Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage - Feststellung der betriebsfertigen Kanalisierung weiterer Straßen und Straßenteilstücke -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 110/2024 sieht die formelle Widmung verschiedener Erweiterungen der öffentlichen Abwasseranlage in Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Vorlage ist die rechtliche Eingliederung von Kanalsystemen und Druckrohrleitungen in die öffentliche Entwässerungsanlage, um die Zugehörigkeit zum öffentlichen Bestand zu verdeutlichen und rechtlich abzusichern.
Gemäß der Entwässerungssatzung dient die öffentliche Bekanntmachung dazu, die betriebsfertigen Abwasserleitungen auszuweisen und die Anschlussverpflichtung für die betroffenen Grundstücke festzulegen. Die Vorlage umfasst die Widmung von Schmutz- und Regenwasserkanälen in den Bereichen Niederberg (WQ 1 Los 1 und 2, WQ 3 sowie WQ 4) und der Fritz-Baum-Allee. Zudem sind Schmutzwasser-Druckrohrleitungen sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle im Bereich Niederberg Süd-Ost (BPlan 143 und BPlan 113) enthalten. Die betroffenen Straßenabschnitte umfassen unter anderem den Moränenweg, die Dicksche Heide, den Drentheweg, die Niederrheinallee, den Granitweg, den Quarzweg, die Schieferstraße, den Anthrazitweg sowie den Devonweg.
Die technischen Anlagen sind seit unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen November 2022 und Januar 2024 betriebsfertig. Die Verwaltung führt aus, dass Widmungen aus Gründen der Praktikabilität in größeren zeitlichen Abständen erfolgen. Es ergeben sich aus der Vorlage keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgeschlagenen Beschluss anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @