Bestellung der stellvertretenden Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss steht die Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung zur Entscheidung. Hintergrund der Beschlussvorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Schriftführers aus dem Gremium.
Nach bisheriger Regelung wurde die Schriftführung des Ausschusses durch eine Mitarbeiterin des Amtes 65 federführend sowie durch die Amtsleitung des Amtes 60 und einen ehemaligen Amtsleiter stellvertretend wahrgenommen. Durch den Wegfall der Vertretung durch den ehemaligen Amtsleiter ist die Stelle der stellvertretenden Schriftführung vakant geworden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Position der stellvertretenden Schriftführung übergangsweise mit der stellvertretenden Amtsleitung des Amtes 65 neu zu besetzen. Damit soll die Funktion ab sofort durch einen neuen stellvertretenden Schriftführer wahrgenommen werden. Das langfristige Ziel der Verwaltung ist eine erneute paritätische Aufteilung der Aufgaben auf die Ämter 60, 65 und 68.
Mit der Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung sind laut der Vorlage keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Auch eine Klimarelevanz wird nicht festgestellt. Der technische Beigeordnete hat die Vorlage zur Beratung im Ausschuss vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 16.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @