Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 134/2024 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilungsvorlage Nr. 134/2024 einen Bericht vorgelegt, der den aktuellen Sachstand zur Ausführung von Beschlüssen sowie Besonderheiten bei deren Umsetzung dokumentiert. Der Bericht dient der Information des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses für dessen Sitzung am 16. September 2024.
Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Beschlüssen, die nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder bei deren Ausführung spezifische Besonderheiten aufgetreten sind. Die Verwaltung führt in diesem Zusammenhang den aktuellen Status der noch unerledigten Beschlüsse auf. Die detaillierten Informationen zu den jeweiligen Sachständen und den Gründen für die verzögerte oder abweichende Umsetzung sind in den beigefügten Anlagen der Vorlage enthalten. Der Bericht wurde durch den Technischen Beigeordneten sowie weitere Vertreter der Verwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 12.06.2024
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Bestellung der stellvertretenden SchriftführungZur Vorlage · Nr.: 154/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss steht die Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung zur Entscheidung. Hintergrund der Beschlussvorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Schriftführers aus dem Gremium.
Nach bisheriger Regelung wurde die Schriftführung des Ausschusses durch eine Mitarbeiterin des Amtes 65 federführend sowie durch die Amtsleitung des Amtes 60 und einen ehemaligen Amtsleiter stellvertretend wahrgenommen. Durch den Wegfall der Vertretung durch den ehemaligen Amtsleiter ist die Stelle der stellvertretenden Schriftführung vakant geworden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Position der stellvertretenden Schriftführung übergangsweise mit der stellvertretenden Amtsleitung des Amtes 65 neu zu besetzen. Damit soll die Funktion ab sofort durch einen neuen stellvertretenden Schriftführer wahrgenommen werden. Das langfristige Ziel der Verwaltung ist eine erneute paritätische Aufteilung der Aufgaben auf die Ämter 60, 65 und 68.
Mit der Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung sind laut der Vorlage keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Auch eine Klimarelevanz wird nicht festgestellt. Der technische Beigeordnete hat die Vorlage zur Beratung im Ausschuss vorgelegt.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 6Bericht über die Sanierung des RathausesZur Vorlage · Nr.: 019/2018-12 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Projekt der Rathaussanierung informiert über den aktuellen Stand der baulichen Maßnahmen. Die Umsetzung der Sanierungsarbeiten am Rathaus wurde im Februar 2024 aufgenommen.
Nach dem aktuellen Sachstand befindet sich das Bauvorhaben derzeit im zweiten Bauabschnitt. Der Abschluss dieses Abschnitts ist für den Oktober 2024 vorgesehen. Der in der Vorlage enthaltene Bericht der Architekten konkretisiert den Fortschritt der Brandschutzsanierung des Gebäudes. Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses erfolgt eine detaillierte Berichterstattung durch die beauftragten Architekten zum Projektstand.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 7Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-9 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat einen Investitionsbeschluss für bauliche Erweiterungen an der Gerhard-Tersteegen-Schule I sowie der Antonius-Schule vorgelegt. Die Maßnahmen umfassen einen Anbau an der Gerhard-Tersteegen-Schule I zur Herstellung einer dauerhaften Vierzügigkeit sowie den Abriss eines bestehenden Anbaus an der Antonius-Schule mit anschließendem Neubau inklusive Aufzug, um Barrierefreiheit und eine Dreizügigkeit zu gewährleisten.
Die Kostenberechnung für die Gerhard-Tersteegen-Schule I beläuft sich auf 3.460.000 Euro brutto, zuzüglich etwa 218.0<0xC2>0 Euro für die Miete von Klassencontainern während der Bauphase. Die Abweichung zum ursprünglichen Kostenrahmen von 2023 beträgt etwa 23 %, was auf eine Anpassung des Entwurfs zurückzuführen ist. Statt einer reinen Flügelverlängerung ist nun ein überbauter Querrigel geplant, der die Flächen vergrößert und die Brandsicherheit sowie die Gestaltung des Innenhofs verbessert.
Für die Antonius-Schule werden Kosten in Höhe von 5.900.000 Euro brutto veranschlagt, ergänzt durch Mietkosten für Container in Höhe von 483.000 Euro. Hier liegt die Kostenabweichung zum ursprünglichen Rahmen bei etwa 5,5 %. Die Planung sieht eine Faserzementfassade zur Förderung der Nachhaltigkeit vor.
Als Interimslösung sollen an beiden Standorten Container-Ersatzklassenräume bereitgestellt werden. Die Verwaltung plant zudem, Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von bis zu einer Million Euro für den Ausbau der Ganztagsangebote zu beantragen. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Bereitstellung der Mittel.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-33 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der laufenden Rückbau- und Sanierungsarbeiten an den Gebäudeteilen des ersten Bauabschnitts der Gesamtschule Niederberg wurde ein zusätzlicher Bedarf an Schadstoffsanierung festgestellt. Diese Funde befinden sich im Bereich der aktuellen Baustelle.
Aufgrund dieser Entwicklung besteht derzeit Klärungs- und Entscheidungsbedarf, der Auswirkungen auf die reguläre Berichterstattung in den Gremien hat. Da die konkreten Auswirkungen auf den Zeitplan sowie die Kosten noch Gegenstand technischer Bewertungen und Alternativenprüfungen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine standardmäßige Präsentation durch die Projektsteuerung beigefügt werden.
Die Verwaltung und die Projektbeteiligten arbeiten an einer fachlichen Klärung der bautechnischen Hintergründe. Eine entsprechende Handlungsempfehlung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert berichtet. Es wird angestrebt, die fachliche Klärung noch vor der anstehenden Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses abzuschließen. Sofern entsprechende Informationen vorliegen, sollen diese rechtzeitig vor dem Sitzungstermin nachgereicht werden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 8.1Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-34 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen an der Gesamtschule Niederberg wurde ein zusätzlicher Sanierungsbedarf durch asbestversetzte Spachtelmassen in bestimmten Gebäudeteilen festgestellt. Im Zuge der laufenden Bauarbeiten in Gebäude B sowie in den Gebäuden C 2 und G wurden bei neuerlichen Untersuchungen asbesthaltige Bereiche in den Gipsleichtbauwänden identifiziert. In den Gebäuden C 1 und C 3 konnten hingegen keine weiteren Asbestbefunde festgestellt werden, sodass die Arbeiten dort ohne weitere Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt werden können.
Bei den festgestellten Schadstoffen handelt es sich um verdeckte Asbestprodukte, bei denen eine Faserfreisetzung nur durch mechanische Einwirkung möglich ist. Eine unmittelbare Gefährdung für den laufenden Schulbetrieb besteht nicht. Dennoch wurde aus Gründen des Arbeitsschutzes und zur langfristigen Risikovermeidung eine umfassende Sanierung der betroffenen Flächen beschlossen. Eine Probesanierung in einem Klassenraum ergab, dass das Abfräsen der Oberflächen um etwa zwei Millimeter ein technisch und wirtschaftlich geeignetes Verfahren darstellt.
Für die zusätzlichen Sanierungsarbeiten, die das Abfräsen von rund 6.600 Quadratmeter Innenwänden sowie anschließende Spachtelarbeiten umfassen, werden investive Mehrkosten in Höhe von insgesamt 820.000 Euro veranschlagt. Diese Mittel können aus dem vorhandenen Risikobudget bereitgestellt werden. Zusätzlich werden für die Dauer der Arbeiten Kosten für die Containervermietung in geschätzter Höhe von 357.000 Euro erwartet. Der Zeitplan der Baumaßnahme wird derzeit überarbeitet, wobei ein Abschluss der Arbeiten bis spätestens zu den Sommerferien 2025 angestrebt wird.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 9Fahrradverleihsystem metropolradruhr im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR)Zur Vorlage · Nr.: 125/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 125/2024-1 befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Neukirchen-Vluyn am Fahrradverleihsystem metropolradruhr des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Hintergrund ist die Suche nach einer Alternative zu einem geplanten, jedoch vom Kreis Wesel nicht weiterverfolgten kreisweiten Verleihsystem. Eine Teilnahme am System des RVR soll mit der Fertigstellung der Mobilstationen, voraussichtlich im Jahr 2026, erfolgen.
Der Ausschuss soll über zwei verschiedene Varianten entscheiden. Die erste Variante sieht die Bereitstellung von 23 konventionellen Rädern vor. Diese sollen auf die Mobilstationen in Neukirchen und Vluyn sowie auf fünf weitere Mobilpunkte im Stadtgebiet verteilt werden. Die jährlichen haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen belaufen sich hierbei auf 5.445 Euro.
Die zweite Variante beinhaltet neben konventionellen Rädern auch die Bereitstellung von E-Lastenrädern. Konkret umfasst dieser Vorschlag 20 konventionelle Räder sowie zwei Lastenpedelecs. Die Verteilung würde ebenfalls die Mobilstationen in Neukirchen und Vluyn sowie fünf weitere Mobilpunkte einschließen. Die jährlichen Kosten für diese Variante werden auf 12.735 Euro beziffert.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess zur Weiterentwicklung des Systems aktiv zu unterstützen und die notwendigen Mittel in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Die Teilnahme am System ermöglicht eine kommunenübergreifende Ausleihe und dient als Baustein der Verkehrswende. Die Kosten für die Räder werden pro Jahr berechnet, wobei die Kosten für Lastenpedelecs deutlich über denen konventioneller Räder liegen.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Investitionsvorhaben: Ausbau von Mobilstationen in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 094/2024-3 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll den Ausbau von zwei Mobilstationen sowie fünf Mobilpunkten in Neukirchen-Vluyn beschließen. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Programms „Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements“. Laut Auslegung der Bezirksregierung ist ein solcher Ausbaubeschluss Voraussetzung für eine Bewilligung der Mittel.
Die geschätzten Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 658.000 Euro brutto, wobei die Planungskosten etwa 64.000 Euro betragen. Im Rahmen der Förderrichtlinie ist eine Bezuschussung von 80 Prozent vorgesehen, sodass der Eigenanteil der Stadt bei circa 145.000 Euro liegt. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Erneuerung oder Ergänzung von Ausstattungselementen, die Einrichtung von überdachten und teilweise abschließbaren Fahrradabstellanlagen sowie den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur. Damit soll die Nutzung des Umweltverbundes gefördert und die Basis für künftige Sharing-Angebote geschaffen werden.
Für den Standort Etzoldstraße liegt nun eine finalisierte Planung vor, da die Abstimmung mit der Feuerwehr, der Polizei und den Straßenbaulastträgern die Nutzung der Fläche ohne Wegfall von Parkplätzen ermöglicht. Sollte die Förderung durch die Bezirksregierung bis Ende 2024 bewilligt werden, ist für das Jahr 2025 die Vergabe der baulichen Ausführung sowie der Beginn der Maßnahmen vorgesehen. Eine Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung wird nach der Bewilligung die finale Gestaltung und Verortung der Elemente festlegen.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Straßenbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG NW)Zur Vorlage · Nr.: 057/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die gesetzlichen Änderungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz sieht die Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vor. Für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 durch das zuständige Organ beschlossen werden oder frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, besteht keine Beitragspflicht der Anlieger mehr.
Die Rechtsfolgen für Anlieger hängen vom jeweiligen Beschlusszeitpunkt der Maßnahme ab. Für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, bleibt die uneingeschränkte Beitragspflicht bestehen. Bei Beschlüssen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2023 gefasst wurden, können die Kommunen auf Antrag den Anliegeranteil fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den Gemeinden und Gemeindeverbänden jene Beiträge, die aufgrund des Erhebungsverbotts nicht mehr eingezogen werden können. Die Geltendmachung dieser Erstattungen muss innerhalb einer Frist von vier Jahren erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schlussrechnung der jeweiligen Maßnahme vorliegt.
Das zuständige Ministerium prüft zum Stichtag 1. Januar 2028 in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, ob die Regelungen eine wesentliche Belastung der Kommunen im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes darstellen. Zudem ist das Ministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Bestimmungen zur Ermittlung der Erstattungsbeträge und zum Erstattungsverfahren festzulegen.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 12Erstellung von Einzelfallsatzungen zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung für die Ausbauanlagen - „Hochstraße zwischen Mozartstraße bis Bruchstraße inklusive Missionshof“, - „Hochstraße zwischen Bruchstraße und Am Alten Pastorat/Gartenstraße“ sowie - „Am Alten Pastorat zwischen Hochstraße und Gartenstraße“Zur Vorlage · Nr.: 054/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat Beschlussvorlagen zur Erstellung neuer Einzelfallsatzungen für drei spezifische Ausbauanlagen vor. Diese betreffen die Hochstraße zwischen Mozartstraße und Bruchstraße inklusive Missionshof, die Hochstraße zwischen Bruchstraße und Am Alten Pastorat/Gartenstraße sowie den Bereich Am Alten Pastorat zwischen Hochstraße und Gartenstraße. Ziel der Vorlagen ist die Neuregelung der Anliegeranteile für Straßenbaubeiträge als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung.
Hintergrund der Neuregelung ist eine gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die bisherigen Satzungen wurden als nichtig eingestuft, da sie unterschiedliche Anliegeranteile für die Verkehrsfläche sowie für die technischen Teileinrichtungen Beleuchtung und Straßenentwässerung vorsahen. Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen für diese Bereiche einheitliche Anliegeranteile von 55 % festgesetzt werden. Da die Stadt zur Erhebung der Beiträge verpflichtet ist, müssen die rechtlich unwirksamen Satzungen durch die neuen Einzelfallsatzungen ersetzt werden.
Die neuen Regelungen treten rückwirkend zum Datum der letzten technischen Abnahme am 21. Januar 2020 in Kraft. In der Folge sollen neue Beitragsbescheide für jene Anlieger erstellt werden, denen ihre Beiträge infolge der Klagen bereits erstattet wurden. Die Höhe der neuen Bescheide kann je nach Einzelfall variieren. Die veranschlagten Erträge für die Straßenbeleuchtung belaufen sich laut Vorlage auf 52.600 Euro.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 13Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW für die Ausbauanlage Vluyner Platz als Ergänzung der örtlichen StraßenbaubeitragssatzungZur Vorlage · Nr.: 121/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur Erstellung einer neuen Einzelfallsatzung für die Ausbauanlage Vluyner Platz vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Anliegeranteile für die Straßenbaubeiträge gemäß § 8 KAG NRW neu zu bestimmen und die örtliche Straßenbaubeitragssatzung entsprechend zu ergänzen.
Hintergrund der Neuregelung ist die rechtliche Notwendigkeit, die bisherige Satzung anzupassen. Aufgrund von Klageverfahren in vergleichbaren Bereichen wurde die Festsetzung unterschiedlicher Anliegeranteilssätze für verschiedene Teileinrichtungen der Anlage – etwa für die Verkehrsfläche sowie für Beleuchtung und Entwässerung – rechtlich infrage gestellt. Da die bisherigen Vorausleistungsbesche भेजे auf einer nicht mehr wirksamen Rechtsgrundlage basierten, müssen diese aufgehoben und auf Basis der neuen Satzung neu berechnet werden.
Die neue Einzelfallsatzung sieht vor, den Anliegeranteil einheitlich auf 55 Prozent festzulegen, was sowohl die Fahrbahn als auch die technische Ausstattung der Beleuchtung und Straßenentwässerung umfasst. Da das Bauprogramm für den Vluyner Platz bereits vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde, findet das geltende Recht ohne Landesförderung Anwendung. Die neue Regelung soll rückwirkend zum Datum der technischen Abnahme am 29. Juni 2022 in Kraft treten. Durch die Senkung der Sätze wird in den meisten Fällen eine geringfügige Erstattung der bereits geleisteten Vorauszahlungen an die Eigentümer notwendig. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Satzung zu verabschieden.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 14Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage - Feststellung der betriebsfertigen Kanalisierung weiterer Straßen und Straßenteilstücke -Zur Vorlage · Nr.: 110/2024 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 110/2024 sieht die formelle Widmung verschiedener Erweiterungen der öffentlichen Abwasseranlage in Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Vorlage ist die rechtliche Eingliederung von Kanalsystemen und Druckrohrleitungen in die öffentliche Entwässerungsanlage, um die Zugehörigkeit zum öffentlichen Bestand zu verdeutlichen und rechtlich abzusichern.
Gemäß der Entwässerungssatzung dient die öffentliche Bekanntmachung dazu, die betriebsfertigen Abwasserleitungen auszuweisen und die Anschlussverpflichtung für die betroffenen Grundstücke festzulegen. Die Vorlage umfasst die Widmung von Schmutz- und Regenwasserkanälen in den Bereichen Niederberg (WQ 1 Los 1 und 2, WQ 3 sowie WQ 4) und der Fritz-Baum-Allee. Zudem sind Schmutzwasser-Druckrohrleitungen sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle im Bereich Niederberg Süd-Ost (BPlan 143 und BPlan 113) enthalten. Die betroffenen Straßenabschnitte umfassen unter anderem den Moränenweg, die Dicksche Heide, den Drentheweg, die Niederrheinallee, den Granitweg, den Quarzweg, die Schieferstraße, den Anthrazitweg sowie den Devonweg.
Die technischen Anlagen sind seit unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen November 2022 und Januar 2024 betriebsfertig. Die Verwaltung führt aus, dass Widmungen aus Gründen der Praktikabilität in größeren zeitlichen Abständen erfolgen. Es ergeben sich aus der Vorlage keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgeschlagenen Beschluss anzunehmen.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Einrichtung eines Spielplatzes in RayenZur Vorlage · Nr.: 184/2018-5 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich mit der Einrichtung eines Spielplatzes im Ortsteil Rayen. Im Zentrum steht die Entscheidung über die Umsetzung einer Spiel- und Begegnungsstätte am Gülixweg. Während eine frühere Bürgerbeteiligung zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Standorts führte, liegt nun eine Entwurfsplanung vor, die eine räumliche Trennung der Altersgruppen sowie klassische Spielgeräte und Aufenthaltsmöglichkeiten vorsieht.
Die Kosten für die geplante Maßnahme am Gülixweg belaufen sich auf rund 365.000 Euro. Davon werden laut Förderbescheid der Bezirksregierung 250.000 Euro übernommen. Da bereits im Jahr 2019 Investitionsbeschlüsse in Höhe von 250.000 Euro gefasst wurden, ergibt sich für die Umsetzung im Jahr 2025 ein zusätzlicher Finanzbedarf von 115.000 Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Realisierung des Projekts zeitnah ein Ausbaubeschluss erforderlich ist, um die Vorgaben des Fördergebers einzuhalten und die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung noch im laufenden Jahr zu ermöglichen.
Alternativ wurden bereits Spielbereiche am Rayener Berg reaktiviert, die durch den Baubetriebhof und eine Fachfirma mit Kosten von 57.800 Euro ausgestattet wurden. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Vorlage kritisch, ob aufgrund der bestehenden Spielmöglichkeiten und der hohen Kosten für den neuen Standort am Gülixweg sowie der anfallenden Unterhaltskosten auf die neue Maßnahme verzichtet werden kann. Perspektivisch wird auch eine Erweiterung der bestehenden Flächen am Rayener Berg als Option angeführt.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 16Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Wesel - SachstandsberichtZur Vorlage · Nr.: 059/2022-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 059/2022-2 informiert über den aktuellen Sachstand des fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) des Kreises Wesel. Ziel des Projekts ist die Entwicklung und Umsetzung abfallvermeidender Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen. Im Fokus stehen dabei fünf Kernziele: die Reduzierung von Littering, die Steigerung der Bioabfallqualität durch weniger Kunststoffbeimischungen, die Förderung der ressourcenschonenden Wiederverwendung, die Reduktion von Sperrmüll sowie die Etablierung eines pädagogischen Grundkonzepts an weiterführenden Schulen.
Für die Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen wurde die Kaiserberg - Agentur für Markenkommunikation GmbH aus Duisburg beauftragt. Die Agentur entwickelt einen ganzheitlichen Ansatz, der analoge und digitale Plattformen nutzt, um die Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden. Die Kampagne soll durch eine einheitliche Gestaltung und eine übergeordnete Botschaft geprägt sein und unter anderem Plakate, digitale Medien sowie Videoformate umfassen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren angelegt.
Die Kosten für das Vorhaben sind auf maximal 892.500 Euro brutto begrenzt. Diese Aufwendungen werden zunächst über die Kreisumlage der Haushaltsjahre 2024 bis 2027 vorfinanziert, wobei die Kostenverteilung sich nach dem relativen Anteil der Kommunen am Siedlungsabfallaufkommen richtet. Für die Stadt Neukirchen-Vluyn wird ein jährlicher Aufwand von etwa 10.300 Euro geschätzt. Eine Anpassung des städtischen Gebührensatzes ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 17Verkehrsoptimierung im Quartier WiesfurthstraßeZur Vorlage · Nr.: 175/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage zum Projekt Verkehrsoptimierung im Quartier Wiesfurthstraße gibt einen Überblick über den aktuellen Arbeitsfortschritt und die verschiedenen Maßnahmenkategorien. Die Verwaltung führt Maßnahmen zur Instandsetzung von Straßenverkehrsflächen nach einer Schadenspriorisierung durch. Während Schlaglöcher und kleinere Ausbrüche zeitnah durch den Baubetriebshof ausgebessert werden, ist eine großflächige Sanierung der Fahrbahndecken derzeit nicht vorgesehen, da die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von der zukünftigen Kanalsanierung abhängt.
Im Bereich der Verkehrsüberwachung wurden bereits Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei und das Ordnungsamt durchgeführt. Zur Erhebung einer belastbaren Datenmenge wird derzeit ein Einsatzplan für regelmäßige Messungen an identifizierten neuralgischen Punkten erarbeitet, wobei die abschließenden Ergebnisse erst für Mitte 2025 erwartet werden.
Für die Prüfung von Änderungen der Verkehrsbeziehungen, wie etwa die Einführung eines Einbahnstraßensystems, wird eine externe Begleitung durch ein Gutachten vorbereitet, wofür die Ausschreibung derzeit erfolgt. Ein Vorschlag zur Erweiterung eines bestehenden Gutachtens auf die Bruchstraße wurde als nicht zielführend eingestuft. Stattdessen soll die Maßnahme zur Entschärfung des Knotens Bruchstraße / A-B-Straße um den östlichen Straßenabschnitt der Bruchstraße erweitert werden. Die weitere Bearbeitung dieses Vorhabens wurde aufgrund laufender Baumaßnahmen im Umfeld auf die zweite Jahreshälfte 2025 verschoben.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 18Aktueller Sachstand zur Trauerhalle Friedhof VluynZur Vorlage · Nr.: 172/2023-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 172/2023-2 informiert über den aktuellen Sachstand zur Instandsetzung der Trauerhalle auf dem Friedhof Vluyn. Die Tragwerkinstandsetzung im Bereich der Leimholzbinder zur Behebung von Feuchtigkeitsschäden wurde Anfang Juli 2024 durch eine Fachfirma abgeschlossen und durch die Schlussabnahme eines Prüfstatikers bestätigt.
Zur Sicherung der Bausubstanz und zur Vermeidung weiterer Schäden sind nun Folgemaßnahmen vorgesehen. Diese umfassen die Sanierung der vorderen Betonwiderlager, die Erneuerung der Regenwasserrinnen sowie die Erstellung neuer Einhausungen mit Kunstschieferplatten inklusive Revisionsöffnungen. Zudem soll der Rückbau einer gepflasterten Fläche im Bereich des linken Betonwiderlagers erfolgen, um Spritzwasser zu reduzieren; an dieser Stelle soll ein Pflanzbeet angelegt werden. Von den bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 85.000 Euro wurden etwa 30.000 Euro für die erste Phase verwendet, sodass ein Restbetrag von circa 55.000 Euro für die anstehenden Arbeiten zur Verfügung steht.
Für die mittelfristige Gebäudeertüchtigung ist geplant, verschiedene Einzelmaßnahmen zu einem investiven Gesamtprojekt zu bündeln. Zu den geplanten Arbeiten gehören unter anderem die Sanierung der Toilettenanlage, die Erneuerung der Elektroinstallation, die Wärmedämmung von Dach und Fassade sowie die Erneuerung der Glasflächen. Eine bauliche Umsetzung dieses Paketes wird für das Jahr 2026 angestrebt, wobei die detaillierte Kostenkalkulation und Bewertung der Maßnahmen im ersten Halbjahr 2025 erfolgen soll.
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- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 19Investives Gesamtprojekt an der Tageseinrichtung für Kinder DiesterwegstraßeZur Vorlage · Nr.: 136/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 136/2024 befasst sich mit der Zusammenfassung verschiedener Einzelmaßnahmen zu einem investiven Gesamtprojekt an der Tageseinrichtung für Kinder Diesterwegstraße. Der Plan umfasst mehrere bauliche Vorhaben, die bereits im Maßnahmenplan des Hochbauamtes enthalten waren. Zu den geplanten Arbeiten gehören unter anderem eine Dachsanierung inklusive energetischem Wärmeschutz, die Installation eines außenliegenden Sonnenschutzes, die Deckensanierung des Turnraums sowie die Erneuerung von Bodenbeschichtungen und der Einhausung des Müllplatzes. Zudem ist die Erweiterung von Versorgungsleitungen für drei Podestküchen vorgesehen. Eine bereits für 2024 geplante Erneuerung von zwei Sanitäranlagen wird ebenfalls in dieses Paket integriert.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wurde durch das Hochbauamt aufgrund des Gebäudezustands sowie durch die Einrichtungleitung und das Amt für Bildung, Kultur, Sport und Soziales aus pädagogischen Gründen festgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Einzelmaßnahmen zu einem investiven Gesamtprojekt zu bündeln, um die Haushaltsmittel effizienter zu nutzen und die Betriebsunterbrechungen der Kindertagesstätte so gering wie möglich zu halten. Eine Prüfung durch die Kämmerei und das Rechnungsprüfungsamt hat ergeben, dass die Voraussetzungen für diese investive Bündelung vorliegen. Da die Maßnahmen als Bedarf bereits anerkannt sind, ist kein neuer Bedarfsbeschluss erforderlich. Ein Investitionsbeschluss ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 20Schaffung einer regelkonformen Überquerungsmöglichkeit der Kreuzung Max-von-Schenkendorfstraße/ Bendschenweg für Radfahrende - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 152/2024 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 152/2024 einen Antrag gestellt, der die Schaffung einer regelkonformen Überquerungsmöglichkeit für Radfahrende an der Kreuzung Max-von-Schenkendorf-Straße und Bendschenweg zum Gegenstand hat.
Der Antrag wurde am 21. August 2024 eingereicht. Die zuständige Verwaltung hat das Dokument zur Beratung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss vorgelegt. Der Termin für die parlamentarische Beratung im genannten Ausschuss ist für die Sitzung am 16. September 2024 vorgesehen. Ziel der Vorlage ist die Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen, um die Sicherheit und die rechtliche Konformität beim Überqueren der genannten Kreuzung für den Radverkehr zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 21Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 151/2024 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 151/2024 einen Antrag gestellt, der die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 21. August 2024 eingereicht und wurde durch den Technischen Beigeordneten zur Beratung vorgelegt.
Die parlamentarische Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 16. September 2024 vorgesehen. Der Inhalt der Mitteilung bezieht sich auf die im Antrag enthaltenen Forderungen der Fraktion, die eine Änderung der geltenden Regelungen zur Nutzung von Radwegen betreffen. Die Verwaltung hat den Vorgang im Rahmen der Zuständigkeit des Dezernats III sowie des Amtes 65 zur weiteren Bearbeitung und Beratung im zuständigen Ausschuss vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 22Darstellung der Veränderungen für Neukirchen-Vluyn durch das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · Nr.: 153/2024 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage Nummer 153/2024 einen Antrag gestellt, der im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss zur Beratung anberaumt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Darstellung der Veränderungen, die das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Stadt Neukirchen-Vluyn mit sich bringt.
Mit der Einreichung des Antrags am 21. August 2024 wurde die Erarbeitung einer Übersicht angeregt, welche Auswirkungen die gesetzlichen Regelungen des Landes auf die lokale Mobilitätsstruktur und die städtische Planung haben. Der Antrag wurde durch den Technischen Beigeordneten im Namen des Bürgermeisters offiziell vorgelegt. Die Beratung des Anliegens ist für die Sitzung des zuständigen Ausschusses am 16. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 23Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 135/2024 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 135/2024 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes vorgelegt. Die Vorlage dient der offiziellen Kenntnisnahme der aktuellen Planungsstände in diesen Fachbereichen.
Die in den Anlagen enthaltenen Übersichten umfassen die Maßnahmenplanung der Ämter 60 und 65. Eine detaillierte Erläuterung sowie etwaige Ergänzungen zu den Inhalten der Planung sind für die Sitzung des Ausschusses am 16. September 2024 durch einen mündlichen Bericht vorgesehen. Die Vorlage wurde durch die Vertretung des technischen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (16. Sitzung)
- 24Mitteilungen und Anfragen
- 25Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 12.06.2024
- 3Mitteilungen und Anfragen