Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fuß- und Radweg Knappenring

Nr.: 070/2023 10.05.2023

🟢 Beschlossen 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 070/2023 sieht die Widmung eines Teilstücks des Knappenrings als öffentlichen Fuß- und Radweg vor. Der betreffende Bereich befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1371, und umfasst ein Teilstück von etwa 258 Quadratmetern zwischen dem Knappenring und dem Bendschenweg. Die Widmung soll gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei die Nutzung auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt ist. Die Straße ist als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen klassifiziert.

Der Ausbau des Weges ist bereits abgeschlossen. Die Straßenflächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung im Eigentum der Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; derzeit ist noch die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 116 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllt sind.

Die Verwaltung schlägt die Widmung mit der genannten Beschränkung vor. Es werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder Klimarelevanzen für dieses Vorhaben ausgewiesen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge