62. Änderung des Flächennutzungsplanes, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss soll die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zur Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen. Diese Änderung regelt derzeit eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch. Parallel dazu wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 angestrebt, um die Verfahrensabläufe zeitlich abzustimmen.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 22. Juni 2022, ein Aufhebungsverfahren für die besagte Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den Bebauungsplan Nr. 110 einzuleiten. Das Verfahren folgt den rechtlichen Vorgaben eines regulären Bauleitplanverfahrens. Dies umfasst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Einbindung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Fachbehörden. Nach Abschluss dieser Schritte ist ein Beschluss des Rates zur Aufhebung erforderlich, woraufhin die Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sowie die ortsübliche Bekanntmachung folgen.
Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf dieses spezifische Gebiet. Zukünftige Vorhaben von Investoren für Einzelanlagen würden in diesem Fall einer Einzelfallprüfung unterzogen. Die Verwaltung hat die für die Beteiligung erforderlichen Unterlagen bereits erstellt und empfiehlt die Durchführung des Verfahrens. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Rahmen des Planverfahrens veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @