Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 162, Solarpark Hoschenhof - Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um einen Beschluss gebeten, das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 162 für den Solarpark Hoschenhof einzustellen und alle zu diesem Verfahren gefassten Beschlüsse aufzuheben.
Das ursprüngliche Planverfahren wurde initiiert, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einem etwa 5,4 Hektar großen Gelände nördlich der Bundesautobahn 40 zu ermöglichen. Die ENNI Solar GmbH hatte für dieses Gebiet eine Grundstücksanpacht vereinbart, um eine Kombination aus Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung zu realisieren. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurden bereits die 111. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Während die Autobahn GmbH des Bundes zunächst Bedenken gegen das Vorhaben äußerte, wurde nach Abstimmungen zwischen den beteiligten Akteuren und dem Fernstraßen-Bundesamt im Januar 202kom eine Überplanung der Anbauverbotszone unter Auflagen gestattet.
Die Einstellung des Verfahrens wird durch eine gesetzliche Neuregelung begründet. Ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2023 Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Autobahnen privilegiert sind. Da das geplante Projekt in diesen Bereich fällt, ist keine Bauleitplanung mehr erforderlich. Das Vorhaben soll nun auf einer anderen Rechtsgrundlage im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens realisiert werden. Ein entsprechender Bauantrag befindet sich in Vorbereitung.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
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