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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung der Straße "Niederberg"

Nr.: 066/2023 10.05.2023

🟢 Beschlossen 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 066/2023 sieht die Widmung der Straße „Niederberg“ in Neukirchen-Vluyn zum öffentlichen Verkehr vor. Die Straße, die als Anliegerstraße in der Gruppe der Gemeindestraßen geführt wird, umfasst die Flurstücke 1266, 1267, 1281 und 1409 in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11.

Nach Angaben der Verwaltung ist der Ausbau der Straße abgeschlossen. Die Straßenflächen befinden sich derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Die Voraussetzungen für die Widmung gemäß § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind erfüllt, da sich die RAG MI GmbH im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 113 zur Zustimmung der Widmung verpflichtet hat.

Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn gemäß dem Straßenreinigungsgesetz NRW geändert werden. Die Straße „Niederberg“ ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen entstehen. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

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