Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 060/2026 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilungsvorlage Nr. 060/2026 einen Bericht vorgelegt, der im Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt zur Beratung ansteht. Der Inhalt des Berichts umfasst eine Evaluierung von Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen sowie eine Darstellung des aktuellen Sachstands zur Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse.
Dabei untersucht die Verwaltung, in welchen Fällen Beschlüsse nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder welche spezifischen Gegebenheiten die Durchführung beeinflusst haben. Der Bericht dient dazu, den Status der Beschlussausführung darzustellen und auf Besonderheiten bei der Umsetzung hinzuweisen. Eine beigefügte Anlage enthält eine detaillierte Auflistung des Sachstands der noch unerledigten Beschlüsse, um die entsprechenden Vorgänge im Gremium zu dokumentieren. Damit werden Informationen über die Ausführungsmodalitäten von Ratsbeschlüssen bereitgestellt, sofern diese nicht nach dem regulären Plan verlaufen sind oder Verzögerungen aufweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 02.03.2026
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Entwicklung der städtischen WaldflächenZur Vorlage · Nr.: 138/2023-3 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt soll die Verwaltung beauftragen, die städtischen Waldflächen nach dem Konzept „Naturnahe Waldentwicklung und Waldnutzung“ zu entwickeln. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht dabei verschiedene Wald-Leitsätze vor, die den Erhalt und die Erweiterung der Waldflächen sowie die Klimastabilität und Naturnähe in den Fokus rücken. Dabei sollen Schutz-, Erholungs- und Nutzungsfunktionen räumlich und funktional gegliedert werden.
Das zugrunde liegende Konzept basiert auf einer Bestandsanalyse der städtischen Waldparzellen. Es thematisiert Herausforderungen wie die Bewirtschaftung kleinflächiger Liegenschaften sowie die hohe Besucherfrequenz in Gebieten wie dem Klingerhuf oder dem Rayener Berg. Ein Schwerpunkt liegt auf einer extensiveren Bewirtschaftungsweise zur Förderung der ökologischen Vielfalt und des Humusaufbaus durch einen höheren Totholzanteil. Dies führt jedoch voraussichtlich zu einem erhöhten Aufwand bei der Verkehrssicherungspflicht entlang der Wege.
Hinsichtlich der Haushaltslage wird davon ausgegangen, dass die Bewirtschaftungskosten die Erträge übersteigen werden, wobei konkrete Auswirkungen derzeit noch nicht absehbar sind. Eine formale FSC-Zertifizierung wird von der Verwaltung aufgrund des finanziellen Aufwands aktuell nicht empfohlen, jedoch sollen die entsprechenden Standards als Orientierung für die naturnahe Entwicklung dienen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 6Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie Instandsetzung von Gehwegen und Parkflächen im Bereich Birkenstraße / Pappelstraße Gemeinsamer Antrag der Fraktion SPD und der Fraktion Bündis 90/ die GrünenZur Vorlage · Nr.: 079/2026 · ANTRAG
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie zur Instandsetzung von Gehwegen und Parkflächen im Bereich Birkenstraße und Pappelstraße gestellt. Das Anliegen wurde am 29. April 2026 eingereicht und ist für die Sitzung des Ausschusses für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt am 22. Juni 2026 vorgesehen.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Mängel dem städtischen Baubetriebshof bekannt sind und bereits in die Maßnahmenliste aufgenommen wurden. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen sowie der Dringlichkeit der verschiedenen Unterhaltungsmaßnahmen im Stadtgebiet. Nach aktuellem Planungsstand ist die Umsetzung für das dritte oder vierte Quartal 2026 vorgesehen.
Der geplante Leistungsumfang umfasst die Erneuerung der bituminösen Trag- und Deckschicht auf den Parkflächen sowie die Instandsetzung beschädigter Pflasterflächen durch den städtischen Baubetriebshof, wobei auch der Unterbau bearbeitet werden soll. Da die Maßnahmen bereits in die Planung einbezogen sind, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für einen förmlichen Beschluss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7Erstellung von Einzelfallsatzungen für die Ausbauanlagen "Blumenstraße" und "Nelkenstraße" als Ergänzung der örtlichen StraßenbaubeitragssatzungZur Vorlage · Nr.: 038/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Einzelfallsatzungen für die Ausbauanlagen Blumenstraße und Nelkenstraße zu beschließen. Diese Satzungen sollen als Ergänzung zur örtlichen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn dienen und regeln den Ausbau beider Straßenzüge zu verkehrsberuhigten Bereichen.
Die Maßnahme basiert auf der Notwendigkeit, die Kanalanlagen sowie die Fahrbahnen und Nebenanlagen in den betroffenen Straßen zu sanieren, da diese teilweise Schäden und bergbaubedingte Mängel aufwiesen. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden die Straßen und Kanäle bereits erneuert.
Die Einzelfallsatzungen legen die anrechenbaren Breiten sowie die Anteile der Beitragspflichtigen am Herstellungsaufwand fest. Für die Anlieger entstehen durch diese Maßnahmen keine Straßenbaubeiträge, da die Kosten in voller Höhe durch ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt bereits veranschlagt, wobei für die Folgejahre keine zusätzlichen Bedarfe entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage – Feststellung der betriebsfertigen Kanalisierung weiterer Straßen bzw. Straßenteilstücke –Zur Vorlage · Nr.: 052/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, die Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage förmlich festzustellen. Im Zentrum der Beschlussvorlage steht die Information, dass der Fröbelweg (VBP 138) nun über eine betriebsfertige Regen- und Schmutzwasserkanalisation verfügt. Diese Anlage ist seit dem 11. März 2026 betriebsbereit.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß der Entwässerungssatzung klargestellt, dass die betreffenden Kanalleitungen Teil der öffentlichen Abwasseranlage sind. Dies hat zur Folge, dass die in diesem Bereich liegenden Grundstücke an das System anzuschließen sind. Die vorliegende Vorlage der technischen Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Feststellung keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Widmung FröbelwegZur Vorlage · Nr.: 062/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünermflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, den Fröbelweg gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die als Anliegerstraße klassifizierte Straße umfasst in der Gemarkung Vluyn eine Fläche von insgesamt 3.196 Quadratmetern.
Zudem sieht die Vorlage eine Änderung des Straßenverzeichnisses vor. Gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen soll der Fröbelweg neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist.
Der Ausbau der Straße ist bereits abgeschlossen. Die Flächen stehen im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, allerdings erfolgt die grundbuchmäßige Eintragung erst zu einem späteren Zeitpunkt; derzeit ist die Firma Heinz Bockhold Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH als Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 138 hat das Unternehmen der Widmung zugestimmt, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für den Beschluss erfüllt sind. Die Vorlage wurde durch den technischen Beigeordneten zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Erstellung eines ländlichen WegenetzkonzeptesZur Vorlage · Nr.: 163/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt berät über die Beauftragung der Verwaltung mit der Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes inklusive der Nutzung von Wegerandstreifen. Ziel ist es, eine strategische Planungsgrundlage für das weit verzweigte Netz an Wirtschaftswegen in Neukirchen-Vluyn zu schaffen, welches durch unterschiedliche Oberflächen und komplexe Eigentumsverhältnisse geprägt ist.
Die Kosten für die Erstellung des Konzepts werden auf etwa 40.000 Euro brutto geschätzt, wobei eine Förderquote von 75 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt wird. Für die Unterstützung bei der Antragstellung sind zusätzliche Mittel in Höhe von rund 5.000 Euro vorgesehen. Die Beantragung der Fördermittel soll bis zum 31. Oktober 2026 erfolgen. Das Vorhaben ist finanziell relevant, da das Konzept eine Voraussetzung für die künftige Förderung von Sanierungsprojekten mit bis zu 500.000 Euro pro Einzelprojekt darstellt. Ohne dieses Konzept müssten solche Maßnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden.
Das geplante Konzept soll neben der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen auch Aspekte des Klimaschutzes und der Artenvielfalt berücksichtigen. Dazu gehören die Identifikation von Entsiegelungspotenzialen zur Förderung der Versickerung sowie die Aufwertung von Saumstreifen als Biotopverbundsysteme. Zudem sollen die Wegequalität für den Radverkehr und die Naherholung gesteigert werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides soll ein externes Büro mit der Ausarbeitung beauftragt werden, um eine verbindliche Grundlage für künftige Maßnahmen ab dem Jahr 2028 zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Errichtung von 2 Mobilstationen (Denkmalplatz und Haltestelle Sparkasse)Zur Vorlage · Nr.: 064/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt berät über die Errichtung von zwei neuen Mobilstationen an den Standorten Denkmalplatz und Haltestelle Neukirchen Sparkasse. Die Vorlage sieht eine Investition vor, die über der Wertgrenze von 100.000 Euro liegt.
Am Standort Denkmalplatz sollen bestehende provisorische Haltestellen ausgebaut werden. Geplant ist die Umgestaltung einer Haltestelle in Richtung Moers zu einem Buskap sowie die barrierefreie Gestaltung mit taktilen Elementen und kontrastreichen Begleitstreifen. Die Maßnahme umfasst zudem den Rückbau von drei Parkplätzen, die Installation einer Wartehalle, überdachter Fahrradabstellanlagen, einer digitalen Fahrgastinformationsanzeige sowie eines Taxi-Stellplatzes. Im Bereich der Mozartstraße ist zudem eine Kfz-Ladesäule durch Enni Energie & Umwelt vorgesehen.
An der Haltestelle Neukirchen Sparkasse ist eine Aufwertung als Mobilstation vorgesehen. Hier sind die Errichtung einer überdachten Bike-and-Ride-Anlage sowie die Ausstattung mit einer digitalen Anzeige und einer Stele geplant.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 320.000 Euro, wobei Zuwendungen in Höhe von 165.000 Euro angestrebt werden. Die entsprechenden Förderanträge wurden bereits gestellt. Der Baubeginn der Maßnahmen ist für die zweite Jahreshälfte 2028 vorgesehen, sofern die Zuwendungsbescheide bis Sommer 2027 vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
- 12Abfallentsorgung im StadtgebietZur Vorlage · Nr.: 076/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt über die anstehende Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn. Die bestehenden Verträge, die auf Basis einer europaweiten Ausschreibung aus dem Jahr 2019 bestehen, enden zum 31. Dezember 2026. Entsprechend ist für das laufende Jahr eine erneute europaweite Ausschreibung der Leistungen vorgesehen.
Der Umfang der zu ausschreibenden Leistungen orientiert sich an der geltenden Satzung über die Abfallentsorgung vom 7. Mai 2019. Die Leistungen umfassen die vierwöchentliche Entsorgung von Altpapier sowie die Abfuhr von Bioabfall, welche in den Monaten März bis November wöchentlich und von Dezember bis Februar zweiwöchentlich erfolgt. Zudem sind die zweiwöchentliche Abfuhr von Restmüll und Windelsäcken, die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro-, Elektronik- und Metallschrott sowie die halbjährliche Abfuhr von Astschnitt Bestandteil der Planung. Auch die Abholung von Weihnachtsbäumen im Januar und das Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen sind enthalten. Des Weiteren muss das Behältermanagement vertraglich geregelt werden.
Nicht Teil dieser Ausschreibung sind die Aufgaben des Dualen Systems, wie das Einsammeln und Befördern von gebrauchten Einwegverpackungen aus Glas, Papier, Pappe, Karton, Kunststoffen und Verbundstoffen, da diese durch private Wirtschaftssysteme abgedeckt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
- 13Erstellen eines SpielplatzkonzeptesZur Vorlage · Nr.: 190/2024-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung wurde vom Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss damit beauftragt, ein Konzept für Spiel- und Bolzplätze zu erstellen. Dieses soll das bestehende Angebot sowie die Intensität der Nutzung dokumentieren. Hierzu wurden bereits Datenblätter für alle städtischen Spielplätze erstellt, die Informationen zu Lage, Größe, Ausstattung und notwendigen Instandsetzungen enthalten. Ergänzend wird eine interaktive Spielplatzkarte auf der Website der Stadt Neukirchen-Vluyn entwickelt, um diese Informationen digital zugänglich zu machen. Zukünftig sollen auch Aspekte der Inklusion in die Dokumentation einfließen.
Für die grundlegende Sanierung von Spielplätzen stellt das Tiefbau- und Grünflächenamt jährlich rund 70.000 Euro zur Verfügung. Die Auswahl der Flächen erfolgt abwechselnd zwischen den Stadtteilen Neukirchen und Vluyn. Ein aktuelles Projekt ist die Umgestaltung des Spielplatzes Parkstraße in Vluyn zu einem Schaukelpark, wobei aufgrund der Kosten zwei Jahresbudgets zusammengelegt wurden. Die nächste Sanierung im Bereich Neukirchen ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Die laufende Unterhaltung der Flächen obliegt dem Baubetriebshof. Zertifizierte Kontrolleure führen wöchentliche Sichtprüfungen sowie quartalsweise Funktionskontrollen durch. Eine jährliche Hauptinspektion erfolgt durch einen externen Prüfer zur Bewertung des Abnutzungsgrades. Zudem wird das Budget für den Ersatz einzelner Spielgeräte erhöht. Die regelmäßige Reinigung der Anlagen, einschließlich der Leerung von Abfallbehältern und der Pflege der Sandflächen, ist ebenfalls Bestandteil des Wartungskonzepts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
- 14Zustandsbewertung der Kreisverkehre im StadtgebietZur Vorlage · Nr.: 085/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes wurde eine Zustandsbewertung der Kreisverkehre im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn durchgeführt. Die Begehung durch das Ordnungsamt, den Straßenbaulastträger und die Polizei diente dazu, eine Nutzungsanalyse zu erstellen und eine Ausbaupriorisierung vorzunehmen. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass aktuell kein einheitlicher Ausbaustandard für alle Kreisverkehre im Stadtgebiet definiert werden kann.
Für einige Standorte wurden bereits Maßnahmen zur Umsetzung identifiziert. Am Kreisverkehr Jahnstraße/Mozartstraße/Neukirchener Ring soll aufgrund der Lage in einem Wohngebiet und der Entwicklung der Unfallzahlen die Installation von Zebrastreifen vorgezogen werden; die Planung wird im nächsten Quartal beauftragt. Der Kreisverkehr Lindenstraße/Neukirchener Ring wird nach der Erschließung des Bebauungsplangebietes 165 umgeplant, wobei auch die Radverkehrsführung an das aktuelle Regelwerk angepasst wird. Im Rahmen eines Förderantrags für ein barrierefreies Fußwegenetz im Quartier Etzoldstraße sind zudem die Kreisverkehre Bendschenweg/Etzoldplatz sowie Hartfeldstraße/Inneboltstraße vorgesehen, was die Ergänzung von Zebrastreifen und eine Anpassung der Beleuchtung beinhaltet. Die entsprechenden Umbaukosten sind in der aktuellen Haushaltsplanung enthalten.
Ein größeres Projekt zur Verkehrsraumumgestaltung betrifft den Vutzkreisel, dessen Planung von der Lösung für den Radverkehr entlang der Niederrheinallee abhängt. Bei weiteren Kreisverkehren bestehen Abhängigkeiten: Am Vluyner Nordring/Springenweg erfolgt eine Beobachtung durch die Polizei, während am Kreisverkehr Dicksche Heide die Planung nun möglich ist, da die städtische Straßenbaulast vorliegt. Für den Bereich Neukirchener Ring/Andreas-Bräm-Straße ist eine Abstimmung mit Straßen NRW erforderlich. Der Kreisverkehr Nieper Straße/Inneboltstraße wurde aufgrund der geringen Nutzung durch den Fußverkehr zunächst zurückgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
- 15Erlass einer BaumschutzsatzungZur Vorlage · Nr.: 086/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, eine neue Satzung zum Schutz von Hecken und Bäumen zu verabschieden. Die Beschlussvorlage Nr. 086/2026 knüpft an bestehende Klimaschutzkonzepte und Nachhaltigkeitsstrategien der Stadt an. Ziel ist es, die Grünstrukturen im Stadtgebiet zu sichern und zur Klimafolgenanpassung beizutragen, indem beispielsweise durch Beschattung und Verdunstungskühlung die städtische Temperatur reguliert wird.
Die Satzung basiert auf einer Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetages. Sie gilt für die im Übersichtsplan festgelegten Baugebiete, während für übrige Bereiche nach dem Baugesetzbuch die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde im Kreis Wesel besteht. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Regelung, dass entnommene Bäume in gleicher Anzahl ersetzt werden müssen, um den Baumbestand nicht zu verringern. Dabei wird nicht zwischen heimischen und nicht-heimischen Gehölzen unterschieden, um ein breites Artenspektrum für die städtische Fauna zu ermöglichen.
Der Entwurf sieht zudem Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.000 Euro vor, welche die Kosten für Anschaffung, Pflanzung sowie die dreijährige Pflege der Ersatzpflanzungen abdecken sollen. Für Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen, wie es das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Koordination der Baumaßnahmen im Ortsteils Neukirchen im Jahr 2026/2027Zur Vorlage · Nr.: 083/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Jahre 2026 und 2027 ist im Ortsteil Neukirchen eine Koordination verschiedener Baumaßnahmen vorgesehen. Die Planung umfasst die Leitungserneuerung durch die ENNI in der Lindenstraße, Kanalbauarbeiten im Auftrag der RAG AG in der Andreas-Bräm-Straße sowie am Kirchfuhrweg und die Erschließung des Gebiets Neukirchner Ring. Zudem ist der Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage im Bereich Niederrheinallee und Neukirchner Ring geplant. Ziel der Abstimmung ist es, die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecken zu erhalten, den öffentlichen Nahverkehr sowie sichere Schulwege zu gewährleisten und die Auswirkungen auf lokale Gewerbebetriebe zu begrenzen.
Die Kanalbauarbeiten in der Andreas-Bräm-Straße werden in mehrere Abschnitte unterteilt. Während der Sommerferien soll eine Verschiebung eines Bauabschnitts ermöglichen, dass zeitgleich die Arbeiten am Neukirchner Ring sowie die Regenwasserbehandlungsanlage durchgeführt werden können. Die Maßnahmen der ENNI führen zu einer halbseitigen Sperrung der Lindenstraße mit Einbahnstraßenregelung. In weiteren Phasen sind Vollsperrungen in der Andreas-Bräm-Straße und im Bereich Kirchfuhrweg vorgesehen, was Umleitungen über den Neukirchner Ring und die Niederrheinallee sowie die Einrichtung von Lichtsignalanlagen nach sich ziehen kann. Zur Sicherstellung des Zeitplans werden durch das Ordnungsamt keine Verlängerungen der Einzelmaßnahmen genehmigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
- 17Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung des Bereichs Tiefbau- und GrünflächenamtZur Vorlage · Nr.: 061/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nummer 061/2026 informiert der Technische Beigeordnete den Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt über die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung des Bereichs Tiefbau- und Grünflächenamt. Die Vorlage dient dazu, dem Gremium eine Übersicht über die aktuellen Planungen innerhalb des zuständigen Amtes zur Verfügung zu stellen.
Die inhaltliche Grundlage bildet eine beigefügte Liste, welche die gegenwärtigen Projekte und Maßnahmen im Bereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes darstellt. Über die rein schriftliche Information hinaus ist vorgesehen, dass weitere Erläuterungen sowie Ergänzungen zur Planung bedarfsweise durch einen mündlichen Bericht im Rahmen der Sitzung erfolgen. Die Beratung der vorliegenden Informationen ist für die Sitzung des Ausschusses am 22. Juni 2026 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung)
- 18Mitteilungen und Anfragen
- 19Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 02.03.2026
- 3Mitteilungen und Anfragen