Widmung Fritz-Baum-Allee (Teilstück)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 067/2023 sieht die Widmung eines Teilstücks der Fritz-Baum-Allee in Neukirchen-Vluyn vor. Konkret betrifft dies den Bereich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, Flurstück 1407, gelegen zwischen Niederberg und der Inneboltstraße. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Straßenabschnitt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Das betreffende Teilstück der Straße ist bereits fertig ausgebaut. Die Flächen befinden sich im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird; derzeit ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 hat sich die RAG MI GmbH zur Zustimmung der Widmung verpflichtet, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz erfüllt sind.
Die Straße soll als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen geführt werden. Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren geändert werden. Die Neuaufnahme des Abschnitts erfolgt ohne Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer. Laut Verwaltungsvorlage ergeben sich aus diesem Vorhaben keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Konsequenzen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wurde gebeten, dem Rat eine entsprechende Entscheidung zu empfehlen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.05.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @