Widmung Grubenwehrstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 068/2023 sieht die Widmung der Grubenwehrstraße im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Grubenwehrstraße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert. Sie befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1411.
Die Straßenflächen stehen bereits im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung durch die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.
Zusätzlich zur Widmung wird eine Änderung des Straßenverzeichnisses gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) beantragt. Die Grubenwehrstraße soll als Anliegerstraße neu in das Verzeichnis aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanz entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @