Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fröbelweg

Nr.: 062/2026 22.06.2026

🟢 Beschlossen 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Tiefbau, Grünermflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, den Fröbelweg gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die als Anliegerstraße klassifizierte Straße umfasst in der Gemarkung Vluyn eine Fläche von insgesamt 3.196 Quadratmetern.

Zudem sieht die Vorlage eine Änderung des Straßenverzeichnisses vor. Gemäß dem Gesetz über die Straßenreinigung öffentlicher Straßen soll der Fröbelweg neu aufgenommen werden, wobei keine Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer vorgesehen ist.

Der Ausbau der Straße ist bereits abgeschlossen. Die Flächen stehen im Besitz der Stadt Neukirchen-Vluyn, allerdings erfolgt die grundbuchmäßige Eintragung erst zu einem späteren Zeitpunkt; derzeit ist die Firma Heinz Bockhold Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH als Eigentümerin eingetragen. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 138 hat das Unternehmen der Widmung zugestimmt, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für den Beschluss erfüllt sind. Die Vorlage wurde durch den technischen Beigeordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge