Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 073/2023 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 073/2023 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die bei der Umsetzung von Ratsbeschlüssen aufgetreten sind, sowie die Dokumentation von Beschlüssen, die bislang nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten.
Der Bericht umfasst eine detaillierte Aufstellung der unerledigten Beschlüsse, die in zwei Anlagen unterteilt ist. Die erste Anlage bezieht sich auf den Sachstand der unerledigten Beschlüsse des Amtes 65/68, während die zweite Anlage die Situation der unerledigten Beschlüsse des Amtes 60 darstellt. Die Vorlage dient dazu, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss über den Fortschritt der Beschlussausführung sowie über etwaige Abweichungen vom geplanten Umsetzungsprozess zu informieren. Die zuständige Fachabteilung hat die Inhalte zur Vorlage für die Sitzung am 10. Mai 2023 erstellt.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 01.03.2023
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · Nr.: 094/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss steht die Neubesetzung der Schriftführung zur Debatte. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Zuständigkeiten für die Protokollführung im Ausschuss neu zu ordnen.
Bisher wird die Schriftführung durch die Amtsleitung des Amtes 60 sowie durch die Amtsleitung des Amtes 68 wahrgenommen. Ab sofort soll diese Aufgabe federführend durch eine Mitarbeiterin des Amtes 65 übernommen werden. Aufgrund dieser personellen Änderung ist eine erneute Bestellung erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Mitarbeiterin des Amtes 65 zur Schriftführerin im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss zu bestellen. Als stellvertretende Schriftführer sollen weiterhin die bisherigen Amtsleitungen der Ämter 60 und 68 fungieren. Mit diesem Vorgang sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen verbunden. Die Vorlage wurde durch den Technischen Beigeordneten vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 6Investitions- und Ausbaubeschluss zur Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-20 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Investitions- und Ausbaubeschluss zur Modernisierung der Gesamtschule Niederberg vor. Im Zentrum der aktuellen Vorlage steht die Errichtung eines sommerlichen Wärmeschutzes, der bisher nicht Teil des Projekts war. Auf Anforderung der Schulleitung und nach einer Analyse der Hitzelasten durch Fachplaner sollen durch eine Raffstore-Anlage an den Ost- und Westfassaden sowie eine Aufrüstung der Fenster mittels spezieller Folien die Innenraumtemperaturen reguliert werden. Ergänzend ist eine vertikale Begrünung der Nord- und Südfassaden mittels eines Stahlgrundgerüstes vorgesehen. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 1.362.498 Euro und müssen in den Jahren 2025 bzw. 2026 bereitgestellt werden.
Das Gesamtprojekt beläuft sich nach aktueller Kostenberechnung auf rund 17,875 Millionen Euro. Durch Anpassungen in der Planung, etwa bei der Haustechnik, der LED-Beleuchtung und der Ausstattung der Lehrküche, sowie durch Kosteneinsparungen im Bereich der Container-Lösungen ergibt sich eine Kostensteigerung des Gesamtprojekts um etwa 2,18 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Investitionsbeschluss.
Die Maßnahmen sind als klimarelevant eingestuft. Neben dem Wärmeschutz umfasst das Vorhaben die Installation einer modernen Lüftungsanlage, die Errichtung eines Gründachs auf dem Anbau, die Nutzung von Photovoltaikanlagen sowie den Einsatz von LED-Technik und sensorgesteuerten Armaturen. Der Zeitplan sieht den Beginn des Containeraufbaus für September 2023 vor, wobei die vollständige Nutzungsfähigkeit aller Gebäude für Juni 2025 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung)
- 6.1Investitions- und Ausbaubeschluss zur Modernisierung der Gesamtschule Niederberg Hier: Stellungnahme des RechnungsprüfungsamtesZur Vorlage · Nr.: 212/2018-22 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 212/2018-22 befasst sich mit dem geplanten sommerlichen Wärmeschutz im Rahmen der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll auf Grundlage der Kommunalen Haushaltsverordnung beschließen, eine Investition oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro zu tätigen. Die Maßnahme umfasst die Errichtung einer Raffstore-Anlage sowie die Aufrüstung der Fenster durch den Einsatz von Folien. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Bereitstellung der erforderlichen Mittel.
Die Vorlage führt aus, dass die Maßnahme klimarelevant ist. Zwar führt die Errichtung eines Anbaus zu einer Versiegelung, jedoch sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Installation einer modernen Lüftungsanlage im Pädagogischen Zentrum des Gymnasiums, die Planung eines Gründachs auf dem Anbau sowie die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude B, C und J. Zudem ist der Einbau einer LED-Beleuchtung sowie die Sanierung der Dächer inklusive neuer Dämm- und Dichtungsbeläge geplant.
Der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung wird über die Pläne zur Nachhaltigkeit informiert und gibt Empfehlungen zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme ab, unter anderem hinsichtlich der Auswahl von Baustoffen und Bodenbelägen. Die Verwaltung wird über die Beschlusslage in Kenntnis setzen. Die notwendigen Kostenberechnungen der dritten Ebene für die Umsetzung liegen vor. Die zuständige Fachabteilung bestätigt, dass die Voraussetzungen für den Investitionsbeschluss gemäß den geltenden Richtlinien erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem DachZur Vorlage · Nr.: 019/2018-5 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat unter Finanzierungsvorbehalt den Bedarf für eine Investition oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro festgestellt. Gegenstand des Bedarfsbeschlusses ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses.
Die Planung sieht vor, die Steildachflächen des Mitteltrakts über dem Ratssaal sowie des Südtrakts zu nutzen. Ziel der Anlage ist ein möglichst bedarfsgerechter Eigenverbrauch des erzeugten Stroms bei gleichzeitig geringem Einspeisevolumen in das öffentliche Stromnetz. Die geplante Anlage mit einer Leistung von 45 kWp soll aus etwa 125 Modulen auf einer Fläche von 216 Quadratmetern bestehen. Ein Batteriespeicher ist aufgrund der Effizienzbetrachtung für das Nutzungsprofil des Gebäudes nicht vorgesehen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf rund 170.000 Euro.
Die Verwaltung führt aus, dass eine größere Anlage aufgrund der aktuellen Einspeisevergütung derzeit als unrentabel eingestuft wird. Detaillierte Berechnungen sollen bis zum Investitionsbeschluss vorliegen und werden anschließend durch den Ausschuss für Digitales, Wirtschaftsförderung und Nachhaltigkeit bewertet. Eine spätere Erweiterung der Anlage wird als möglich erachtet. Mit den Planungsleistungen kann nach dem Bedarfsbeschluss begonnen werden, wobei die Kostendeckung für das Jahr 2023 gegeben ist. Der Investitionsbeschluss ist für November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Sittermannstraße - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2023Zur Vorlage · Nr.: 011/2020-7 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 1. März 2023 einen Antrag zur Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich der Sittermannstraße gestellt. Die Angelegenheit wurde zur Beratung an den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss verwiesen.
Vorangegangene Untersuchungen durch Ingenieurbüros haben die Errichtung eines regelkonformen Kreisverkehrs an der Kreuzung Vluyner Südring, Sittermannstraße und Terniepenweg als nicht umsetzbar bewertet. Ein Verkehrsgutachten empfahl gegen einen Umbau des Knotenpunktes, während eine weitere Prüfung ergab, dass der vorhandene öffentliche Straßenraum für die geometrischen Anforderungen eines Standard-Kreisverkehrs nicht ausreicht. Die Einhaltung der geltenden Planungsgrundlagen, wie das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, erfordert unter anderem rechtwinklige Einmündungen und ausreichende Flächen für Schleppkurven sowie Nebenanlagen. Ein regelkonformer Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 32 Metern würde zudem Kosten von über 900.000 Euro verursachen.
Der vorliegende Antrag sieht eine alternative Lösung vor, die auf einen vollständigen rechtwinkligen Straßenanschluss verzichtet und eine Einbahnstraßenregelung in der Sittermannstraße vorsieht. Die Verwaltung schlägt vor, die Möglichkeiten einer veränderten Verkehrsführung unter den gegebenen räumlichen Bedingungen durch ein Verkehrsplanungsbüro untersuchen zu lassen. Es wird empfohlen, diesen Auftrag an das Büro BPR Beratende Ingenieure mbB aus Essen zu vergeben, da dieses bereits über Vorkenntnisse des Untersuchungsbereichs verfügt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.
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- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung)
- 9Einrichtung von TrinkwasserbrunnenZur Vorlage · Nr.: 116/2022-3 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 116/2022-3 befasst sich mit der weiteren Planung und Errichtung von Trinkwasserbrunnen in Neukirchen-Vluyn. Nachdem für das Jahr 2023 die Errichtung von Trinkwasserbrunnen auf dem Vluyner Platz sowie im Missionshof vorgesehen ist, umfasst die vorliegende Vorlage Vorgaben für die darauffolgende Umsetzung.
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der weiteren Planung vorzusehen, dass nach der Fertigstellung der ersten beiden Brunnen ein weiterer Brunnen auf dem Gelände der Schulsportanlage errichtet wird. Bei der Auswahl der technischen Geräte soll die Verwaltung auf die Praktikabilität achten, wobei die Befüllung von Trinkwasserflaschen und Bechern ermöglicht werden soll.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, nach einer kostengünstigeren Variante für die Errichtung der Brunnen zu suchen. Ziel ist es, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Installation von drei Wasserspendern zu realisieren. Hierbei soll eine Kooperation mit der ENNI oder anderen kommunalen Anbietern geprüft werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Jahre 2024 und 2025 zusätzliche Haushaltsmittel im Rahmen der entsprechenden Beratungen bereitgestellt werden müssen. Die Errichtung der Brunnen wird als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Bevölkerung bei hohen Sommertemperaturen aufgeführt.
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- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Stärkung der grünen Lunge von Neukirchen-Vluyn hier: AufforstungenZur Vorlage · Nr.: 107/2019-4 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Wiederholungsvorlage den aktuellen Stand zur Ermittlung von Flächen für mögliche Aufforstungen in Neukirchen-Vluyn dar. Ziel der Untersuchung war es, städtischen Grundbesitz zu identifizieren, der für eine Waldentwicklung geeignet ist, unter Berücksichtigung des Flächennutzungsplans (FNP), des Landschaftsplans sowie der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung.
Bei der Prüfung der Flächen, die im FNP als Waldflächen ausgewiesen sind und im Landschaftsplan als Maßnahmenräume für Wälder liegen, konnten keine Grundstücke im kommunalen Eigentum ermittelt werden, die derzeit noch keine Waldflächen darstellen. Es wurden jedoch Flächen identifiziert, bei denen eine Aufforstung möglich wäre, sofern die Ausweisung im FNP angepasst wird. Hierzu zählen ein Grundstück in Vluynbusch (Flur 2, Flurstück 170) mit einer Größe von 46.820 m², das aktuell landwirtschaftlich sowie als Erholungsfläche genutzt wird, sowie ein Grundstück in Neukirchen (Flur 8, Flurstück 1985) mit 8.610 m². Für das letztere Grundstück wurde bereits eine Änderung des FNP eingeleitet, um eine Kompensation für ein baurechtliches Vorhaben zu ermöglichen. Zudem wurde ein Grundstück in Neukirchen (Flur 11, Flurstück 1142) mit 23.448 m², das derzeit als Gehölz und Ackerland genutzt wird, als geeignet für eine Waldentwicklung identifiziert.
Für eine weitere Erweiterung der städtischen Waldflächen wird der Zukauf von Grundstätzen in den entsprechenden Maßnahmenräumen des Landschaftsplans als notwendig erachtet. Die weitere Planung erfolgt unter Beratung des Regionalforstamtes Wesel, wobei Biodiversität und Klimafolgenanpassung als Voraussetzungen dienen. Die Verwaltung plant, die Kosten für die Aufforstungsmaßnahmen für den Haushalt 2024 anzumelden und die erforderlichen Anträge nach dem Landesforstgesetz zu stellen.
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- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung)
- 11Erweiterung Ausbau Lindenstraße im Zuge des IHK Neukirchen hier: AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 177/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird über die Erweiterung des Ausbaus der Lindenstraße informiert. Die Maßnahme umfasst den verkehrsberuhigten Bereich von der Hochstraße bis zur Hausnummer 16. Ziel der Sanierung ist die Neugestaltung des Verkehrsraums sowie die Stärkung der Aufenthaltsqualität im Rahmen des Integriertem Handlungskonzepts für Neukirchen.
Die baulichen Veränderungen beinhalten die Herstellung einer niveaugleichen Mischverkehrsfläche aus rotem Betonsteinpflaster, ergänzt durch ein graues Natursteinband aus Blaubasalt zur barrierefreien Gestaltung und als Blindenleitsystem. Im Bereich der Hausnummer 10 ist eine Aufweitung der Verkehrsfläche mit einer Sitzgelegenheit, Fahrradabstellanlagen und einer Neupflanzung vorgesehen. Die Straßenentwässerung wird durch eine gepflasterte Mittelrinne mit Abläufen realisiert. Zudem entstehen sechs öffentliche Parkplätze, deren versetzte Anordnung der Verkehrsberuhigung dienen soll. Im Zuge der Arbeiten werden die vorhandenen Straßenleuchten durch LED-Altstadtleuchten ersetzt und die Kabel im Untergrund erneuert. Aufgrund der Vitalitätsschwäche der Bestandsbäume ist die Pflanzung von vier neuen, klimaresilienten Standorten geplant.
Die geschätzten Gesamtherstellungskosten belaufen sich auf etwa 465.000 Euro, wobei die Baukosten rund 390.000 Euro betragen. Durch Fördermittel in Höhe von 283.717 Euro ergibt sich ein voraussichtlicher Eigenanteil der Stadt von 181.283 Euro. Der Baubeginn ist für Mitte 2024 vorgesehen, mit einer geplanten Bauzeit von etwa sechs Monaten.
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- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung)
- 12Widmung der Straße "Niederberg"Zur Vorlage · Nr.: 066/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 066/2023 sieht die Widmung der Straße „Niederberg“ in Neukirchen-Vluyn zum öffentlichen Verkehr vor. Die Straße, die als Anliegerstraße in der Gruppe der Gemeindestraßen geführt wird, umfasst die Flurstücke 1266, 1267, 1281 und 1409 in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Ausbau der Straße abgeschlossen. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Widmung gemäß § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 zur Zustimmung der Widmung verpflichtet hat.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn gemäß dem Straßenreinigungsgesetz NRW geändert werden. Die Straße „Niederberg“ ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Widmung Fritz-Baum-Allee (Teilstück)Zur Vorlage · Nr.: 067/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 067/2023 sieht die Widmung eines Teilstücks der Fritz-Baum-Allee in Neukirchen-Vluyn vor. Konkret betrifft dies den Bereich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1407, gelegen zwischen Niederberg und der Inneboltstraße. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Straßenabschnitt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Das betreffende Teilstück der Straße ist bereits fertig ausgebaut. Die Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Die Straße soll als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen geführt werden. Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geändert werden. Die Neuaufnahme des Abschnitts erfolgt ohne Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer. Laut Verwaltungsvorlage ergeben sich aus diesem Vorhaben keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Konsequenzen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wurde gebeten, dem Rat eine entsprechende Entscheidung zu empfehlen.
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- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Widmung GrubenwehrstraßeZur Vorlage · Nr.: 068/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 068/2023 sieht die Widmung der Grubenwehrstraße im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Grubenwehrstraße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert. Sie befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1411.
Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) beantragt. Die Grubenwehrstraße soll als Anliegerstraße neu in das Verzeichnis aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
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- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Widmung KnappenringZur Vorlage · Nr.: 069/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 069/2023 der Verwaltung sieht die Widmung der Straße Knappenring zum öffentlichen Verkehr vor. Die Straße befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, auf einem Teilstück von etwa 3.830 Quadratmetern. Gemäß dem Vorschlag soll die Straße als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen eingestuft werden.
Der Knappenring ist bereits fertig ausgebaut. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 116 hat die RAG MI GmbH der Widmung zugestimmt, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt sind.
Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn geändert werden. Der Knappenring ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen. Es wird festgehalten, dass keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer erfolgt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte mit diesem Beschluss verbunden sind. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Widmung Fuß- und Radweg KnappenringZur Vorlage · Nr.: 070/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 070/2023 sieht die Widmung eines Teilstücks des Knappenrings als öffentlichen Fuß- und Radweg vor. Der betreffende Bereich befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1371, und umfasst ein Teilstück von etwa 258 Quadratmetern zwischen dem Knappenring und dem Bendschenweg. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei die Nutzung auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt ist. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert.
Der Ausbau des Weges ist bereits abgeschlossen. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung im Eigentum der Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; derzeit ist noch die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 116 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Die Verwaltung schlägt die Widmung mit der genannten Beschränkung vor. Es werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanzen für dieses Vorhaben ausgewiesen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 074/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 074/2023 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes vorgelegt.
Die Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der aktuellen Planungsstände in den genannten Fachbereichen. Die entsprechenden Übersichten zur Maßnahmenplanung sind der Mitteilung als Anlagen beigefügt. Ergänzende Erläuterungen oder weitere Details zur Planung werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzung durch einen mündlichen Bericht der zuständigen Berichterstatter zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation umfasst die Planungsunterlagen der Ämter 60 und 65.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung)
- 18Mitteilungen und Anfragen
- 19Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 01.03.2023
- 3Mitteilungen und Anfragen