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MITTEILUNGSVORLAGE

Stärkung der grünen Lunge von Neukirchen-Vluyn hier: Aufforstungen

Nr.: 107/2019-4 10.05.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt im Rahmen einer Wiederholungsvorlage den aktuellen Stand zur Ermittlung von Flächen für mögliche Aufforstungen in Neukirchen-Vluyn dar. Ziel der Untersuchung war es, städtischen Grundbesitz zu identifizieren, der für eine Waldentwicklung geeignet ist, unter Berücksichtigung des Flächennutzungsplans (FNP), des Landschaftsplans sowie der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung.

Bei der Prüfung der Flächen, die im FNP als Waldflächen ausgewiesen sind und im Landschaftsplan als Maßnahmenräume für Wälder liegen, konnten keine Grundstücke im kommunalen Eigentum ermittelt werden, die derzeit noch keine Waldflächen darstellen. Es wurden jedoch Flächen identifiziert, bei denen eine Aufforstung möglich wäre, sofern die Ausweisung im FNP angepasst wird. Hierzu zählen ein Grundstück in Vluynbusch (Flur 2, Flurstück 170) mit einer Größe von 46.820 m², das aktuell landwirtschaftlich sowie als Erholungsfläche genutzt wird, sowie ein Grundstück in Neukirchen (Flur 8, Flurstück 1985) mit 8.610 m². Für das letztere Grundstück wurde bereits eine Änderung des FNP eingeleitet, um eine Kompensation für ein baurechtliches Vorhaben zu ermöglichen. Zudem wurde ein Grundstück in Neukirchen (Flur 11, Flurstück 1142) mit 23.448 m², das derzeit als Gehölz und Ackerland genutzt wird, als geeignet für eine Waldentwicklung identifiziert.

Für eine weitere Erweiterung der städtischen Waldflächen wird der Zukauf von Grundstätzen in den entsprechenden Maßnahmenräumen des Landschaftsplans als notwendig erachtet. Die weitere Planung erfolgt unter Beratung des Regionalforstamtes Wesel, wobei Biodiversität und Klimafolgenanpassung als Voraussetzungen dienen. Die Verwaltung plant, die Kosten für die Aufforstungsmaßnahmen für den Haushalt 2024 anzumelden und die erforderlichen Anträge nach dem Landesforstgesetz zu stellen.

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