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ANTRAG

Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neukirchen-Vluyn (RL öLIS) - Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 30.09.2026

Nr.: 121/2026-2

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion hat am 30. September 2026 einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage Nr. 121/2026 eingereicht. Gegenstand des Antrags sind die Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neukirchen-Vluyn.

Die Verwaltung hat zu den verschiedenen Punkten des Ergänzungsantrags Stellung genommen. Bezüglich der Digitalisierung weist die Verwaltung darauf hin, dass das Verfahren bereits eine Online-Antragstellung sowie eine interaktive Karte mit Potenzialflächen vorsieht. Die technische Weiterentwicklung soll innerhalb der laufenden Verwaltungsorganisation erfolgen. Hinsichtlich der Nutzungsdaten wird festgehalten, dass die Betreiber bereits zur jährlichen Übermittlung von Belegungsberichten verpflichtet sind.

Zu den Fragen der Technologieoffenheit und der Qualitätsanforderungen erklärt die Verwaltung, dass die Richtlinie Mindestanforderungen für einen sicheren Betrieb definiert und auf geltende technische Regelwerke verweist, ohne spezifische Lösungen vorzugeben. Ein weiterer Regelungsbedarf wird nicht gesehen. Die Regelungen zur Folgenutzung vorhandener Infrastruktur seien bereits im Entwurf enthalten.

Den Vorschlag der Fraktion zu einem jährlichen Bewerbungszeitraum unterstützt die Verwaltung, um die Chancengleichheit bei konkurrierenden Anträgen zu wahren und ein Prioritätsprinzip zu verhindern. Von einer Gebührenbefreiung für zwei Jahre rät die Verwaltung jedoch ab. Die vorgesehene Gebührenbemessung berücksichtige das öffentliche Interesse am Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den vorliegenden Richtlinienentwurf unverändert zu beschließen.

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