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BESCHLUSSVORLAGE

3. Offenlage des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn

Nr.: 029/2023 08.03.2023

🟢 Beschlossen 08.03.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 029/2023 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn zur dritten Offenlage des Regionalplans Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Die Verwaltung hat einen Entwurf für eine Stellungnahme erarbeitet, die fristgerecht beim Regionalverband einzureichen ist. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Entwurf anzunehmen, wobei bis zur Ratsberatung noch zu prüfen ist, ob ergänzende Verfahrenshinweise in das Dokument aufgenommen werden sollen.

Inhaltlich thematisiert die Vorlage die Auswirkungen des überarbeiteten Regionalplanentwurfs auf die Stadtentwicklung. Während im Bereich Boschheide sowie nördlich der Hochkamerstraße zwei Flächen für den Abbau oberflächennaher Bodenschätze entfallen, werden im Bereich Weimannsfeld sowie westlich der Halde Norddeutschland weiterhin Flächen für solche Vorhaben dargestellt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Abgrabungsvorhaben raumklimatische Veränderungen zur Folge haben können. Zudem wird die geplante Aktivierung eines Gebiets für industrielle Nutzung nordöstlich der Ortslage Neukirchen betrachtet, wobei durch Bauleitplanung gegenzusteuern sei. Eine geplante Tauschfläche südlich der Inneboltstraße würde als kaltluftproduktive Freifläche für die südlichen Wohnquartiere von Vluyn erhalten bleiben.

Die abschließende Abstimmung der Stellungnahme soll zudem mit dem Landrat des Kreises Wesel sowie den Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort und Rheinberg erfolgen. Eine haushaltswirtschaftliche Auswirkung wird nicht angegeben.

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