Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vom 18.09.2026
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Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben am 18. September 2026 einen gemeinsamen Antrag zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen eingereicht. Der Antrag wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 7. Oktober 2026 beraten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung dieser Maßnahme im Rahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes bereits als prioritär vorgesehen gilt. In diesem Zusammenhang wird auf die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen verwiesen. Seit dem 1. Januar 2025 besteht gemäß der Landesbauordnung eine Verpflichtung zur Nutzung von Photovoltaikanlagen bei der Errichtung neuer Stellplatzflächen.
Diese Pflicht gilt für alle Gebäudetypen, die einen Bedarf von mehr als 35 Kfz-Stellplätzen aufweisen. Die genauen Schwellenwerte werden durch die Solaranlagen-Verordnung NRW geregelt. Bei überdachten Stellplatzflächen muss die installierte Leistung der Anlage mindestens 30 Prozent der Fläche in Kilowattpeak betragen. Eine Errichtung der Anlagen ist vorgesehen, sofern keine technischen Hindernisse wie Statik oder Verschattung, keine denkmalpflegerischen Belange oder keine wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit vorliegen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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