Förder-ISEK Neukirchen-Süd - Beschluss des Konzeptes als Grundlage für den Förderantrag
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 098/2025-6 sieht die Verabschiedung des Förder-ISEK Neukirchen-Süd vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das als Anlage beigefügte Förder-ISEK als Grundlage für einen Förderantrag zu beschließen. Damit soll die Verwaltung beauftragt werden, das Konzept beim Bundes-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Der Antrag bezieht sich auf das Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB.
Gleichzeitig ist eine Anpassung des Geltungsbereichs des ISEK-Gebietes vorgesehen. Dieser soll sich auf die priorisierten Handlungsräume Vluyner Nordring, Niederberg-Süd und Klingerhuf sowie deren räumliche Verbindungsbereiche beschränken. Das Förder-ISEK stellt eine komprimierte Fassung des ursprünglichen Stadtentwicklungskonzepts dar und integriert unter anderem Maßnahmen aus einem bereits erstellten Freiraumkonzept.
Die Umsetzung des Vorhabens hat Auswirkungen auf den Haushalt ab dem Jahr 2027, da neben der Beantragung von Fördermitteln städtische Eigenanteile zu leisten sind. Zudem fallen Kosten für notwendige Untersuchungen und Gutachten an, wofür im Haushaltsplanentwurf 2027 bereits Mittel eingestellt wurden. Das Konzept berücksichtigt zudem städtische Klimaschutzziele, da die Ausarbeitung mit dem Integrierten nachhaltigen Klimaanpassungskonzept verknüpft wurde. Die Einreichung des Antrags erfolgt innerhalb der von der Bezirksregierung verschobenen Abgabefrist bis Ende Oktober.
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