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BESCHLUSSVORLAGE

Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes

Nr.: 163/2024-1 22.06.2026

🟢 Beschlossen 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt berät über die Beauftragung der Verwaltung mit der Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes inklusive der Nutzung von Wegerandstreifen. Ziel ist es, eine strategische Planungsgrundlage für das weit verzweigte Netz an Wirtschaftswegen in Neukirchen-Vluyn zu schaffen, welches durch unterschiedliche Oberflächen und komplexe Eigentumsverhältnisse geprägt ist.

Die Kosten für die Erstellung des Konzepts werden auf etwa 40.000 Euro brutto geschätzt, wobei eine Förderquote von 75 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen angestrebt wird. Für die Unterstützung bei der Antragstellung sind zusätzliche Mittel in Höhe von rund 5.000 Euro vorgesehen. Die Beantragung der Fördermittel soll bis zum 31. Oktober 2026 erfolgen. Das Vorhaben ist finanziell relevant, da das Konzept eine Voraussetzung für die künftige Förderung von Sanierungsprojekten mit bis zu 500.000 Euro pro Einzelprojekt darstellt. Ohne dieses Konzept müssten solche Maßnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden.

Das geplante Konzept soll neben der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen auch Aspekte des Klimaschutzes und der Artenvielfalt berücksichtigen. Dazu gehören die Identifikation von Entsiegelungspotenzialen zur Förderung der Versickerung sowie die Aufwertung von Saumstreifen als Biotopverbundsysteme. Zudem sollen die Wegequalität für den Radverkehr und die Naherholung gesteigert werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides soll ein externes Büro mit der Ausarbeitung beauftragt werden, um eine verbindliche Grundlage für künftige Maßnahmen ab dem Jahr 2028 zu schaffen.

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