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BESCHLUSSVORLAGE

Anregung und Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn Littardweg 53 - Bebauungsplan für den Außenbereich

Nr.: 039/2023 08.03.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Beschlussvorlage (Nr. 039/2023) wird dem Stadtentwicklungsausschuss ein Antrag vorgelegt, der auf einer Anregung und Beschwerde nach der Gemeindeordnung NRW basiert. Der Eigentümer eines Grundstücks am Littardweg 53 im Ortsteil Vluynbusch hat das Anliegen vorgetragen, die rechtliche Situation seines Grundstücks dauerhaft zu regeln.

Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude wurde Anfang 1945 als Behelfswohnheim genehmigt. Eine rechtliche Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass die damalige Baukarten-Genehmigung aufgrund des provisorischen Charakters der Behelfsheime nach Ende der Wohnungsnot keine dauerhafte Wohnnutzung ermöglicht. Da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für Wochenendhäuser und Campingplätze ausgewiesen ist, jedoch kein unmittelbares Baurecht daraus ableitbar ist, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgeschlagen.

Die Verwaltung empfiehlt, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten, um die planungsrechtliche Situation im Bereich des Littardweges dauerhaft zu regeln. Ziel ist es, die bestehende Nutzung der Siedlung, die sich teilweise aus Wochenendhäusern entwickelt hat, rechtlich abzusichern und die Diskrepanzen zwischen der tatsächlichen Bebauung und der Darstellung im Flächennutzverkehr zu korrigieren. Ein Bebauungsplan würde die Nutzung sowie die Größe baulicher Anlagen verbindlich festlegen und dem Antragsteller ermöglichen, eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Nutzung des Grundstücks zu erhalten. Haushaltsrechtliche Auswirkungen werden nicht verzeichnet.

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