Abfallentsorgung im Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt über die anstehende Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn. Die bestehenden Verträge, die auf Basis einer europaweiten Ausschreibung aus dem Jahr 2019 bestehen, enden zum 31. Dezember 2026. Entsprechend ist für das laufende Jahr eine erneute europaweite Ausschreibung der Leistungen vorgesehen.
Der Umfang der zu ausschreibenden Leistungen orientiert sich an der geltenden Satzung über die Abfallentsorgung vom 7. Mai 2019. Die Leistungen umfassen die vierwöchentliche Entsorgung von Altpapier sowie die Abfuhr von Bioabfall, welche in den Monaten März bis November wöchentlich und von Dezember bis Februar zweiwöchentlich erfolgt. Zudem sind die zweiwöchentliche Abfuhr von Restmüll und Windelsäcken, die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro-, Elektronik- und Metallschrott sowie die halbjährliche Abfuhr von Astschnitt Bestandteil der Planung. Auch die Abholung von Weihnachtsbäumen im Januar und das Sammeln von schadstoffhaltigen Abfällen sind enthalten. Des Weiteren muss das Behältermanagement vertraglich geregelt werden.
Nicht Teil dieser Ausschreibung sind die Aufgaben des Dualen Systems, wie das Einsammeln und Befördern von gebrauchten Einwegverpackungen aus Glas, Papier, Pappe, Karton, Kunststoffen und Verbundstoffen, da diese durch private Wirtschaftssysteme abgedeckt werden.
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