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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 019/2022 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 019/2022, eingereicht durch den Technischen Beigeordneten, dient der Information des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht der Verwaltung über Beschlüsse, die bisher nicht ausgeführt wurden, sowie über Besonderheiten, die bei der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind.
Der Inhalt der Mitteilung umfasst den aktuellen Sachstand zur Beschlussausführung. Zur detaillierten Darstellung der Sachverhalte sind verschiedene Anlagen beigefügt, die die spezifischen Besonderheiten und den Stand der Umsetzung dokumentieren. Konkret handelt es sich dabei um die Anlagen der Ämter 60, 65 und 68. Die Vorlage wurde am 17. Februar 2022 erstellt und war für die Sitzung des zuständigen Ausschusses am 2. März 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 10.11.2021
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Vorstellung der Gewässerausbauprojekte der LINEG im Stadtgebiet Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 003/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 2. März 2022 findet eine Vorstellung der Gewässerausbauprojekte der LINEG im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn statt. Die Mitteilung dient dazu, den Ausschussmitgliedern die Rahmenbedingungen der Gewässerplanungen innerhalb des Genossenschaftsgebiets der LINEG zu erläutern.
Die Aufgaben der LINEG umfassen dabei insbesondere die Regulierung des Grundwassers, die Sicherung der Vorflut sowie die Unterhaltung und den Betrieb aller Gewässer im zuständigen Gebiet. Die Inhalte der Vorstellung werden anhand einer Präsentation vermittelt, die sich auf die spezifischen Maßnahmen im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn bezieht. Als Grundlage für die Information dient eine entsprechende Anlage zu den Gewässerausbaumaßnahmen. Die Vorlage wurde durch die Verwaltung am 19. Januar 2022 erstellt.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 6Anbindung der Wiesfurthstraße an die Andreas-Bräm-StraßeZur Vorlage · Nr.: 110/2020-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 110/2020-1 sieht die Fortsetzung der Planung für die Anbindung der Wiesfurthstraße an die Andreas-Bräm-Straße vor. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer Verbindung, die im Zusammenhang mit der Erschließung des ehemaligen CJD-Geländes und der Nutzung einer dort befindlichen Kindertagesstätte als notwendig erachtet wird.
Auf Grundlage der Auswertung einer Bürgerbeteiligung sowie der Ergebnisse eines Abstimmungstermins mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen.NRW soll die Verwaltung die Planung weiterführen. Die Auswertung der Beteiligung ergab den Wunsch nach einem Anschluss über einen neuen Knotenpunkt (Variante 4). Die Verwaltung schlägt vor, ein Ingenieurbüro mit der Prüfung der Funktions- und Leistungsfähigkeit dieses Vollknotens gemäß den Richtlinien zur Anlage von Landstraßen sowie mit einem Sicherheitsaudit zu beauftragen. Sollte die Variante 4 nicht richtlinienkonform nachweisbar sein, ist eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Variante 3 im Bereich Paschenweg vorgesehen.
Die Kosten für die Ingenieurleistungen sollen in den Haushaltsentwurf 2023 aufgenommen werden. Konkrete Gesamtkosten für das Bauvorhaben, die unter anderem Grunderwerb, ökologischen Ausgleich, Rodungen und Straßenbau umfassen, können erst nach der Ingenieurbeauftragung ermittelt werden. Die betroffenen Bürger sollen über den aktuellen Sachstand informiert werden, unter anderem über eine Internetseite der Stadt.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 7Instandsetzung von Wirtschaftswegen hier: u.a. Deckensanierung KleigaatZur Vorlage · Nr.: 221/2021 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss berät über die Aufhebung eines Sperrvermerks für die Instandsetzung des Wirtschaftsweges Kleigaat. Die Verwaltung legt dar, dass der Weg aufgrund von Rissen und Flickstellen in der Fahrbahn eine Zustandsnote von 5,0 aufweist. Während ein Vollausbau der Straße aufgrund der damit verbundenen Straßenbaubeiträge für die Anlieger zuvor nicht beschlossen wurde, ist nun eine beitragsfreie Deckensanierung vorgesehen. Diese Maßnahme soll die Verkehrssicherheit kurz- bis mittelfristig gewährleisten, wobei mit einer Nutzungsdauer von etwa fünf bis zehn Jahren zu rechnen ist.
Die Grundlage für die Planung bildet eine Auswertung des städtischen Straßennetzes aus dem Jahr 2021. Die Daten zeigen, dass ein erheblicher Teil der bewerteten Straßenabschnitte den Warnwert für einen schlechten Zustand überschritten hat. Neben dem Kleigaat sind für die Jahre 2022 bis 2025 weitere beitragsfreie Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Wirtschaftswegen geplant, darunter Abschnitte im Bereich Süsselheide, Grotfeldsweg und Spickerbruchweg. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für den Erhalt des Wirtschaftswegenetzes die Freigabe der Haushaltsmittel für diesen Zeitraum erforderlich ist. Für die Maßnahme am Kleigaat sind im Haushaltsplan 60.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Baumaßnahmen der ENNI E&U 2022 in Neukirchen VluynZur Vorlage · Nr.: 002/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH plant für das Jahr 2022 verschiedene Baumaßnahmen im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn. Die Details zu den einzelnen Vorhaben sind in einer beigefügten Präsentation aufgeführt.
Die vorliegende Mitteilungsvorlage des technischen Beigeordneten informiert den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss über die anstehenden Arbeiten. Laut dem Dokument wurden sämtliche geplanten Maßnahmen mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt abgestimmt. Ein Teil dieser Arbeiten dient der Vorbereitung städtischer Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich des Kanal- und Straßenbaus. Als Beispiele für betroffene Straßen werden die Holtmannstraße, die Mozartstraße sowie die Blumen- und Nelkenstraße genannt.
Für Rückfragen zu den spezifischen Einzelmaßnahmen wird auf die Ansprechpartner der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH verwiesen, deren Kontaktdaten in der Präsentation enthalten sind. Die Beantwortung von Fragen kann zudem im Rahmen der Niederschrift erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 9Anregung nach §§ 24 GO NRW, 5 Hauptsatzung NV hier: Parksituation auf NiederbergZur Vorlage · Nr.: 220/2021 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 220/2021 entschieden, der Anregung zur Überprüfung der ausgewiesenen Parkflächen im Wohngebiet Niederberg nicht stattzugeben. Die Anregung, die von einem Antragsteller eingereicht wurde, zielte darauf ab, die bestehende Parkplatzsituation planerisch zu untersuchen, da nach Ansicht des Antragstellers ein zunehmender Parkdruck sowie regelmäßiges Parken vor Grundstückszufahrten bestehe.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung mit einer insgesamt guten verkehrlichen Situation im betreffenden Gebiet. In den Wohnstraßen des Niederbergs sind 208 öffentliche Parkplätze auf 310 bebaute Grundstücke verteilt. Da die Bebauungspläne vorschreiben, dass private Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nachzuweisen sind, wird das Angebot im öffentlichen Verkehrsraum als ausreichend bewertet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Ausweisung von Parkplätzen direkt vor Grundstückszufahrten rechtlich unzulässig wäre, da dies die Zufahrt für Dritte behindern könnte.
Hinsichtlich der Klimarelevanz und der städtebaulichen Entwicklung empfiehlt die Verwaltung, auf die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze zu verzichten. Ein Übermaß an Parkraum stünde den Zielen der angestrebten Verkehrswende gemäß dem aktuellen Mobilitätskonzept entgegen. Eventuelle bauliche Anpassungen der Verkehrsflächen könnten zudem den Ergebnishaushalt negativ beeinflussen. Der Antragsteller ist über die Entscheidung zu informieren.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Zentrale Fußballanlage (Freianlagen und Funktionsgebäude)Zur Vorlage · Nr.: 172/2019-9 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 172/2019-9 des Bürgermeisters informiert über den aktuellen Projektstand zum Neubau der zentralen Fußballanlage, welche sowohl Freianlagen als auch Funktionsgebäude umfasst. Grundlage der Mitteilung sind die Berichte der beauftragten Architekturbüros Geo3 und bho.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten einen Sachstandsbericht, einen Zeitplan sowie eine Gesamtkostenübersicht zum Bauvorhaben. Eine persönliche Präsentation der Ergebnisse durch die beauftragten Ingenieurbüros findet aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht statt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien, wobei die Beratungsfolge die Ausschüsse für Bau-, Grünflächen- und Umweltschutz sowie den Haupt- und Finanzausschuss umfasst.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 11Sporthalle Gymnasium; SachstandsberichtZur Vorlage · Nr.: 217/2021-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 217/2021-1 informiert über den aktuellen Sachstand bezüglich der Sporthalle des Gymnasiums. Im Nachgang zu einem Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2021, der eine Bodenreparatur für eine Interimsnutzung vorsah, liegen nun neue Erkenntnisse zur Situation des Hallenschwingbodens und der Tribüne vor.
Hinsichtlich der Trocknung des durchnässten Schwingbodens haben zwei Fachunternehmen Angebote abgelehnt, da sie keine Erfolgsaussichten und keine Gewährleistung sahen. Nach der Demontage des nassen Bodens im mittleren Geräteraum und einer Besichtigung durch die Bauverwaltung sowie eine Spezialfirma besteht jedoch die Möglichkeit, die Durchnässung teilweise zu reduzieren. Ein entsprechender Versuchsaufbau wurde vereinbart, um das Risiko von Schimmelbildung und Unebenheiten durch die Auflösung von Holzfaserplatten zu verringern.
Bezüglich der Tribüne wurde festgestellt, dass diese nicht mehr im genehmigten Originalzustand ist. Da statisch relevante Funktionsteile wie Auflageplatten und Rollen nicht mehr erhältlich sind und die Konstruktion den aktuellen Sicherheitsbestimmungen nicht entspricht, ist die Betriebsgenehmigung erloschen. Aufgrund von Unfallgefahren raten Sachverständige und Fachunternehmen von einer weiteren Nutzung der Tribüne ab, was eine Nutzung auch für die Interimszeit ausschließt.
Für die Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wird die Einbindung eines Architekturbüros benötigt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung, die derzeit vorbereitet wird.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 12Mitteilung der Verwaltung zum Sachstand: Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 014/2021-5 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 014/2021-5 über den aktuellen Sachstand zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Neukirchen-Vluyn. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Kontext des klimafreundlichen Mobilitätskonzeptes sowie auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom März 2021. Eine aktualisierte Maßnahmenliste umfasst nun alle beschlossenen Maßnahmen der Kategorien 1 bis 3.
Bezüglich einer spezifischen Maßnahme fand ein Ortstermin mit Vertretern der Polizei sowie des Straßenbaulastträgers Straßen NRW statt. Dabei wurden die Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen sowie die Ausweisung von Parkverboten geprüft. Die beteiligten Behörden bewerten die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen zur Erhöhung der Sicherheit im Ortskern Vluyn als zielführend. Eine Umsetzung ist jedoch aufgrund der vorhandenen Straßenbreiten derzeit nicht rechtssicher möglich, wesverhalb auch Halteverbote nicht angeordnet werden können.
Im Bereich zwischen Springenweg und Bahnhofstraße ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bereits durch Straßen NRW umgesetzt. Eine Ausweitung dieser Regelung auf weitere Abschnitte ist mangels rechtlicher Grundlagen, wie etwa nachgewiesener Gefährdungssituationen, aktuell nicht möglich.
Hinsichtlich der Beschilderung für Radfahrer auf Gehwegen ist eine Vereinheitlichung der Verkehrsregelungen vorgesehen. Die Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer soll für den gesamten betrachteten Abschnitt aufgehoben werden, sodass die Nutzung der Straße möglich ist. Ziel dieser Änderung ist die Vermeidung von Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere im Bereich der Geschäfte. Seitens der beteiligten Behörden bestehen hierzu keine Bedenken.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 13Erneuerung des Vluyner Platzes hier: Errichtung eines WasserspielsZur Vorlage · Nr.: 108/2016-4 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Erneuerung des Vluyner Platzes ist die Errichtung eines Wasserspiels geplant. Für dieses Vorhaben wurde vom Land Nordrhein-Westfalen im September 2021 eine Förderung in Höhe von 100 Prozent der Baukosten im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ bewilligt.
Die technische Planung sieht ein Feld mit acht Fontänen vor, die als Vollstrahldüsen mit LED-Beleuchtung ausgeführt werden. Die Fontänenhöhen variieren zwischen 0,50 m und 1,25 m, wobei zwei Düsen als verstellbare Bogenstrahlfontänen konzipiert sind. Eine Ablaufsteuerung ermöglicht ein abwechslungsreiches Wasserspiel sowie die Reduzierung der Fontänenhöhe zu bestimmten Tageszeiten, um die Ruhe der Anwohner zu berücksichtigen. Um Passanten oder spielende Kinder rechtzeitig auf den Betrieb aufmerksam zu machen, ist ein langsames Hochfahren der Wasserstrahlen vorgesehen.
Die aktuellen Baukosten belaufen sich auf etwa 172.000 Euro brutto, zuzüglich etwa 4.000 Euro für die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz. Die Planungskosten liegen bei circa 40.000 Euro. Damit liegen die Gesamtkosten unter der ursprünglich für die Förderung angemeldeten Summe von 220.000 Euro.
Der Zeitplan sieht eine Fertigstellung und Abrechnung im ersten Halbjahr 2022 vor, um die Fördermittelansprüche zu wahren. Die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten und der Wassertechnik ist im Gange. Ein Baubeginn ist für Ende März 2022 geplant, wobei die Inbetriebnahme spätestens Mitte Mai 2022 erfolgen soll. Für den Fall von Lieferengpässen bei Materialien hat der Fördergeber eine Anpassung der Fristen in Aussicht gestellt.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 13.1Erneuerung des Vluyner Platzes hier: Errichtung eines WasserspielsZur Vorlage · Nr.: 108/2016-5 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich mit der Errichtung eines Wasserspiels im Rahmen der Erneuerung des Vluyner Platzes. Im September 2021 wurden vom Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 220.000 Euro aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ bewilligt. Diese Summe umfasst 180.000 Euro für Baukosten und 40.000 Euro für Planungskosten.
Nach dem vorliegenden Submissionsergebnis belaufen sich die Gesamtkosten für das Wasserspiel aufgrund des günstigsten Angebots sowie notwendiger Nebenleistungen wie Ingenieurleistungen und Anschlüsse an die Versorgungsnetze um etwa 72.000 Euro auf einen höheren Betrag als ursprünglich geplant. Da der Fördergeber weder eine Aufstockung der Zuwendungen noch eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 30. Juni 2022 ermöglicht, würde eine Beauftragung des Angebots einen Eigenanteil der Stadt erfordern. Ein solcher Eigenanteil ist nach den bisherigen Finanzierungsbeschlüssen, die eine 100-prozentige Förderung voraussetzen, nicht vorgesehen.
Ein Verzicht auf die Ausschreibung würde jedoch den Verlust der Fördermittel und die Unmöglichkeit einer fristgerechten Fertigstellung zur Folge haben. Eine alternative Umsetzung mit einfacheren Elementen würde ebenfalls eine vollständige Eigenfinanzierung durch die Stadt erfordern. Eine Änderung des Bauprogramms könnte zudem zu Rückzahlungsverpflichtungen von Straßenbaubeiträgen in Höhe von bis zu 250.000 Euro führen. Die Errichtung des Wasserfontänenfeldes ist unter Berücksichtigung der Kostensteigerung nur durch die Finanzierung des Eigenanteils zeitnah realisierbar.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den Ortskern Neukirchen - hier: Sachstandsbericht BaumaßnahmenZur Vorlage · Nr.: 026/2017-13 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 026/2017-13 zum Integrierten Handlungskonzept (IHK) für den Ortskern Neukirchen gibt einen Sachstandsbericht zu verschiedenen Baumaßnahmen. Die Neugestaltung der Hochstraße gilt als abgeschlossen; etwaige Gewährleistungsansprüche werden durch die ausführende Baufirma bearbeitet.
Für die Aufwertung des Denkmalplatzes liegt eine aktualisierte Kostenberechnung vor, die aufgrund von Preissteigerungen in der Baubranche und Planungsänderungen – etwa durch eine neue Mobilstation und einen zusätzlichen Radweg an der Andreas-Bräm-Straße – bei Bruttobaukosten von 1.575.665 € liegt. Die Verwaltung und das Ingenieurbüro prüfen derzeit Einsparpotenziale. Ein Änderungsantrag beim Fördergeber sowie eine Verlängerung des Durchführungszeitraums über das Jahr 2022 hinaus sind geplant.
Die Neugestaltung des Grafschafter Platzes umfasst laut Änderungsantrag auch den Neubau einer WC-Anlage, deren Umsetzung von einem politischen Beschluss zum Marktstandort abhängt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1.321.850 €, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 522.627 € trägt. Ein Ausbau ist voraussichtlich ab Mitte 202einander 2023 vorgesehen.
Hinsichtlich der Mozartstraße wurde der Ausbau beschlussfähig; die öffentliche Ausschreibung ist erfolgt, und die Erneuerung der Versorgungsleitungen durch die Enni soll im März 2022 beginnen. Für die Erweiterung der Lindenstraße wurde ein Förderantrag eingereicht, dessen Zusage im zweiten Quartal 2022 erwartet wird. Die Qualifizierung der Gartenstraße ist für den Sommer 2022 vorgesehen, wobei sich die Grundlagenermittlung derzeit in der Phase der Entwurfsvermessung und Bodenuntersuchung befindet.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 15Ausbaubeschluss Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den Ortskern Neukirchen - hier: Spiel- und Begegnungsfläche HochstraßeZur Vorlage · Nr.: 181/2021 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird um einen Beschluss zum Ausbau der Spiel- und Bewegungsfläche Hochstraße im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für den Ortskern Neukirchen gebeten. Die Planung sieht vor, die bestehende Fläche von etwa 2.800 m² um städtische Grundstücksflächen im Umfang von rund 450 m² zu erweitern.
Die Neugestaltung umfasst die Schaffung verschiedener Teilbereiche für unterschiedliche Altersgruppen. Während die Sandspielfläche für Kleinkinder erweitert und mit neuen Elementen wie Matschtischen ergänzt wird, soll im westlichen Bereich ein Spielraum für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren entstehen, der unter anderem einen Tiefseilgarten und Erdhügel umfasst. Ein Fitnessparcours entlang der Hauptwege richtet sich an junge Erwachsene sowie Senioren. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Inklusion wird das bestehende Wegesystem von wassergebundenen Wegen auf gepflasterte Flächen umgestellt.
Die Planung berücksichtigt den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes sowie die Integration bestehender Spielgeräte. Geplante Baumfällungen werden durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Die Unterhaltskosten der Fläche sollen im Rahmen der bisherigen Pflegekosten bleiben. Nach der Veröffentlichung der Ausschreibung wird die Auftragsvergabe für Mai 2022 angestrebt. Der Baubeginn ist für Juli 2022 vorgesehen, sodass die Fertigstellung der Anlage bis zum Jahresende 2022 erfolgen soll.
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- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Sachstandsbericht StraßendatenbankZur Vorlage · Nr.: 001/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 001/2022 informiert den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand zur Einführung einer neuen Straßendatenbank-Software. Nach der erfolgreichen Vergabe des Auftrags an das Büro IP Syscon und der Schulung von zwei Mitarbeitern des Fachbereichs Straßenbau steht der Beginn der Pilotphase kurz bevor. Diese ist für März 2022 geplant und soll etwa sechs Wochen andauern.
Für den Pilotbetrieb werden Daten verwendet, die aus der bestehenden Straßenunterhaltungs-Software des Baubetriebshofes exportiert wurden. Die vorliegende Präsentation verdeutlicht, dass die vorhandenen Daten für die Straßenunterhaltung zwar ausreichend sind, jedoch aufgrund des bisherigen Aufnahmeverfahrens bestimmte Bewertungsfaktoren, wie etwa gepflasterte Oberflächen oder Spurrillen, nicht vollständig abbilden können. Um alle Funktionen der neuen Datenbank nutzen zu können, ist daher eine vollständige Vermessung des Straßenbestands mittels Laserabtastung vorgesehen. Diese Maßnahme soll nach Abschluss der Pilotphase erfolgen.
Der reguläre Betrieb der Straßendatenbank wird nach Einlesen der Laser-Ergebnisse angestrebt, was nach aktuellem Planungsstand Mitte 2022 abgeschlossen sein soll. Die Kosten für die Befahrung der 220 kommunalen Straßen und Verkehrswege wurden bereits angefragt; die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2022 vorgesehen. Die Vergabe der Befahrungsleistung erfolgt im Wettbewerb gemäß den städtischen Vergaberichtlinien.
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- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 17Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für den StraßenbauZur Vorlage · Nr.: 001/2021 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll das Gestaltungshandbuch für den Straßenbau in Neukirchen-Vluyn beschließen. Das vom Tiefbau- und Grünflächenamt entwickelte Dokument legt grundlegende Standards für verschiedene Straßenkategorien, Ausstattungselemente und die Barrierefreiheit fest. Ziel der Vorlage ist eine einheitliche und attraktive Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie eine Orientierungshilfe für Planer und Investoren bei Erschließungsmaßnahmen.
Das Handbuch unterteilt sich in verschiedene Themenbereiche. Während für Landes- und Kreisstraßen lediglich Hinweise auf die Zuständigkeiten des Landesbetriebs Straßen NRW und des Kreises Wesel enthalten sind, werden für Hauptverkehrsstraßen Vorgaben zu Breiten, Materialien und Entwässerung gemacht. Für Erschließungsgebiete werden Ausbaustandards und Geschwindigkeiten definiert, während in bestehenden Wohngebieten die Ausführung im Einzelfall geprüft wird. Hierbei sollen Anlieger künftig zwischen verschiedenen Pflastervarianten sowie einer quartiersbezogenen Ausführung wählen können. In Gewerbegebieten liegt der Fokus auf breiteren Parkplätzen und einem stabilen Straßenaufbau.
Zudem enthält das Handbuch Vorgaben für Geh- und Radwege sowie einheitliche Standards für Ausstattungselemente wie Beleuchtung, Mobiliar und Entwässerung, um die Unterhaltung zu vereinfachen. Auch Aspekte des Klimaschutzes, etwa bei Baumpflanzungen, sind integriert. Die Erstellung des Handbuchs verursacht keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Eine Anpassung des Dokuments bei Änderungen der Regelwerke ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 18Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung des Anliegeranteils der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW)Zur Vorlage · Nr.: 223/2021 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 223/2021 sieht die Verabschiedung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung des Anliegeranteils an Straßenbaubeiträgen vor. Grundlage hierfür ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Konkret geht es um die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Hochstraße, zwischen der Friedensstraße und der Straße Am Alten Pastorat.
Im Rahmen eines bereits im Jahr 2018 abgeschlossenen Projekts wurden insgesamt 104 Leuchten an 13 Verkehrsanlagen ausgetauscht oder saniert. Für den betreffenden Abschnitt der Hochstraße, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, sieht die örtliche Straßenbaubeitragssatzung vor, dass die Anteile der Beitragspflichtigen im Einzelfall durch eine Satzung festgesetzt werden. Da die Hochstraße in diesem Abschnitt durch ein Gemeindezentrum mit Parkplatz auf einer Seite und reine Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite geprägt ist, wird eine überwiegende Nutzung durch die Anlieger angenommen.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Einzelfallsatzung, um die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen über die Straßenbaubeiträge refinanzieren zu können. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die Maßnahme ist im Haushalt mit einem Betrag von 1.055,42 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 19Vorstellung der aktuell gültigen Pflege- und Einsatzpläne (Grün und Grau) - Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · Nr.: 022/2022 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat am 15. Februar 2022 einen Antrag gestellt, der die Vorstellung der aktuell gültigen Pflege- und Einsatzpläne für Grün- und Grauflächen zum Gegenstand hat. Das Vorhaben wurde zur Beratung in den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss eingereicht.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und weist darauf hin, dass Teile der Anfrage, insbesondere die Personalsteuerung des Baubetriebshofes im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, in die Zuständigkeit der laufenden Verwaltung fallen. Demnach liegt die Zuständigkeit des Ausschusses für die schriftliche und grafische Vorlage von Einsatz- und Tourenplänen nicht vor. Zudem merkt die Verwaltung an, dass die detaillierte Bereitstellung der angefragten Daten einen hohen Berichtsaufwand verursachen würde, der in keinem Verhältnis zum erwarteten Erkenntnisgewinn stehe. Aus diesen formalen Gründen empfiehlt die Verwaltung eine angepasste Beschlussfassung.
Gleichzeitig erkennt die Verwaltung die Zielrichtung des Antrages an, die eine Optimierung des Pflegestandards anstrebt. Da die zunehmende Vermüllung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze eine gesellschaftspolitische Herausforderung darstellt, sieht die Verwaltung dennoch einen Anlass, das Thema im Fachausschuss allgemein zu beraten.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 20Beleuchtung der Halde NorddeutschlandZur Vorlage · Nr.: 007/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn informiert über den aktuellen Stand der Beleuchtungsanlagen auf der Halde Norddeutschland. Seit 2003 unterhält die Stadt die Anlagen, wobei in den vergangenen zwei Jahrzehnten wiederholt Schäden durch Vandalismus und Diebstahl auftraten.
Im Bereich der Himmelstreppe wurden nach der Erneuerung der LED-Lichtbänder im untersten Abschnitt im Jahr 2020 nun auch die Lichtbänder in den oberen drei Treppenabschnitten ausgetauscht. Die Umsetzung erfolgte nach einer öffentlichen Ausschreibung in der fünften Kalenderwoche. Damit ist die Treppenanlage wieder durchgehend beleuchtet.
An der Stegbeleuchtung, die zwischen dem ersten und zweiten Treppenabschnitt über ein Regenrückhaltebecken führt, wurden im Oktober des Vorjahres zwei Beleuchtungsmaste aufgestellt. Grund für den Ausfall der ursprünglichen Einbauspots waren mechanische Beschädigungen sowie Brandfolgen an den Elektrozuleitungen.
Im Haldenhaus wurden die drei integrierten Industrieleuchten im Dezember 2020 durch LED-Strahler ersetzt. Diese Maßnahme diente der Energieeffizienz und führte zu einer Reduzierung des Stromverbrauchs um 54 Prozent.
Bezüglich des Panoramarundwegs liegen weiterhin Defekte an den in der Wegefläche integrierten Einbaustrahlern vor, die durch Fahrzeugverkehr verursacht wurden. Da eine Instandsetzung hohe Kosten verursachen würde und die Beleuchtung dort nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt, plant der Baubetriebhof derzeit keine Reparaturmaßnahmen für diesen Bereich.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 21Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 020/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 020/2022 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes vorgelegt.
Die Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der aktuellen Planungsstände in den genannten Fachbereichen. Die entsprechenden Übersichten sind der Mitteilung als Anlagen beigefügt. Ergänzende Erläuterungen oder weitere Details zur Planung werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzung durch einen mündlichen Bericht ergänzt. Die Unterlagen umfassen die Anlagen der Ämter 60 und 65.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung)
- 22Mitteilungen und Anfragen
- 23Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 10.11.2021
- 3Mitteilungen und Anfragen