Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW für die Ausbauanlage Vluyner Platz als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur Erstellung einer neuen Einzelfallsatzung für die Ausbauanlage Vluyner Platz vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Anliegeranteile für die Straßenbaubeiträge gemäß § 8 KAG NRW neu zu bestimmen und die örtliche Straßenbaubeitragssatzung entsprechend zu ergänzen.
Hintergrund der Neuregelung ist die rechtliche Notwendigkeit, die bisherige Satzung anzupassen. Aufgrund von Klageverfahren in vergleichbaren Bereichen wurde die Festsetzung unterschiedlicher Anliegeranteilssätze für verschiedene Teileinrichtungen der Anlage – etwa für die Verkehrsfläche sowie für Beleuchtung und Entwässerung – rechtlich infrage gestellt. Da die bisherigen Vorausleistungsbesche भेजे auf einer nicht mehr wirksamen Rechtsgrundlage basierten, müssen diese aufgehoben und auf Basis der neuen Satzung neu berechnet werden.
Die neue Einzelfallsatzung sieht vor, den Anliegeranteil einheitlich auf 55 Prozent festzulegen, was sowohl die Fahrbahn als auch die technische Ausstattung der Beleuchtung und Straßenentwässerung umfasst. Da das Bauprogramm für den Vluyner Platz bereits vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde, findet das geltende Recht ohne Landesförderung Anwendung. Die neue Regelung soll rückwirkend zum Datum der technischen Abnahme am 29. Juni 2022 in Kraft treten. Durch die Senkung der Sätze wird in den meisten Fällen eine geringfügige Erstattung der bereits geleisteten Vorauszahlungen an die Eigentümer notwendig. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Satzung zu verabschieden.
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