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BESCHLUSSVORLAGE

Stadtentwicklungskonzept 2040 für die Stadt Neukirchen-Vluyn - Beschlussfassung

Nr.: 077/2018-7 08.03.2023

🟢 Beschlossen 08.03.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, das „Stadtentwicklungskonzept Neukirchen-Vluyn 2040“ als integrierten Handlungsleitfaden für die künftige Stadtentwicklung zu beschließen. Das Konzept dient als zentrales Steuerungselement für die räumliche Entwicklung der kommenden zwei Jahrzehnte und soll die Zielvorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie in ein räumliches Handlungskonzept überführen. Es bildet die Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie für weitere städtebauliche Instrumente wie Bebauungspläne, Sanierungsmaßnahmen und Investorenplanungen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist eine Arbeitskarte für das gesamte Stadtgebiet, die auf Basis des aktuellen Flächennutzungsplans Vorschläge zur künftigen Flächennutzung enthält. Dabei wurden die Dorfgebiete in Rayen, Hochkamer und Niep aus dem bestehenden Plan übernommen. Ein Prüfauftrag zur möglichen Einführung einer neuen Darstellungsart für dörfliche Wohngebiete ist bereits im Gange.

Das Konzept integriert das Themenfeld „Energie + Klima + Ressourcenschutz“ als Querschnittsthema. Hierzu zählen Handlungsfelder wie die Entwicklung des Gewerbeparks Neukirchen-Nord zu einem nachhaltigen Modellquartier, der Solargewerbepark sowie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, etwa die Entsiegelung von Flächen.

Die Verwaltung hat im Rahmen des Prozesses eine Bürgerversammlung durchgeführt, um die Ergebnisse zu präsentieren. Für die Beauftragung externer Büros im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sind Kosten in Höhe von 100.000 Euro veranschlagt, zusätzlich fallen Personal- und Sachkosten aus den vorhandenen Haushaltsmitteln an. Die Beschlussfassung durch den Rat ist für den 29.03.2023 vorgesehen.

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