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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Nr.: 096/2022-1 08.03.2023

🟢 Beschlossen 08.03.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 zur Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch beraten. Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben eines regulären Bauleitplanverfahrens geführt werden. Dies umfasst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Fachbehörden. Parallel dazu wird die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes angestrebt, um die Verfahrensabläufe zeitlich aufeinander abzustimmen.

Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates vom 22. Juni 2022. Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfiele die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf dieses spezifische Gebiet. Sollten künftig Investoren die Errichtung von Einzelanlagen anstreben, müssten diese Standorte einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Die Verwaltung hat die für die Beteiligung erforderlichen Unterlagen bereits erstellt und empfiehlt die Durchführung des Verfahrens. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich auf die im Rahmen des Planverfahrens anfallenden Personal- und Sachkosten. Das Klimaschutzkonzept der Stadt sieht perspektivisch die Errichtung von drei Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils 3 MW vor, um die Ziele der Energiewende und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu unterstützen.

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