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BESCHLUSSVORLAGE

Erstellung von Einzelfallsatzungen für die Ausbauanlagen "Blumenstraße" und "Nelkenstraße" als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung

Nr.: 038/2026 22.06.2026

🟢 Beschlossen 22.06.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (3. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Einzelfallsatzungen für die Ausbauanlagen Blumenstraße und Nelkenstraße zu beschließen. Diese Satzungen sollen als Ergänzung zur örtlichen Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn dienen und regeln den Ausbau beider Straßenzüge zu verkehrsberuhigten Bereichen.

Die Maßnahme basiert auf der Notwendigkeit, die Kanalanlagen sowie die Fahrbahnen und Nebenanlagen in den betroffenen Straßen zu sanieren, da diese teilweise Schäden und bergbaubedingte Mängel aufwiesen. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden die Straßen und Kanäle bereits erneuert.

Die Einzelfallsatzungen legen die anrechenbaren Breiten sowie die Anteile der Beitragspflichtigen am Herstellungsaufwand fest. Für die Anlieger entstehen durch diese Maßnahmen keine Straßenbaubeiträge, da die Kosten in voller Höhe durch ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt bereits veranschlagt, wobei für die Folgejahre keine zusätzlichen Bedarfe entstehen.

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