Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung des Anliegeranteils der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 223/2021 sieht die Verabschiedung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung des Anliegeranteils an Straßenbaubeiträgen vor. Grundlage hierfür ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Konkret geht es um die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Hochstraße, zwischen der Friedensstraße und der Straße Am Alten Pastorat.
Im Rahmen eines bereits im Jahr 2018 abgeschlossenen Projekts wurden insgesamt 104 Leuchten an 13 Verkehrsanlagen ausgetauscht oder saniert. Für den betreffenden Abschnitt der Hochstraße, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, sieht die örtliche Straßenbaubeitragssatzung vor, dass die Anteile der Beitragspflichtigen im Einzelfall durch eine Satzung festgesetzt werden. Da die Hochstraße in diesem Abschnitt durch ein Gemeindezentrum mit Parkplatz auf einer Seite und reine Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite geprägt ist, wird eine überwiegende Nutzung durch die Anlieger angenommen.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Einzelfallsatzung, um die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen über die Straßenbaubeiträge refinanzieren zu können. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die Maßnahme ist im Haushalt mit einem Betrag von 1.055,42 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 02.03.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @