Erlass einer Baumschutzsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, eine neue Satzung zum Schutz von Hecken und Bäumen zu verabschieden. Die Beschlussvorlage Nr. 086/2026 knüpft an bestehende Klimaschutzkonzepte und Nachhaltigkeitsstrategien der Stadt an. Ziel ist es, die Grünstrukturen im Stadtgebiet zu sichern und zur Klimafolgenanpassung beizutragen, indem beispielsweise durch Beschattung und Verdunstungskühlung die städtische Temperatur reguliert wird.
Die Satzung basiert auf einer Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetages. Sie gilt für die im Übersichtsplan festgelegten Baugebiete, während für übrige Bereiche nach dem Baugesetzbuch die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde im Kreis Wesel besteht. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Regelung, dass entnommene Bäume in gleicher Anzahl ersetzt werden müssen, um den Baumbestand nicht zu verringern. Dabei wird nicht zwischen heimischen und nicht-heimischen Gehölzen unterschieden, um ein breites Artenspektrum für die städtische Fauna zu ermöglichen.
Der Entwurf sieht zudem Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.000 Euro vor, welche die Kosten für Anschaffung, Pflanzung sowie die dreijährige Pflege der Ersatzpflanzungen abdecken sollen. Für Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen, wie es das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorsieht.
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Beratungsfolge
- 22.06.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @