lediglich noch Verbindlichkeiten aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 12Förderung des Handwerks in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 157/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 157/2026 einen Aktionsplan zur Förderung des Handwerks in Neukirchen-Vluyn vor. Dieser Plan basiert auf einem Beschluss aus der ersten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Dezember 2025, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, Maßnahmen zur Stärkung des lokalen Handwerks zu erarbeiten. Dabei sollte der Masterplan Handwerk berücksichtigt werden, welcher am 7. Juli 2025 vom Regionalverband Ruhr (RVR) und den zuständigen Handwerkskammern vorgestellt wurde.
Im Zuge der Erstellung hat die Verwaltung Gespräche und Evaluationen mit den Beteiligten des Masterplans durchgeführt. Ziel war es, potenzielle Unterstützungsbereiche und Maßnahmen durch den RVR, die Kreishandwerkerschaft sowie die Handwerkskammer Düsseldorf zu identifizieren.
Der vorliegende Aktionsplan enthält eine Darstellung der Betriebsentwicklung nach einzelnen Gewerken für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Darüber hinaus umfasst das Dokument einen Maßnahmenplan, der auf sechs spezifischen Zielsetzungen und Problembeschreibungen basiert. Die entsprechenden Details sind dem Plan als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 13Förder-ISEK Neukirchen-Süd - Beschluss des Konzeptes als Grundlage für den FörderantragZur Vorlage · Nr.: 098/2025-6 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 098/2025-6 sieht die Verabschiedung des Förder-ISEK Neukirchen-Süd vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das als Anlage beigefügte Förder-ISEK als Grundlage für einen Förderantrag zu beschließen. Damit soll die Verwaltung beauftragt werden, das Konzept beim Bundes-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Der Antrag bezieht sich auf das Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB.
Gleichzeitig ist eine Anpassung des Geltungsbereichs des ISEK-Gebietes vorgesehen. Dieser soll sich auf die priorisierten Handlungsräume Vluyner Nordring, Niederberg-Süd und Klingerhuf sowie deren räumliche Verbindungsbereiche beschränken. Das Förder-ISEK stellt eine komprimierte Fassung des ursprünglichen Stadtentwicklungskonzepts dar und integriert unter anderem Maßnahmen aus einem bereits erstellten Freiraumkonzept.
Die Umsetzung des Vorhabens hat Auswirkungen auf den Haushalt ab dem Jahr 2027, da neben der Beantragung von Fördermitteln städtische Eigenanteile zu leisten sind. Zudem fallen Kosten für notwendige Untersuchungen und Gutachten an, wofür im Haushaltsplanentwurf 2027 bereits Mittel eingestellt wurden. Das Konzept berücksichtigt zudem städtische Klimaschutzziele, da die Ausarbeitung mit dem Integrierten nachhaltigen Klimaanpassungskonzept verknüpft wurde. Die Einreichung des Antrags erfolgt innerhalb der von der Bezirksregierung verschobenen Abgabefrist bis Ende Oktober.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 14Zügigkeitserweiterung an der Gerhard-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-28 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2027 beschließen, um Mehraufwendungen bei der Zügigkeitserweiterung der Gerhard-Tersteegen-Schule I und der Antoniusschule auszugleichen. Die Vorlage basiert auf den Beratungen im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung sowie im Bauausschuss.
Im Rahmen des Planungs- und Ausführungsprozesses sind zusätzliche Leistungsbedarfe sowie Abweichungen in der Kostenentwicklung aufgetreten. Bei der Gerhard-Tersteegen-Schule I führen Baupreissteigerungen bei Dachabdichtungsarbeiten, Fenstern und Rollläden sowie die Konkretisierung der Planung bei den Außenanlagen zu Kostenveränderungen. Zusätzliche Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, eine vorgezogene Sanierung der Ostdachfläche sowie Bodenbelagsarbeiten.
An der Antoniusschule resultieren Kostenabweichungen ebenfalls aus Preissteigerungen bei Dacharbeiten und Fenstern sowie aus erhöhten Anforderungen an den Schallschutz und die Dämmung. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich durch umfangreichere Rodungsarbeiten, die Erschließung einer Baustraße, den Ausbau der Stromversorgung sowie Anpassungen bei den Außenanlagen und Spielgeräten.
Der bauliche Sachstand zeigt, dass die Rohbauarbeiten an beiden Schulen abgeschlossen sind. Die Dacharbeiten sowie die Montage der Fassadendämmung sind im Gange, während der Einbau von Fenstern und Türen sowie die anschließenden Innenausbauarbeiten planmäßig folgen. Ergänzend werden bauliche Optimierungen zur Klimaanpassung, wie die Begrünung von Dachflächen und die Gestaltung von Verschattungsanlagen, umgesetzt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 15Aktueller Sachstand Freiraum KlingerhufZur Vorlage · Nr.: 139/2023-11 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 139/2023-11 zum Sachstand des Freiraums Klingerhuf informiert über den aktuellen Stand verschiedener Förderprojekte und Bodenuntersuchungen. Im Rahmen der Richtlinie „Grüne Infrastruktur“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wurde ein Zuwendungsbescheid über 255.398,06 Euro für den Reallabor Klingerhuf bewilligt. Die Hochschule Rhein-Waal verwaltet diese Mittel für die Herstellung eines Nahrungswaldes mit Permakulturelementen sowie für Bildungsangebote. Eine entsprechende Personalstelle zur Koordination der Maßnahmen wurde bereits veröffentlicht.
Die Ergebnisse einer bodenchemischen Untersuchung der Sportflächen liegen vor. Während die westliche Rasenfläche keine Einschränkungen für den Anbau von Nutzpflanzen aufweist, wurden im nördlichen Randbereich des östlichen Ascheplatzes erhöhte Bleiwerte festgestellt. Dies macht diesen Bereich für die geplante Nutzung als Waldkindergarten ungeeignet, sofern kein Bodenaustausch erfolgt. Für die Nutzung als Park- oder Freizeitanlage bleibt der Bereich jedoch weiterhin geeignet.
Zudem wurde ein Förderantrag aus dem EFRE/JTF-Programm „zdi“ über 50.000 Euro für die Einrichtung von Mini-MINT-Labs bewilligt. Ziel ist die Schaffung eines Lernortes für technische und gesellschaftliche Themen, unterstützt durch die Hochschule Rhein-Waal und den Verein „Young Creatives e.V.“. Ergänzend wurde ein Heimatscheck in Höhe von 2.000 Euro für eine historische Ausstellung bewilligt. Für die Nutzung des Saals als Veranstaltungsraum ist eine Nutzungsänderung beantragt, wobei bis zur Genehmigung Konzerte vorerst nur im Außenbereich stattfinden können.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 16Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung des Nimos Geräteträgers mit Heißdampfanlage sowie Winterdienstausrüstung für den Baubetriebshof im Jahre 2028 Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2027Zur Vorlage · Nr.: 130/2026-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Investitionsvorlage zur Ersatzbeschaffung eines Nimos-Geräteträgers inklusive Heißdampfanlage zur thermischen Unkrautbekämpfung sowie einer Winterdienstausrüstung für den Baubetriebshof vorgelegt. Für dieses Vorhaben wird die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 185.000 € im Haushaltsjahr 2028 beantragft. Um das Vergabeverfahren rechtzeitig einleiten zu können, soll bereits im Haushaltsjahr 2027 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen werden.
Das betroffene Fahrzeug wird im Jahr 2028 eine Betriebsdauer von 16 Jahren erreicht haben und damit die übliche Nutzungs- und Abschreibungsdauer überschritten haben. Aufgrund von Verschleiß und einem steigenden Ausfallrisiko wird der Austausch als notwendig dargestellt, da kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Kompensation von Ausfällen zur Verfügung steht. Die neue Ausrüstung ist für die Aufgaben der Straßenunterhaltung, der Straßenreinigung sowie für den Winterdienst auf Geh- und Radwegen vorgesehen.
Im Rahmen der geplanten Ausschreibung im Jahr 202ierung soll ein produktneutrales Verfahren unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und umweltrelevanter Kriterien durchgeführt werden. Als Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen wird der Kraftstoffverbrauch als Bewertungskriterium herangezogen und die mögliche Nutzung alternativer Kraftstoffe wie HVO oder E-Fuels geprüft. Die Vorlage wird im Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 17Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines LKW mit Hakenlift für den Baubetriebshof im Jahre 2028 Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2027Zur Vorlage · Nr.: 131/2026-1 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant für den Baubetriebshof die Ersatzbeschaffung eines 7,5-Tonnen-Lkw mit Hakenliftsystem sowie der dazugehörigen Container für das Haushaltsjahr 2028. Das Vorhaben umfasst die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2027, um das Vergabeverfahren rechtzeitig einzuleiten und die Lieferung im Jahr 2028 sicherzustellen. Der geschätzte Mittelbedarf für die Investition beläuft sich auf 175.000 Euro.
Die Beschaffung dient dem Austausch eines bestehenden Fahrzeugs, das im Jahr 2028 eine Nutzungsdauer von 17 Jahren erreicht hätte. Durch das Hakenliftsystem soll die Effizienz im Bereich der Straßen- und Grünflächenunterhaltung gesteigert werden, da verschiedene Container und Aufbauten schneller gewechselt werden können. Dies soll die Rüstzeiten verkürzen und die körperliche Belastung der Beschäftigten reduzieren. Da kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, soll das Risiko von Ausfällen bei der Verkehrssicherung minimiert werden.
Im Rahmen der Ausschreibung im Jahr 2027 sollen neben technischen und wirtschaftlichen Kriterien auch die Umweltverträglichkeit und der Kraftstoffverbrauch berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft vor der Erstellung des Leistungsverzeichnisses, ob zum damaligen Zeitpunkt bereits serienreife Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien, wie etwa batterieelektrischen oder wasserstoffbetriebenen Antrieben, verfügbar sind, die das erforderliche Anforderungsprofil erfüllen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt beraten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 18Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neukirchen-Vluyn (RL öLIS)Zur Vorlage · Nr.: 121/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 121/2026 sieht die Einführung von Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Richtlinien ist es, ein einheitliches, transparentes und rechtssicheres Verfahren für Anträge von Investoren zu schaffen und eine nachvollziehbare Entscheidungspraxis zu gewährleisten. Damit soll ein ungesteuerter Ausbau der Ladeinfrastruktur vermieden werden, um den Gemeingebrauch der Verkehrsflächen zu wahren.
Die Steuerung der Infrastruktur basiert auf einer Potentialanalyse des Stadtgebietes. Hierbei wurde das Stadtgebiet in Raster unterteilt und hinsichtlich der zu erwartenden Nachfrage bewertet. In die Analyse flossen Faktoren wie die vorhandene Ladeinfrastruktur, Einzelhandels- und Dienstleistungsstandorte, Bildungseinrichtungen sowie die Einwohnerdichte und Verkehrsknotenpunkte ein. In einer ersten Ausbaustufe sollen vorrangig Flächen mit hohem bis sehr hohem Potenzial genutzt werden, wobei zunächst pro Rastereinheit grundsätzlich nur eine Sondernutzungserlaubnis für eine E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten vorgesehen ist. Eine Nachverdichtung soll erst bei nachgewiesenem Bedarf durch die Auslastung bestehender Anlagen erfolgen.
Die Richtlinien regeln zudem das jährliche Antragsverfahren, Auswahlkriterien sowie die Erhebung von Gebühren. Die Sondernutzungsgebühr soll auf Basis einer Fläche von 4 m² pro E-Ladesäule mit einem Satz von 5,00 €/m² berechnet werden, was einer jährlichen Gebühr von 240,00 € pro Säule entspricht. Durch die Maßnahmen werden potenzielle Mehreinnahmen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erwartet, wobei eine genaue Quantifizierung aufgrund der noch nicht absehbaren Antragslage derzeit nicht möglich ist.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 19Evaluierung der Leitlinien und Strategischen Ziele 2020 - 2025 sowie Fortschreibung für die Wahlperiode 2025 - 2030Zur Vorlage · Nr.: 111/2026-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 111/2026-2 befasst sich mit der Evaluierung der Leitlinien und strategischen Ziele für den Zeitraum 2020 bis 2025 sowie deren Fortschreibung für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030. Grundlage der Strategie ist das Projekt „Global Nachhaltige Kommune in NRW“, welches Themenfelder wie soziale Gerechtigkeit, nachhaltige Mobilität und Klimafolgenanpassung umfasst.
Die Verwaltung legt dar, dass die praktische Umsetzung der Ziele in den vergangenen Jahren primär über verwaltungsbezogene Steuerung erfolgte. Da die Erreichung langfristiger gesellschaftlicher Ziele oft von externen Faktoren abhängt, wird eine stärkere Fokussierung auf kommunale Handlungsmöglichkeiten sowie eine engere Verknüpfung von Maßnahmen und strategischen Zielen angestrebt. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsstrategie als pragmatisches Steuerungsinstrument weiterzuentwickeln.
Dem Haupt- und Finanzausschuss stehen zwei Beschlussvorschläge zur Abstimmung vor. Alternativvorschlag a sieht vor, die Leitlinien und strategischen Ziele für die Wahlperiode 2025 bis 2030 gemäß einem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion anzupassen. In diesem Fall wird die Verwaltung beauftragt, eine Stadtentwicklungsstrategie zu erarbeiten und einen maßnahmenfokussierten Umsetzungsplan vorzulegen. Beschlussvorschlag b sieht eine Fortschreibung der Ziele gemäß dem Vorschlag der Verwaltung vor, wobei ebenfalls die Erarbeitung eines abgestimmten Umsetzungsplans durch die Verwaltung vorgesehen ist. Beide Varianten sehen eine Vorlage des Plans an den Rat im vierten Sitzungszug vor.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 20Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 18.09.2026Zur Vorlage · Nr.: 161/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben am 18. September 2026 einen gemeinsamen Antrag zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen eingereicht. Der Antrag wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 7. Oktober 2026 beraten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung dieser Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes bereits als prioritär vorgesehen gilt. In diesem Zusammenhang wird auf die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen verwiesen. Seit dem 1. Januar 2025 besteht gemäß der Landesbauordnung eine Verpflichtung zur Nutzung von Photovoltaikanlagen bei der Errichtung neuer Stellplatzflächen.
Diese Pflicht gilt für alle Gebäudetypen, die einen Bedarf von mehr als 35 Kfz-Stellplätzen aufweisen. Die genauen Schwellenwerte werden durch die Solaranlagen-Verordnung NRW geregelt. Bei überdachten Stellplatzflächen muss die installierte Leistung der Anlage mindestens 30 Prozent der Fläche in Kilowattpeak betragen. Eine Errichtung der Anlagen ist vorgesehen, sofern keine technischen Hindernisse wie Statik oder Verschattung, keine denkmalpflegerischen Belange oder keine wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit vorliegen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 21Verbesserung des Hitzeschutzes im Stadtgebiet sowie in städtischen Einrichtungen - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 18.09.2026Zur Vorlage · Nr.: 162/2026 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben am 18. September 2026 einen Antrag zur Verbesserung des Hitzeschutzes im Stadtgebiet sowie in städtischen Einrichtungen gestellt. Der Antrag wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 7. Oktober 2026 beraten.
Eine Umsetzung der Maßnahmen ist nach Angaben der Verwaltung im Haushaltsplan 2027 nicht vorgesehen. Eine gestaffelte Umsetzung in den Haushaltsjahren ab 2028 wird als realistisch eingestuft, wobei Einzelprojekte aus der Maßnahmenliste im Rahmen der Haushaltsplanberatungen priorisiert werden müssen.
Hinsichtlich der Klimaanpassung an Gebäuden erfolgt eine Prüfung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes öffentlicher Liegenschaften im Rahmen anstehender energetischer Betrachtungen. Im Fokus stehen dabei passive Maßnahmen wie Außensonnenschutz, Fensterfolierung, mechanische Entlüftung und Dämmung. Der Einbau technischer Einrichtungen, wie etwa Klimageräten, ist aufgrund technischer und finanzieller Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren nicht umsetzbar; zudem wird eine Folgekostenabschätzung als notwendig erachtet.
Für die Gestaltung von Außenanlagen an Schulen sind bereits Maßnahmen für den Schulhof der Antoniusgrundschule sowie Aufträge für das Schulzentrum in Vorbereitung. Weitere Maßnahmen konnten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 22Mitteilungen und Anfragen
- 23Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
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- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 08.07.2026
- 3Mitteilungen und Anfragen