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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Knappenring

Nr.: 069/2023 10.05.2023

🟢 Beschlossen 10.05.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 069/2023 der Verwaltung sieht die Widmung der Straße Knappenring zum öffentlichen Verkehr vor. Die Straße befindet sich in der Gemarkung Neukirchen, Flur 11, auf einem Teilstück von etwa 3.830 Quadratmetern. Gemäß dem Vorschlag soll die Straße als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen eingestuft werden.

Der Knappenring ist bereits fertig ausgebaut. Die Straßenflächen stehen derzeit im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, wobei die grundbuchmäßige Eintragung auf die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll; aktuell ist die RAG MI GmbH als grundbuchmäßige Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bauplan 116 hat die RAG MI GmbH der Widmung zugestimmt, womit die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt sind.

Mit der Widmung soll zudem das Straßenverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn geändert werden. Der Knappenring ist dort als Anliegerstraße neu aufzunehmen. Es wird festgehalten, dass keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer erfolgt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte mit diesem Beschluss verbunden sind. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

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