Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neukirchen-Vluyn (RL öLIS)

Nr.: 121/2026 07.10.2026

🟡 In Beratung Nächste Station: 07.10.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 121/2026 sieht die Einführung von Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Richtlinien ist es, ein einheitliches, transparentes und rechtssicheres Verfahren für Anträge von Investoren zu schaffen und eine nachvollziehbare Entscheidungspraxis zu gewährleisten. Damit soll ein ungesteuerter Ausbau der Ladeinfrastruktur vermieden werden, um den Gemeingebrauch der Verkehrsflächen zu wahren.

Die Steuerung der Infrastruktur basiert auf einer Potentialanalyse des Stadtgebietes. Hierbei wurde das Stadtgebiet in Raster unterteilt und hinsichtlich der zu erwartenden Nachfrage bewertet. In die Analyse flossen Faktoren wie die vorhandene Ladeinfrastruktur, Einzelhandels- und Dienstleistungsstandorte, Bildungseinrichtungen sowie die Einwohnerdichte und Verkehrsknotenpunkte ein. In einer ersten Ausbaustufe sollen vorrangig Flächen mit hohem bis sehr hohem Potenzial genutzt werden, wobei zunächst pro Rastereinheit grundsätzlich nur eine Sondernutzungserlaubnis für eine E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten vorgesehen ist. Eine Nachverdichtung soll erst bei nachgewiesenem Bedarf durch die Auslastung bestehender Anlagen erfolgen.

Die Richtlinien regeln zudem das jährliche Antragsverfahren, Auswahlkriterien sowie die Erhebung von Gebühren. Die Sondernutzungsgebühr soll auf Basis einer Fläche von 4 m² pro E-Ladesäule mit einem Satz von 5,00 €/m² berechnet werden, was einer jährlichen Gebühr von 240,00 € pro Säule entspricht. Durch die Maßnahmen werden potenzielle Mehreinnahmen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erwartet, wobei eine genaue Quantifizierung aufgrund der noch nicht absehbaren Antragslage derzeit nicht möglich ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 223 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge