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BESCHLUSSVORLAGE

Anregung nach §§ 24 GO NRW, 5 Hauptsatzung NV hier: Parksituation auf Niederberg

Nr.: 220/2021 02.03.2022

🟢 Beschlossen 02.03.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (6. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 220/2021 entschieden, der Anregung zur Überprüfung der ausgewiesenen Parkflächen im Wohngebiet Niederberg nicht stattzugeben. Die Anregung, die von einem Antragsteller eingereicht wurde, zielte darauf ab, die bestehende Parkplatzsituation planerisch zu untersuchen, da nach Ansicht des Antragstellers ein zunehmender Parkdruck sowie regelmäßiges Parken vor Grundstückszufahrten bestehe.

Die Verwaltung begründet die Ablehnung mit einer insgesamt guten verkehrlichen Situation im betreffenden Gebiet. In den Wohnstraßen des Niederbergs sind 208 öffentliche Parkplätze auf 310 bebaute Grundstücke verteilt. Da die Bebauungspläne vorschreiben, dass private Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nachzuweisen sind, wird das Angebot im öffentlichen Verkehrsraum als ausreichend bewertet. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Ausweisung von Parkplätzen direkt vor Grundstückszufahrten rechtlich unzulässig wäre, da dies die Zufahrt für Dritte behindern könnte.

Hinsichtlich der Klimarelevanz und der städtebaulichen Entwicklung empfiehlt die Verwaltung, auf die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze zu verzichten. Ein Übermaß an Parkraum stünde den Zielen der angestrebten Verkehrswende gemäß dem aktuellen Mobilitätskonzept entgegen. Eventuelle bauliche Anpassungen der Verkehrsflächen könnten zudem den Ergebnishaushalt negativ beeinflussen. Der Antragsteller ist über die Entscheidung zu informieren.

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