111. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Solarpark Hoschenhof - Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um einen Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Solarpark Hoschenhof sowie zur Aufhebung aller zu diesem Bauleitplanverfahren gefassten Beschlüsse gebeten. Das Verfahren umfasst neben der Änderung des Flächennutzungsplanes auch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 162.
Ursprünglich beabsichtigte die ENNI Solar GmbH, auf einer etwa 5,4 Hektar großen Fläche nördlich der Bundesautobahn 40 eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Da die Fläche im geltenden Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, war eine Änderung der Darstellung in eine Sonderbaufläche erforderlich. Im bisherigen Verfahren kam es zu Abstimmungen mit der Autobahn GmbH des Bundes, welche die Überplanung der Anbauverbotszone schließlich unter Auflagen gestattete.
Die Einstellung der Planverfahren ist auf eine Änderung der Rechtslage zurückzuführen. Durch einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie gesetzliche Anpassungen im Baugesetzbuch sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem Abstand von bis zu 200 Metern zur Autobahn nun privilegiert. Da das Vorhaben unter diese Neuregelung fällt, ist keine Bauleitplanung mehr notwendig und die Realisierung kann im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Ein entsprechender Bauantrag der Vorhabenträgerin befindet sich in Vorbereitung. Die geplanten landschaftsökologischen Kompensationsmaßnahmen bleiben Bestandteil der Planung.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @